Das vov Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren ist eingestellt worden
Innsbruck - Das vom ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingestellt worden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde Hansjörg Mayr. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte eine Anzeige eingebracht, wonach die Medienmitteilung der StA Wien über die im Gang befindlichen Hausdurchsuchungen bei seinem Mandanten Amtsmissbrauch darstelle. Konkret sei gegen den Leiter der Pressestelle ermittelt worden, erklärte Mayr.
Laut der Innsbrucker Anklagebehörde wurde "nicht wissentlich rechtswidrig" gehandelt. Die Staatsanwaltschaft habe bei Medieninformationen eine Interessensabwägung vorzunehmen, zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Information und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung. Diese Interessensabwägung erfolgte laut Mayr vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien "aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen". Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Öffentlichkeit ohnehin von den Hausdurchsuchungen Kenntnis erlangen hätte. "Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden", sagte der Sprecher.
Verstoß
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck will Grassers Anwalt Manfred Ainedter nicht hinnehmen. Zunächst habe er eine
"ausführliche Begründung" der Einstellung von der Staatsanwaltschaft Innsbruck
verlangt, sagte Ainedter heute Dienstag. Wenn diese Begründung vorliege,
werde er einen Fortführungsantrag stellen.
Die Innsbrucker hätten die Einstellung der Ermittlungen lediglich damit
begründet, dass die Wiener Pressestelle das Vorgehen mit "Vorgesetzten"
abgesprochen habe und "aus sachlichen Erwägungen aufgrund einer
Interessensabwägung" gehandelt habe. Diese Entscheidungsträger sollten
bekanntgegeben werden, ebenso welche sachlichen Erwägungen für die Aussendung
maßgebend gewesen sein sollen, verlangt Grassers Strafverteidiger.
Für Grassers Rechtsvertreter stand außer Frage, dass mit der während der laufenden Durchsuchungen am 26. Mai ergangenen Presseaussendung "krass" gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßen wurde: Die StPO sehe vor, dass gesetzlich eingeräumte Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben seien, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt. Bei Durchführung jeder Durchsuchung seien Aufsehen, Belästigungen und Störungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken sowie die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte sämtlicher Betroffener soweit wie möglich zu wahren.
Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz eine geheime 9,6 Mio. Euro-Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. (APA)