Verfahrenseinstellung

Grasser blitzt bei Staatsanwaltschaft ab

10. Jänner 2012, 16:51

Das vov Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren ist eingestellt worden

Innsbruck - Das vom ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingestellt worden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde Hansjörg Mayr. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte eine Anzeige eingebracht, wonach die Medienmitteilung der StA Wien über die im Gang befindlichen Hausdurchsuchungen bei seinem Mandanten Amtsmissbrauch darstelle. Konkret sei gegen den Leiter der Pressestelle ermittelt worden, erklärte Mayr.

Laut der Innsbrucker Anklagebehörde wurde "nicht wissentlich rechtswidrig" gehandelt. Die Staatsanwaltschaft habe bei Medieninformationen eine Interessensabwägung vorzunehmen, zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Information und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung. Diese Interessensabwägung erfolgte laut Mayr vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien "aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen". Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Öffentlichkeit ohnehin von den Hausdurchsuchungen Kenntnis erlangen hätte. "Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden", sagte der Sprecher.

Verstoß

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck will Grassers Anwalt Manfred Ainedter nicht hinnehmen. Zunächst habe er eine "ausführliche Begründung" der Einstellung von der Staatsanwaltschaft Innsbruck verlangt, sagte Ainedter heute Dienstag. Wenn diese Begründung vorliege, werde er einen Fortführungsantrag stellen.

Die Innsbrucker hätten die Einstellung der Ermittlungen lediglich damit begründet, dass die Wiener Pressestelle das Vorgehen mit "Vorgesetzten" abgesprochen habe und "aus sachlichen Erwägungen aufgrund einer Interessensabwägung" gehandelt habe. Diese Entscheidungsträger sollten bekanntgegeben werden, ebenso welche sachlichen Erwägungen für die Aussendung maßgebend gewesen sein sollen, verlangt Grassers Strafverteidiger.

Für Grassers Rechtsvertreter stand außer Frage, dass mit der während der laufenden Durchsuchungen am 26. Mai ergangenen Presseaussendung "krass" gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßen wurde: Die StPO sehe vor, dass gesetzlich eingeräumte Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben seien, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt. Bei Durchführung jeder Durchsuchung seien Aufsehen, Belästigungen und Störungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken sowie die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte sämtlicher Betroffener soweit wie möglich zu wahren.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz eine geheime 9,6 Mio. Euro-Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. (APA)

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PERLENQWIEN
 
01
19.1.2012, 06:54
Aufsehen, Belästigungen und Störungen des Herrn Grasser sind erwünscht.

Wenn, wie ich befürchte, all diese Anklagen / Ermittlungen auch wahrscheinlich ausgehen werden wie das Hornberger Schießen, verjähren oder im Sande verlaufen...oder Grasser final auch ungeschoren davon kommen mag.
So ist es mir doch ein innerer Vorbeimarsch, wenn er nicht zur Ruhe kommt. Er ist gehetzt und soll das auch spüren.
Auch die abgebrühteste Figur kann dieses ganze Procedere nicht eindruckslos wegstecken. Mein persönlicher Wunsch für ihn wäre ein schöner Ulcus im oberen Bauchraum. Der ist am wenigsten kompatibel mit trockenem Champagner.
Wirklich bedauern tue ich seine kleine Tochter.

trace route
00
13.1.2012, 02:41
Es freut mich ungemein, dass Grasser für diese ganzen Rechtsstreitigkeiten so viel Geld ausgibt.

Wenn er seine Ruhe haben will und TATSÄCHLICH UNSCHULDIG wäre, dann könnte er ja der Staatsanwaltschaft freiwillig alle Daten übergeben. Aber einerseits in Liechtenstein mit allen Mitteln einen Zugriff der österreichischen Behörden verhindern versuchen, aber andererseits sich dann in Österreich als Unschuldslamm gebärden, da steigt mir die Galle auf.

Im Prinzip freut es mich allerdings, dass Grasser einen Prozess nach dem anderen führt. So wird er die Gelder, die er so ... ähem ... sagen wir mal ... rasch ... verdient hat, beim Führen dieser Prozesse für seine Anwaltskosten auch wieder los.

Somit ereilt KHG doch noch ein gewisses Maß an Gerechtigkeit. Dafür stoß ich jetzt mit einem Aperol Frizzante an ;-)

PERLENQWIEN
 
01
19.1.2012, 07:05
Der Riesenraibach aus all seinen krummen Geschäften...

mag ihm zwar unerhört viel Kohle eingebracht haben.
Aber er peckt auch ganz schön für seine vermeintlich weiße Weste. Und zwar nicht nur Unsummen an Anwaltshonoraren, sondern mit viel Zeit, Lebensqualität und dem ekelhaften Gefühl des verfolgt seins.
Mir persönlich würde es jede Lebenslust rauben, wenn ich wüsste, dass mich die Menschen am liebsten mit rohen Eiern bewerfen würden.

Ich möchte nicht in seiner Haut stecken. Es wird der Tag kommen, dass sein (noch) gestählter Körper sich wehrt. Blass und krank aber REICH. Jeder ist seines Glückes Schmied.

Ihm selber sollte die Galle aufsteigen

weiße Mäuse
13
11.1.2012, 17:46
Also, diesmal stehe ich (zu meinem leichten Erstaunen) in Grassers Ecke!

Ich kenne keinen anderen Fall, wo die Behörden die Öffentlichkeit über "Hausdurchsuchungen in progress" informiert hätten. Manchmal, z.B. bei den von Handler & Co. rabiat verfolgten Tierschützern, haben die Betroffenen selbst die Öffentlichkeit informiert, um auf die Mißbräuchliche Vorgangsweise der Behörden aufmerksam zu machen.

Aus der Sicht der Justizbehörden hat die Öffentlichkeit keinen Anspruch auf live-Information über Ermittlungsschritte. Der StA ging es hier mMn einzig und allein darum, nach buchstäblich Jahren der Untätigkeit in der Grasser-Causa den Eindruck entschlossener Aktivität zu vermitteln.

StA Innsbruck ist ein bewährte Ausstellerin von Persilscheinen für StA-Kollegen, siehe Pleischl/Mühlbacher/Jarosch & Co.!

donquichotesenior
01
11.1.2012, 11:37
Schweiz und Liechtenstein

sind offensichtlich das europäische Zentrum und der vollkommene Schutz für Korruptions- Schwarz und Schmiergeldanleger. Solange die EU gegen diese beiden Länder keine Sanktionen beschließt, sondern hauptsächlich durch diverse Glüßhbirnen- Bananen- Gurken- Marmelade und Rumverordnungen in Erscheinung tritt, bleibt sie vollkommen unglaubwürdig und für einen Großteil der Bevölkerung unakzeptabel.

Nelly Niedlich
 
00
10.1.2012, 20:27

Bravo, Ainedter! Eine Verfahrenseinstellung hat er schon erreicht. Grins

Böotier
05
10.1.2012, 20:24

Also ich freue mich erst wenn die Überschrift lautet:
"Grasser blitzt mit Antrag auf vorzeitige Entlassung ab."

PERLENQWIEN
 
01
19.1.2012, 07:07
Ich bin mit 53 zu alt, um das noch zu erleben ^^

mit anderen Worten...
00
10.1.2012, 19:28

Und selbst wenn sie rechtswidrig gehandelt hätte...
In Ö. können auch rechtswidrig erlangte Beweise verwendet werden.

falsa demonstratio non nocet
12
10.1.2012, 18:55
Wann?

wird Ainedter eingestellt???

KHG, der Fiona, Strasser, Molterer, Schüsserl, Gorbach und den Rest der Br** einsperren auf einer Insel bei Wasser und Brot.

Flosip
13
10.1.2012, 18:36

Solchen Leuten, wie Herrn Grasser, sollte man die Staatsbürgerschaft entziehen und ein lebenlanges Einreiseverbot verhängen. Gilt aber für ein Großteil der ehemaligen ÖVP/FPÖ-Ära.

Aber er ist ja zu schön, jung, .....

Zivilgeselle
01
10.1.2012, 17:54
Dörfler doof

Innsbruck exkulpiert Wien mit einer Kärntner Begründung: "nicht wissentlich rechtswidrig".

Ganz Österreich ärgert sich schwarz-blau das Grasser, Meischi, Hochegger, Graf Ali, Martinz und Birni, die parteigeschützten Selbstbediener und in Masterbanden organisierten Mafiosi noch immer frei herumlaufen.

Und die Innsbrucker Staatsanwälte sind zu doof eine juristisch einwandfreie Begründung für das gesteigerte öffentliche Interesse auf den Punkt zu bringen.

Sind die wirklich so naiv oder wird uns da ein Scheingefecht zur Verzögerung bis schwarz-blau III eingefädelt.

HotDoc
02
10.1.2012, 17:52

Da DRARA wollte doch die Einstellung von Untersuchungen, eine hat er schon :)

Bodo Steinbrech
00
10.1.2012, 17:46
... Grassers Rechtsvertreter ...

jetzt hab ich doch glatt Grassers Rechtsverdreher gelesen :D

Milieubedingter-Hojac oder besser Saualm-Haider?
02
10.1.2012, 17:14
Prinzipiell schon ein starkes Stück

dass die Presse vorab informiert wurde.
Aber ich bin mir sicher dass der ehemalige Schwiegersohn der Nation auch gegen die verschiedensten Gesetze verstoßen hat. Und vor Allem nutzt und nutzte diese Baggage die Presse und die Schweigepflicht auch extremst zu ihrem Vorteil.
Also DRARA1 und KHG: Obacht, irgendwann trifft jeden sein gerechtes Schicksal. Möge es ihnen sehr bald ereilen.

Milieubedingter-Hojac oder besser Saualm-Haider?
00
10.1.2012, 17:18
Uijjje

"Ihnen"
Asche auf mein Haupt

kaddidababubada
00
10.1.2012, 23:17
möge es s i e ereilen, ihr schicksal :-)

Max Arnstein III.
 
21
10.1.2012, 15:59
Wann wird Ainedter endlich eingestellt?

zkk
 
23
10.1.2012, 14:55
"Laut der Innsbrucker Anklagebehörde wurde "nicht wissentlich rechtswidrig" gehandelt."

darf ich nun davon ausgehen, dass aufgrund dieser aussage der satz "unwissenheit schützt vor strafe nicht" nunmehr obsolet ist? wohl kaum ...

egal wie man zu khg steht - und der ist mir mittlerweile nur mehr egal, wenn nach x-jahren immer noch keine anklage erhoben wurde, dann ist die suppe wohl strafrechtlich einfach zu dünn, moralisch betrachtet ist das natürlich was anderes - , aber diese rechtfertigung - "nicht wissentlich rechtswidrig" - ist lachhaft.

der zweck heiligt die mittel, normal müssten alle datenschützer diese verfahrenseinstellung und diese begründung in der luft zerreissen. wo bleibt der selbsternannte datenschutzheilige peter pilz?

Milieubedingter-Hojac oder besser Saualm-Haider?
00
10.1.2012, 17:15
Dorfer-Paragraph

so einfach ist das.

sinope
00
10.1.2012, 16:18

... nur bei Beamten gilt diese Aussage nicht.

ta tü
112
10.1.2012, 14:12

einer, der samt seinem anwalt ständig öffentlich auftritt, der sein ehemaliges, von uns bezahltes amt bis zum st. nimmerleinstag für sich ausnützt, der lächerliche selbstlobbriefe vorliest und ständig über die justiz schimpft, bei so einem muss die justiz ebenfalls mehr öffentlichkeitsarbeit leisten. da auch die öffentlichkeit mehr information über solche leute will, da sie eben von öffentlichem interesse sind.

Zein
31
10.1.2012, 16:11
Denn sie wissen nicht was sie schreiben.

Comedian
02
10.1.2012, 13:45
Da wird einmal eine Forderung von KHG erfüllt und das Verfahren eingestellt und das ist ihnen auch nicht Recht! ...

... Oh! Das war ja nicht sein Verfahren. Mein Fehler! ;)

Zein
82
10.1.2012, 13:26
Ja.

Die österreichische Justiz darf alles und die österreichischen Laemmermedien spielen verlogen mit.

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