Von Absetzposten bis Zuschlägen

Zehn Milliarden steuerfrei

9. Jänner 2012, 18:16

Indirekte Förderungen reißen tiefes Budgetloch

Wien - Wenn die direkten Subventionen in Österreich einen Dschungel darstellen, so sind die indirekten Förderungen zumindest ein Dickicht. 10,4 Milliarden Euro lässt sich die Republik zahlreiche Ausnahmen im Steuerrecht kosten, die nicht zuletzt den Einfluss diverser Interessengruppen widerspiegeln.

Land- und Forstwirte sind beispielsweise von der Kfz-Steuer befreit und ersparen sich dadurch jährlich 110 Mio. Euro. Daneben profitieren sie von der Agrardieselrückvergütung im Volumen von 49 Mio. Euro, wie dem kürzlich vom Finanzministerium veröffentlichten Subventionsbericht 2010 zu entnehmen ist.

Damit stehen die Bauern freilich nicht allein da, wird doch auch die Luftfahrt mit Befreiungen von der Mineralölsteuer mit 290 Millionen Euro gefördert. Unternehmen haben einen Freibetrag für investierte Gewinne, Pendler profitieren von einer Pauschale, Kirchenbeiträge sind ebenso absetzbar wie Steuerberatungskosten, Ausländer werden mit der Zuzugsbegünstigung angelockt, Betriebe für die Ausbildung von Lehrlingen belohnt.

Den größten Brocken bei den indirekten Förderungen stellt freilich die Begünstigung des 13. und 14. Gehalts dar, die den Steuerpflichtigen 5,5 Mrd. Euro bringt. Besonders in der Kritik steht die Regelung, weil Besserverdiener von der auch Sechstelbegünstigung genannten Bestimmung absolut stärker profitieren als untere Einkommensgruppen.

Dazu kommen steuerliche Begünstigungen sonstiger Bezüge wie Abfertigungen, Pensionsabfindungen oder Kündigungsentschädigungen, die den Staat weitere 780 Mio. Euro kosten. Auch Zuschläge werden gefördert, beispielsweise auf Überstunden (bis zu 360 Euro im Monat), Sonntags- und Feiertagsdienst, Nachtarbeit. Für Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulagen gelten die gleichen Regelungen. Macht unter dem Strich einen satten Steuerausfall von 820 Mio. Euro. Viel Geld, nämlich 400 Millionen Euro, wäre auch mit der Streichung der "Topf-Sonderausgaben" zu holen, mit denen beispielsweise freiwillige Kranken- oder Pensionsversicherungszahlungen bevorzugt werden. Allerdings schrumpft die Absetzbarkeit mit steigendem Verdienst.

Auf Unternehmensebene wiederum ist vor allem die Gruppenbesteuerung umstritten, die den Betrieben laut Bericht 450 Millionen bringt. Dabei können Konzerne die Verluste von Auslandsbeteiligungen steuerlich anrechnen. Weniger kontrovers debattiert werden Forschungs- und Bildungsfreibetrag bzw. -prämie.

Unter dem Strich fallen die indirekten Förderungen von Unternehmen mit 1,9 Mrd. Euro weit weniger ins Gewicht als die der Privaten mit 8,4 Milliarden, die dank Sechstelbegünstigung und anderer Zuckerln 80 Prozent vom Kuchen vereinnahmen. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.1.2012)

Kommentar posten
16 Postings
Michael B
01
10.1.2012, 02:03
Die unzeitgemäße Förderung von Firmen-PKW wurde (aus welchem Grund?) hier nicht einmal erwähnt.

Obwohl die in der derzeitigen Konstruktion wirklich vor allem Besserverdienende besonders begünstigt. UND gleichzeitig die Steuern der Betriebe vermindert.

Selbständiger
00
10.1.2012, 05:30
Förderung von Firmen-PKW

Verraten Sie mir bitte welche das sind.

Michael B
01
10.1.2012, 10:50
Bei Privatnutzung eines von der Firma gestellten PKW

wird dem ANGESTELLTEN monatlich 1,5% des Fahrzeugneupreises, aber nur bis zu einem Preis von EUR 30.000 (!), zum Bruttogehalt bei der Bemessungsgrundlage dazugerechnet.
Zum ersten sind diese 1,5% bei den heutigen Benzin-und Servicekosten schon sehr niedrig angesetzt, und zum zweiten ist die Beschränkung auf 30.000 eine völlig ungerechtfertigte Begünstigung von teuren Wagen, die ja auch ohne weiteres einmal das Doppelte kosten können.

José Atento
00
10.1.2012, 01:12
Weg mit all diesen Steuerbegünstingungen!

Es ist nicht einzusehen, warum wir uns diese Günstlinge noch länger leisten sollten.

lesmuts
01
10.1.2012, 08:53

das oben Genannte entspricht in keiner Weise dem, was man unter 'Günstling' verstehen könnte.
Was Sie fordern, wäre ein massiver finanzieller Einschnitt in die Mehrheit der österreischen Haushalte.
Gleichzeitig werden aus irgendeiner Scheinsolidarität Haftungen im mehrstelligen Milliardenbereich übernommen und unter dem Motto 'systemrelevant' Finanzinstitute ohne jede direkte Aktienbeteiligung oder sonstiges Mitspracherecht mit Abermilliarden aufgepäppelt - hier und nur hier sollte ein EInschnitt erfolgen, wird aber leider nicht, denn die Hand, die unsere Politik füttert (v.a. nach deren Abgang siehe etwa Pröll), die wird selten gebissen.

José Atento
00
10.1.2012, 11:20

Warum sollten das Einschnitte bei Privaten bedeuten?
Die haben wir ohnehin schon länger.

Wenn man das Netto- Gehalt auf 12 Monate aufteilt und ausbezahlt, verliert niemand etwas. Im Gegentiel, das wäre eine Vereinfachung. Somit bleibt volkswirtschaftlich mehr übrig.

der burli
01
"Land- und Forstwirte sind beispielsweise von der Kfz-Steuer befreit " - hä?? ein mir unbekannter wahnsinn. - flugbenzin gehört besteuert. egal was die anderen länder machen...

Bertel Mann
01
Toll, was man alles zur Förderung erklären kann

Offensichtlich ist jeder niedrige Steuersatz auf Arbeitnehmerseite eine Förderung und nicht bloß die Ausnahmen von Regelungen und Steuersätzen, die ansonsten für alle gelten.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Jahressechstel. Eine Förderung bestünde dann, wenn eine bestimmte Gruppe der Arbeitnehmer noch mehr absetzen darf.

Jeder Bezieher von Mineralöl zahlt die MÖSt. Nur die Bauern zahlen weniger. Das ist eine indirekte Förderung.

Was ist denn der Standardsteuersatz für Arbeitnehmer, unter dem as von Förderung spricht?

José Atento
21
10.1.2012, 01:14

Das Jahressechstel ist eine Regelung aus der "Steinzeit" des Sozialismus. Mittlerweile sind hohe Gehälter damit besonders begünstigt.

Weg damit!

lesmuts
00
10.1.2012, 08:49

ein kreativer Kopf wie der Ihre ist prädestiniert für das Regieren- Lieblingssatz: "Weg damit!"
haben Sie sich bei Ihren tabula rasa Fantasien auch schon einmal überlegt, wie hoch besteuert wir ohnehin schon sind?
Wenn jetzt Steuerbegünstigungen, die teils durchaus Sinn machen (Agrardieselrückvergütung denn sonst müsste MöSt gesenkt werden, Unternehmensfreibetrag für Investitionen denn sonst weniger Investments in den Standort, niedrige Besteuerung für 13./14., ist für viele genau das, was Ihnen als Erpsarnis am Ende d.J. überbleibt, von mir aus soll halt die Progression auch dort Einzug halten, wenn Sie's für unverzichtbar halten) - unter dem idiotischen Schlagwort "sozial gerecht" wird jeder im Staat nur noch mehr ausgesackelt

walter helfmann
04
10.1.2012, 00:59
ist ja bloß eine zeitfrage bis unternehmen

das 13., 14., 15., 16. gehalt streichen.

viertel- oder halbjährliche sonderzahlungen, urlaubs- oder weihnachtsgeld sind in das grundgehalt einzubeziehen und auch so zu versteuern.

ein jahr hat 12 monate, ein jahresverdienst sollte nur 12 monatsgehälter haben.

pensi., wie ich einer bin, erhalten urlaubsgeld, obwohl sie dauerurlaub haben.

Bertel Mann
01
10.1.2012, 04:36
Da zumindest 13. und 14. Gehalt durch Kollektivverträge abgesichert sind (im Gegensatz zu Deutschland),...

...können die Unternehmen nicht ganz so einfach streichen.

Ihr Vorschlag ist natürlich ausgesprochen diskussionswürdig, allerdings unter der Voraussetzung, dass wirklich ALLE Einkommen eingerechnet und versteuert werden. Dazu gehören dann auch Zinsen, Erbschaften, Schenkungen, Erträge aus Vermietung etc. Diese Einkommen werden nämlich derzeit gefördert im Sinne dieses Artikels.

Ihr Vorschlag hat übrigens Minister Staribacher (den Sohn) seinerzeit den Kopf gekostet.

lesmuts
00
10.1.2012, 08:43
bitte um erhellung

s.g. herr bertel, bitte klären Sie mich auf, inwieweit Einnahmen aus Vermietung steuerlich begünstigt bzw. gefördert werden.

hulu33
31
naja

ein freiberufler oder selbständig tätiger hat kein jahressechstel. so gesehen schon eine Art Förderung.

Bertel Mann
01
10.1.2012, 04:27
Eben wegen der fehlenden "Gestaltungsmöglichkeit" bei der Steuererklärung (im Gegensatz zu Unselbständigen) wurde diese Regelung geschaffen

Im übrigen gilt sie für ALLE Arbeitnehmer. Von einer Förderung könnte man dann sprechen, wenn bestimmte Arbeitnehmergruppen noch weniger zahlen müssten.
Und wenn man argumentiert, dass diese Regelung als Ganzes eine Förderung der Arbeitnehmer darstellt, dann muss man auch die niedrigen Körperschaftssteuern an sich (also noch ohne Berücksichtigung der Gruppenbesteuerung) als Förderung der Unternehmen rechnen.

Deshalb ja meine Frage, welche Steuerhöhe as als Standardsteuer ansieht.

hulu33
00
10.1.2012, 07:31

um die frage zu beantworten, ich würde den progressiven steuersatz bei der lohn- und einkommenssteuer als förderung bezeichnen, insbesondere zahlt man bei der KÖSt ab dem 1 cent den vollen steuersatz.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.