Begünstigten-Status

Behinderte dürfen verzichten

10. Jänner 2012, 17:47
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    foto: der standard/newald

    Zumindest rechtlich kann der Rollstuhl beiseite geschoben werden: Arbeitnehmer dürfen den Behindertenstatus wieder ablegen.

VwGH ermöglicht Streichung des Begünstigten-Status

Der Fall eines begünstigten Behinderten, der vier Jahre für die Streichung dieses Status kämpfte, stimmt nachdenklich: Wie nützlich kann der besondere Kündigungsschutz sein, wenn ein Betroffener nichts lieber will, als ihn loszuwerden? Und: Wieso lässt man ihn nicht einfach frei entscheiden?

Mit einer Behinderung von 70 Prozent gehörte der Mann dem Kreis der begünstigt Behinderten an. Nach sechs Jahren beantragte er, sich aus diesem Personenkreis wieder streichen zu lassen - obwohl sich am Grad seiner Beeinträchtigungen nichts geändert hatte. Er erläuterte, dass der Status als begünstigter Behinderter seine Arbeitssuche erheblich erschwere. (Nach damaliger Rechtslage war er schon nach sechs Monaten in einem neuen Arbeitsverhältnis quasi unkündbar.)

Weder das Bundessozialamt noch die Berufungsbehörde zeigten Verständnis. Denen kam es nur darauf an, ob das Gesetz einen Verzicht auf die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten vorsieht (was es nicht tut). Nur dann könne die Behörde dem Wunsch des Behinderten nachkommen. Also musste der Mann bis vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen, wo er nach vier Jahren endlich recht bekam (VwGH 30.9.2011, 2009/11/0009):

Man kann verzichten

Die Aufnahme in den Kreis der begünstigten Behinderten erfolgt im Interesse des Betroffenen und ist somit ein subjektivöffentliches Recht. Auf solche Rechte kann man verzichten, sofern dies ein Gesetz nicht ausdrücklich verbietet oder öffentlichen Interessen widerspricht. Aus Sicht des VwGH ist der Verzicht auf die Eigenschaft als begünstigter Behinderter sehr wohl möglich, eine Zwangsverpflichtung kann er dem Gesetz nicht entnehmen.

Dieses Erkenntnis hat nicht nur für jene, die bereits zum Kreis der begünstigt Behinderten zählen, Brisanz, sondern für die anderen, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, den Weg zum Bundessozialamt bisher aber gescheut haben - weil früher als Faktum galt: einmal begünstigt behindert, immer begünstigt behindert. Die Endgültigkeit dieser Eigenschaft schreckte manche von der Antragstellung ab - sei es, weil sie als Stigma empfunden wurde, oder weil sie tatsächlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt. Derlei braucht nun niemand mehr zu fürchten, da dieser Status jederzeit, auch bei Fortbestand der Beeinträchtigungen, wieder zurückgelegt werden kann.

Für jene, die wegen ihres fortgeschrittenen Alters Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben, gibt das Erkenntnis hingegen nichts her: Ältere Arbeitnehmer sind zwar auch kündigungsgeschützt, doch ist ihr Recht auf Kündigungsanfechtung (wegen Sozialwidrigkeit) keines, das ihnen von einer Behörde verliehen wurde. Es stammt aus dem Arbeitsverfassungsgesetz, dessen Bestimmungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden können. (Kristina Silberbauer, DER STANDARD, Printausgabe, 11.1.2012)

Kristina Silberbauer ist Rechtsanwältin in Wien.

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13 Postings
Hubert Ungeist
 
00
11.1.2012, 05:45
Ich würde ja sogar weitergehen..

man sollte den Begünstigten Schein angeben dürfen oder auch nicht beim Arbeitgeber. SO hätte man als Behinderte die Chance mal so und mal so zu entscheiden

Hubert Ungeist
 
00
11.1.2012, 05:40
Als Stigma empfunden

Bruhaha

das ist ein Stigma. Selbst beim Amt haben sie mir gesagt, wollen sie mit Ihrer Ausbildung einen gescheiten Arbeitsplatz? Ja, dann beantragen sie den begünstigen Schien nicht.

Ich habe übrigens mehrmals an den Buchinger Anfragen in diese Richtung geschickt wurde immer abgeschmettert.

ulli zeller
00
10.1.2012, 21:19

puncto anstellung auf einem arbeitsplatz ist der behindertenstatus mittlerweile leider tatsächlich ein stolperstein: man wird als freier mitarbeiter, "neuer selbstständiger" oder sonst was beschäftigt, aber wegen des kündigungsschutzes nicht angestellt (auch wenn der chef mit der arbeitsleistung zufrieden ist). doch den behindertenstatus deswegen GANZ zurücklegen? da hängen ja noch einige begünstigungen dran, die ein behinderter mit niedrigem einkommen sehr gut brauchen kann, z.b. verbilligte öbb-vorteilscard, freibetrag für erhöhte aufwände usw.

babis1
00
10.1.2012, 22:45

Lohnsteuerfreibeträge wg des Grades der Behinderung bspw können trotzdem geltend gemacht werden, wenn der Betroffene einen Behindertenpass hat. Dieser wird ebenfalls vom Bundessozialamt ab 50 % Grad der Behinderung ausgestellt.

Hubert Ungeist
 
00
11.1.2012, 05:42
Wird auch bei weniger als 50%

ausgestellt.

Aber viele Förderungen bekommen sie nur mit dem Begünstigten Schein.

Und man darf eines nicht vergessen als Behinderter hat man meist eh schon höhere Kosten.

AlliGator
02
10.1.2012, 21:06
das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"

Der Kollege hat wenigstens erkannt, was ihn am Arbeitsmarkt total entwertet. Die Behinderung ist es nicht. Mein Kompliment für diesen mutigen Schritt.

Gegenüber nicht begünstigt behinderten Kollegen ist es auch ungerecht.
Bei Personalabbau in einer Krise kann man nicht die besten Mitarbeiter behalten und die schlechten feuern. Und wenn alle gehen müssen kann der BB eine zehnmal höhere Abfertigung als die anderen herausverhandeln. Ein perverses System.

Hubert Ungeist
 
10
12.1.2012, 05:45
Erstens

warum nehmen sie an das Behinderte zu den schlechten gehören? Ich kenne blinde Doppeldoktoren um nur ein Beispiel zu nennen.

Zweitens - warum sollen sozial benachteiligte wie behinderte nicht eine Abfertigung bekommen. Dann nehmen sie sich doch auch eine Behinderung, wenn sie glauben dass das ein Geschäft ist

AlliGator
01
12.1.2012, 08:02

Ersteres haben Sie behauptet, nicht ich. Aber da scheinen wir uns einig zu sein und müssen nicht diskutieren - außer Sie haben noch was zu nörgeln.

ad zweitens) Ich rede von Sozialplan mit 6 extra Monatsgehältern für normale Mitarbeiter im Vergleich zu "alle Gehälter bis zum Pensionsantritt, sonst unterschreibe ich nicht". Das waren 16 Jahre... Am Schluß waren es "nur" 6 Jahresgehälter extra, aber das hat nicht mal der Betriebsrat gut gefunden, weil um das zu finanzieren haben noch 5 Leute mehr den Hut nehmen müssen.

Hubert Ungeist
 
10
16.1.2012, 05:07
Ad Ersteres; Ich zitiere Sie:

"Bei Personalabbau in einer Krise kann man nicht die besten Mitarbeiter behalten und die schlechten feuern"

Als Ziel sind die "besten" Mitarbeiter zu behalten, und das sind laut IHnen eben nicht die behinderten.

Ad Zweitens: Ein SOnderfall der beweist das auch Behinderte gemeine Egoisten sein können - ganz normale Menschen eben

AlliGator
01
16.1.2012, 23:43

Die besten. Egal ob alt oder jung, Frau oder Mann, ohne Ansehen der Staatsbürgerschaft oder Religion, egal ob Vegetarier, alleinerziehend, behindert, Kettenraucher oder Liebhaber von Sisi-Filmen.

Geschnallt?

Hubert Ungeist
 
10
22.1.2012, 09:41
Sie erklären implizit

das Behinderte eben nicht die besten sein können.

AlliGator
01
22.1.2012, 18:24

Ich erkläre explizit, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, und auch nicht haben darf.

Machen Sie mich doch bitte nicht auch noch für Ihre Verständnis-Probleme beim lesen verantwortlich...

Hubert Ungeist
 
00
23.1.2012, 04:19
Ich kann nichts dafür

wenn sie so mißverständliche Posts schreiben.

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