Jobinserate: 82,7 Prozent halten sich ans Gesetz

11. Jänner 2012, 07:42

Im Vorjahr, wo noch nicht gestraft wurde, gaben lediglich fünf Prozent das zu erwartende Mindestgehalt an - Sanktionen wirken

Wien - Sanktionen wirken - davon zeigt sich ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht überzeugt, wenn sie durch die Stellenausschreibungen vom jüngsten Wochenende blättert. Die ÖGB-Frauen haben die Inserate unter die Lupe genommen und festgestellt: In 82,7 Prozent davon wird nun die Pflicht erfüllt und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben. Im Vorjahr, als das Gesetz zwar bereits in Kraft war, bei Nichteinhaltung aber noch nicht gestraft wurde, waren es lediglich fünf Prozent.

"Das ist der totale Umkehrschwung", zeigte sich Ruprecht erfreut. Die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Ausschreibungen wurde mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im März des Vorjahres eingeführt. Das gilt sowohl für interne als auch für externe Stelleninserate, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Ernst genommen wurde die Verpflichtung damals allerdings noch nicht. Laut einer Überprüfung durch die ÖGB-Frauen im vergangenen Herbst hielten sich nur rund fünf Prozent an das Gesetz. Seit dem neuen Jahr drohen jedoch Sanktionen, die Folge: Nun finden sich in über 80 Prozent der untersuchten Inserate korrekte Angaben.

Prüfung in der ersten Jännerwoche

Die wichtigste Botschaft für Ruprecht ist dabei: "Mit Freiwilligkeit und Sanktionslosigkeit kommt man nicht weiter." Sie bedauert allerdings, dass man durch die bisherige Straffreiheit fast ein ganzes Jahr verloren habe: "Wenn es gleich Sanktionen gegeben hätte, wären die Angaben jetzt schon flächendeckend drin. Mit Freiwilligkeit kommt man offenbar keinen Schritt weiter", verweist sie etwa auch auf die Forderung nach Frauenquoten in Aufsichtsräten.

Die ÖGB-Frauen haben am ersten Jännerwochenende (7./8. Jänner) Inserate in den vier Tageszeitungen "Der Standard", "Die Presse", "Kurier" und "Kronen Zeitung" untersucht. Die mangelhaften Ausschreibungen werden nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet, so Ruprecht.

Die Verpflichtung zur Gehaltsangabe in Inseraten betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Personalvermittler. Beim ersten Verstoß ist für Arbeitgeber eine Ermahnung vorgesehen. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von maximal 360 Euro fällig. Personalvermittler oder etwas das AMS können sofort zur Kasse gebeten werden. (APA/red)

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Die typische Formulierung lautet...

...."Mindestgehalt: 800 EUR brutto pro Monat (oder eine ähnliche lächerliche Summe für 40 Wochenstunden); Überbezahlung möglich".

Auf gut Deutsch: Aussagekraft NULL;
im juristischen Sinne handelt es sich dabei um eine sog. Gesetzesumgehung.

PS: Es gibt allerdings auch seriöse Firmen, die seriöse Gehaltsangaben machen.

wo ist die gesetzesumgehung?

im gesetz steht, dass der kollektivvertragliche (oder gesetzlich festgelegte) mindestlohn anzugeben ist sowie die angabe, ob bereitschaft zur überzahlung vorhanden ist

DAHER: das gesetz ist schwachsinnig, weil es genau NULL bewirkt... wer gehaltsmäßig diskriminieren möchte, kann das weiterhin... wird frau eben eine geringere "überzahlung" angeboten

Es ist keine Gesetzesumgehung, da die Forderung des Gesetzes erfüllt wird.
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Wie diese "Prüfer"

auf 82 Prozent saubere Inserate kommen, möchte ich gerne wissen. Es trifft eher das Gegenteil zu.

Das Problem ließe sich leicht lösen, wenn es dem Gesetzgerber ernst damit wäre. Nämlich indem man direkt bei der Quelle ansetzt, bei der Zeitung selbst. Ganz einfach, so wie die Zeitungen ja auch - und das mit gutem Recht - keine Inserate für Nazidevotionalien, Kinderpornographie und sonstiges Verbotenes schalten, haben sie es auch hier in der Hand.

Ganz einfach, indem sie den Kunden darauf aufmerksam macht, dass der Text um die Gehaltsangabe ergänzt werden muss. Bei Missachtung (keine Entschuldigung zulässig) sollte beim ersten Verstoß die staatliche Förderung für ein Jahr gestrichen werden.

Natürlich sind die in der Anzeige angegebenen Gehälter

meistens die untere Grenze der Verhandlungsbandbreite, außerdem ist die in der Anzeige angegebene zahl auch vom neuen Jobinhaber als Mindestgehalt einklagbar.

überraschung

"mit freiwilligkeit und sanktionslosigkeit kommt man nicht weiter..." ach was

Freiwillig ist in AT meistens auch gleichbedeudent mit Unnötig^^

eine gute Sache, ich amüsiere mich jetzt bereits köstlich darüber, wenn die vielen Personaler für 1500-1800 Bruttojobs so gut wie keine Bewerbungen mehr erhalten.

Von solchen Gehältern kann man bei den heutigen Kosten (speziell in den Städten) nicht normal leben.

Bewerben werden sich die Leute dort wo am meisten geboten wird, damit gibt es automatisch ein Regulativ nach oben.

Ne, das wirds ned geben. Einfach aus dem Grund, weil wenn sich viele bei gut zahlenden Firmen bewerben, so werden eh nur die wenigsten genommen, wenn überhaupt (viele Jobangebote sollen nur nen Fachkräftemangel suggerieren, denn es ja nicht gibt). Jedenfalls, dann bewerben jene, die sich bei den gut zahlen beworben haben, bei den schlecht bezahlenden weil die gute bezahlenden eh niemanden ernsthaft suchen.

ich sehe es anders ;-)

nur teilweise...

Bei niedrigqualifizierten Jobs kann dies durchaus der Fall sein. Hier kann es ev helfen, Lohndumping zu vermeiden.

Bei den höherqualifizierten Jobs trifft dies aus eigener Erfahrung nicht zu. Wir erhalten trotz KV-Angabe seit 6 Monaten gleich viele gute Bewerbungen. Denn hier steht lediglich das KV-Gehalt und dies steht sehr häufig im großen Gegensatz zu marktüblichen Preisen. Diese Intelligenz traue ich den Bewerbern auch zu ;)

Ihr erster Absatz: volle Zustimmung

Ihr zweiter Absatz: vielleicht sollten Sie in Ihrem Inserat nicht nur den KV angeben, auch durch genaue Bezahlungsangaben könnte man selektivere Bewerbungen erhalten.

Gerade bei höherqualifizierten Jobs wäre eine realistische Gehaltsangabe sinnvoll. Die Inserate gibt es erst seit kurzem, selbstverständlich wird das Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben.

Außerdem widerspricht

der Kollektivvertrag einer Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Der KV sagt nichts zum Geschlecht. Er sagt aber sehr wohl was aus über die Einstufung und die Anrechnung von Vordienstzeiten. In den Inseraten kann normalerweise nur der MindestKV-Lohn angegeben werden und die Möglichkeit/Verpflichtung mehr zu zahlen. Ein sinnloses Gesetz, denn die wenigsten Dienstnehmer sind selbst nicht in der Lage sich selbst richtig im Kollektivvertrag einzuordnen. Wozu somit diese Schwachsinn im Gesetzform?

Es steht...

...dem Arbeitgeber ja frei ein Gehalt über dem KV anzubieten. Bei manchen KVs wäre das auch dringend notwendig...

Damit die Dienstgeber mal lernen wie man einem Mitarbeiter die richtige Gehaltsstufe zuordnet?
...
An den Kommentaren kann man ablesen dass diese Regelung überfällig war.

super maßnahme gegen zunehmende dumping löhne mentalität

Bin unschlüssig was ich davon halten soll. Vielleicht hält das manche Arbeitgeber davon ab unqualifizierte Leute komplett unter KV zu beschäftigen, wenn sie in der Aussschreibung schon das Mindesgehalt hin schreiben müssen.

Bei qualifizierten Berufen bin ich gespannt, wie sich das entwickelt.

Bei qualifizierten Berufen weiß man eh was das normale Gehalt ist.

Bei einigen Betriebe weiß man nicht von vornherein

in welchen KV man fällt.

Völlig sinnlos.

Abgesehen von den unterschiedlichen Tätigkeiten und Sektoren mit generell unterschiedlichen Gehältern kommt noch ein Grund, warum Männer bisweilen mehr verdienen:
Weil jedes Bewerbungsgespräch einen Satz enthält: "Was stellen Sie sich denn gehalrtsmäßig so vor?"

Wenn dann ein fähiger Mann x € sagt, und eine gleich fähige Frau deutlich weniger, wird sie auch weniger kriegen.
Solange die Gender-Paranoikerinnen es nicht schaffen, Arbeitgeber dazu zu zwingen, zu sagen: "Nein, Frau ABC. Wir würden ihnen 500€ mehr geben.", wird sich NICHTS ändern.

Oder wir machen das, was die grünroten eh lieber hätten: Wir machen eine Planwirtschaft, in der einfach jeder das selbe bekommt. Inkl. der Grundgesicherten.

sooo Sinnlos

wird doch eh nur der Kollektiv angegeben mit dem Beisatz "Bereitschaft zur Überbezahlung"

Gehälter werden halt noch immer ausgehandelt

Vermutlich wird...

...es entweder eher zu einer über dem Kollektivvertrag angegebenen Summe kommen oder die Kollektivverträge harmoniseren sich etwas. Die Inserate stehen über die angegebene Summe ja in Konkurrenz. Besonders wenn ähnliche Tätigkeiten bei verschiedenen Unternehmen mit unterschiedlichen KVs angeboten werden.

aber nun nicht mehr nach unten!

es is schon fein wenn man einmal weiss, welche KV überhaupt gilt...

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