Sechs von zehn Webseiten bei Zinsinformationen nicht EU-konform

10. Jänner 2012, 13:13

Hauptproblem fehlende Information über Gesamtkosten und effektiven Zinssatz

Das Sozialministerium hat bei zehn Unternehmen die Ausschilderung von Kreditkosten auf ihrer Homepage überprüft - und bei sechs davon festgestellt, dass nicht alle EU-Bestimmungen eingehalten werden. Hauptsächliches Problem: Die Kreditrechner weisen die Kosten nicht im Detail aus und stellen nicht klar, wie hoch die Gesamtkosten bzw. der effektive Zinssatz für einen Kredit sein werden, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums vom Dienstag.

Ratenhöhe und Laufzeit

Kreditrechner auf Websites von Banken und anderen Unternehmen seien als Werbung zu betrachten und müssen daher alle einschlägigen Bestimmungen der Verbraucherkreditrichtlinie einhalten. Viele informieren aber nur über Ratenhöhe und Laufzeit und nicht über den effektiven Jahreszins inklusive aller Kosten, warnt das Sozialministerium. Außerdem habe es Unklarheiten über die Notwendigkeit des Abschlusses von Kreditversicherungen gegeben.

Von sechs geprüften Banken wurden drei beanstandet, alle drei kontrollierten Kreditvermittlungen blieben auf ihrer Homepage den effektiven Jahreszins schuldig. Zwei von ihnen versprachen außerdem einen Kredit ohne KSV-Auskunft "was zumindest zu dem Verdacht auf mangelnde Bonitätsprüfung führt und gerade Menschen mit schlechter Bonität in die Verschuldung treiben kann", hält das Sozialministerium fest. Die Website des überprüften Versandhauses erfüllte alle überprüften Bestimmungen.

Kein Ruhmesblatt

Das Ministerium hat jene Unternehmen, die nicht alle Bestimmungen einhalten, geklagt. Auch wenn 60 Prozent Fehlerquote kein Ruhmesblatt sein mag - EU-weit wurden 70 Prozent der Webseiten beanstandet, wird in der Aussendung vermerkt. Bei dieser als "Sweep" bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen der teilnehmenden Staaten (EU-Mitgliedstaaten, sowie Norwegen und Island) im Internet und überprüfen in bestimmten Branchen Webseiten auf die Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Standards. In Österreich ist das Sozialministerium zuständig.

"Diese EU-weite Aktion, die zusätzlich zu der sonstigen nationalen Marktüberwachung stattfindet, soll sämtlichen UnternehmerInnen klar machen, dass auch bei Internetauftritten die Konsumentenschutzbestimmungen einzuhalten sind und in Abstimmung mit allen EU Mitgliedstaaten entsprechende Kontrollen durchgeführt werden", wird Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (S) in der Aussendung zitiert. (APA)

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