Trotz hoher Ausgaben für Familienpolitik gibt es zahlreiche Defizite im System
Wien - Österreich rühmt sich zwar seines ausgebauten Systems der Familienförderung, die Effekte des Milliardenregens werden aber keineswegs einheitlich positiv gesehen. Die Geburtenrate zählt zu den niedrigsten Europas und stagniert auf tiefem Niveau. Das Zusammenspiel der verschiedenen Förderinstrumente mit dem Steuer- und Abgabensystem sowie anderen Subventionen ist delikat.
Franz Prettenthaler und Cornelia Sterner vom Grazer Joanneum Research haben die Ausflüsse der Familienpolitik erst in der Steiermark, dann in Wien analysiert und kürzlich zusammengefasst. Das Ergebnis: "Mehrkindfamilien sind sowohl gegenüber Einkindfamilien als auch gegenüber Familien ohne Kindern benachteiligt." Die finanziellen Lasten des Nachwuchses insbesondere bei mehreren Kindern werden im heimischen System nur im unteren Einkommensbereich vom Staat ausgeglichen, heißt es in der Studie.
Dazu liefern Prettenthaler und Sterner aufschlussreiche Detailbetrachtungen: Die Kinderzahl ist im untersten Einkommensviertel der Haushalte am höchsten, wobei der Höchstwert mit 1,78 Kindern im dritten und vierten Hundertstel erreicht wird. Im zweituntersten Viertel bleibt die Geburtenrate niedrig, steigt kurz nach dem Median etwas, um dann bis auf den Tiefstwert von 1,52 Kindern zu sinken, der im 91. Hundertstel erreicht wird. Erst bei den absoluten Topverdienern steigt die Fertilität wieder über die Marke von 1,7 Kindern.
Zudem erneuern die Autoren ihren Vorwurf, dass Armutsfallen im System eingebaut seien. Konkret wird damit der Umstand angesprochen, dass eine Steigerung der Bruttolöhne nach Abgaben und Transfers zu einer Verringerung des verfügbaren Einkommens führen kann. In Wien wäre das beispielsweise der Fall, wenn ein Haushalt mit zwei älteren Kindern seinen Bruttoverdienst von 1800 Euro im Monat um 50 Euro aufbessert. Unter dem Strich blieben dann steht mehr 150 Euro weniger in der Haushaltskasse, weil die Sozialversicherungspflicht bei einem Partner einsetzt und die Studienbeihilfe für ein Kind massiv gekürzt wird. In anderen Konstellationen verhindern die Streichung der Wohnbeihilfe, der Befreiung von der Rezeptgebühr oder die Umkehrung der Negativsteuer in eine Steuerpflicht einen Profit aus einer Lohnerhöhung. (as, DER STANDARD; Printausgabe, 11.1.2012)