Regierung soll über Auslieferung von Saif al-Islam entscheiden
Den Haag - Die libysche Übergangsregierung soll bis zum
23. Jänner mitteilen, ob sie den wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gesuchten Gaddafi-Sohn Saif al-Islam an den
Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ausliefern wird. Das Gericht
in Den Haag räumte Libyen am Dienstag einen Aufschub um gut zwei
Wochen ein, um zu dem Thema Stellung zu beziehen. Ein längerer
Aufschub würde zu einer unzulässigen Verzögerung im Verfahren führen,
teilten die Richter mit.
Die Übergangsregierung hatte zuvor um einen Aufschub von drei
Wochen gebeten, um sich zu einer möglichen Auslieferung des
39-jährigen Sohns von Ex-Machthaber Muammar al-Gaddafi zu äußern.
Aufgrund der Sicherheitslage in Libyen habe sie nicht wie zuvor vom
IStGH gefordert rechtzeitig Stellung nehmen können. Der IStGH hatte
die libysche Führung Anfang Dezember aufgerufen, bis zum 10. Jänner
mitzuteilen, ob sie Seif al-Islam ausliefern werde.
Al-Islam war Mitte November in Libyen festgenommen worden und
befindet sich seither in einem Militärgefängnis in Sintan, rund 180
Kilometer südwestlich von Tripolis. Der Nationale Übergangsrat hatte
nach der Festnahme erklärt, der Sohn des Machthabers solle in Libyen
der Prozess gemacht werden. Der IStGH hatte erklärt, dass auch ein
Prozess in Libyen unter den Auspizien des internationalen Gerichtes
denkbar sei. (APA)