Eine verbotene Beziehung hat einen 61-jährigen Gymnasialprofessor im Burgenland mit dem Gesetz in Konflikt gebracht: Der mittlerweile suspendierte Pädagoge soll laut Anklage mit einer ehemaligen Schülerin geschlafen haben - zu einem Zeitpunkt, als das Mädchen noch minderjährig war. Der Staatsanwalt warf ihm vor, sein Autoritätsverhältnis als Lehrer missbraucht zu haben. Der Lehrer beteuerte seine Unschuld. Der Prozess wurde für weitere Zeugenbefragungen vertagt.

Der mittlerweile 61-Jährige soll von einem noch festzustellenden Zeitpunkt im Jahr 2008 bis zum Maturatermin im Juni 2009 unter Ausnützung seiner Stellung als Geografielehrer mit der damals noch 17-Jährigen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben, so der Staatsanwalt. "Der Tatvorwurf ist unrichtig", sein Mandant habe eine Beziehung zu der Schülerin erst nach ihrer Matura gehabt, erklärte der Verteidiger.

Schluss gemacht

Die Beziehung habe von September 2009 bis Mai 2010, gedauert. Dann habe das Mädchen Schluss gemacht. Der Richter hielt dem Beschuldigten vor, dass die Schülerin vor der Disziplinarbehörde und bei einer Befragung im Vorjahr ausgesagt habe, dass Ende der siebenten oder Anfang der achten Klasse sehr wohl eine intime Beziehung bestanden hätte. Sie habe nach einem Gespräch mit dem Lehrer auch den Eindruck gehabt habe, dass sie darüber nichts sagen solle. "Das ist ja ungeheuerlich. Ich habe seit Mai 2010 kein einziges Mal mit ihr gesprochen", antwortete der Angeklagte.

Wenn ein damals 58-jähriger Lehrer - sei es auch nach der Matura - mit einer Schülerin geschlechtlichen Kontakt unterhalte, sei das "für unsere Gesellschaft nicht als die Norm anzusehen", stellte der Richter fest. Er habe damit bis zum 18. Geburtstag des Mädchens gewartet, sagte der 61-Jährige. Er habe gesagt: "Zuerst die Matura, dann wirst du volljährig und dann sehen wir, wie es weitergeht."

Dass es strafrechtliche Konsequenzen habe, wenn es vor dem 18. Geburtstag zu einem sexuellen Kontakt komme, sei ihm "sehr wohl" bewusst gewesen, so der Beschuldigte. Der Richter kündigte an, zur Klärung des Sachverhalts weitere Zeugen zu befragen. Der Prozess soll am 24. Jänner fortgesetzt werden. (APA)