Frage und Antwort

Eingeschneit: Das gilt für Arbeit, Tickets, Unterkunft

Hintergrund | Marie-Theres Egyed, 9. Jänner 2012, 13:11

derStandard.at hat nachgefragt, ob Zugtickets noch gültig sind und ob eingeschneite Hotelgäste den vollen Preis zahlen müssen

Viele Urlauber sind in Vorarlberg eingeschneit. Die Orte Lech, Zürs, Warth und Stuben waren von der Außenwelt abgeschnitten. Müssen Arbeitnehmer den Urlaub verlängern und verfällt das Rückfahrticket für den Zug? derStandard.at hat nachgefragt.

Streckensperren:

Frage: Vorarlberg ist derzeit mit der Bahn nicht erreichbar: Wann ist die Verbindung zwischen Tirol und Vorarlberg wieder offen?

Antwort: Die Arlbergbahn bleibt bis Dienstagmittag gesperrt, ein Schienenersatzverkehr wurde eingerichtet, sagt Rene Zumtobel von den ÖBB. Erst wenn die Lawinenkommission Entwarnung gibt, kann mit der Schneeräumung auf der Strecke begonnen werden. Ein Schienenersatzverkehr zwischen Landeck und Bludenz ist aber inzwischen möglich. Die ÖBB haben einen Bahn-Shuttleservice zwischen Bludenz, Langen und St. Anton eingerichtet.

Frage: Welche anderen Bahnstrecken sind nicht befahrbar?

Antwort: Auch zwischen Wörgl und Saalfelden ist kein Bahnverkehr möglich, zahlreiche umgefallene Bäume blockieren die Strecke. Alle Bahnstreckensperren sind hier abrufbar.

Frage: Was passiert mit bereits gekauften Tickets?

Antwort: Die Fahrscheine werden kostenlos am Ticketschalter innerhalb von sechs Tagen erstattet, wenn die Strecke mehr als 100 Kilometer beträgt und kein Schienenersatzverkehr eingerichtet wurde. Das Ticket ist aber auch noch innerhalb dieser Frist gültig.

Frage: Gibt es Beeinträchtigungen für Passagiere auf anderen Strecken?

Antwort: Die Westbahn ist befahrbar. Von Innsbruck nach Wien gibt es keine Verzögerungen. Da die ÖBB auf andere Garnituren ausweichen müssen, können Sitzplatzreservierungen mit dem Sitzplatzangebot möglicherweise nicht übereinstimmen. Der Sprecher der ÖBB bittet um Verständnis und rät dazu, sich an den Zugbegleiter zu wenden. 

Arbeitsrechtliche Situation:

Frage: Muss ich mir Urlaub nehmen, wenn ich eingeschneit bin?

Antwort: "Wenn überhaupt keine Möglichkeit besteht, den Urlaubsort zu verlassen, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor", erklärt Irene Holzbauer von der Arbeiterkammer. Der Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden, aber es besteht der Anspruch auf Freistellung und Bezahlung. Das gelte jedoch nur, wenn eben keine Möglichkeit besteht, den Dienst anzutreten. Ein längerer Anreiseweg oder ein Umweg müsste vom Arbeitnehmer in Kauf genommen werden. Die Dauer einer Freistellung sei anlassfallbezogen, sagt Holzbauer. Nachteile dürfen für den Arbeitnehmer nicht entstehen, der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, jemanden aus diesem Grund fristlos zu entlassen.

Bei Arbeitern sind dieselben Bestimmungen nicht zwingend. Hier gelten die Vereinbarungen nach dem Kollektivvertrag. Es kann die Möglichkeit eintreten, dass der Lohn reduziert werde oder der Arbeiter die versäumten Stunden einarbeiten müsse.

Konsumentenschutz:

Frage: Muss der eingeschneite Urlauber im Hotel den vollen Preis bezahlen?

Antwort: "Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht", sagt Jutta Reppel vom Konsumentenschutz, hier gelten die Hotelvertragsbedingungen. Der Hotelier ist dazu berechtigt, weiter den vollen Preis zu verrechnen. Eine Reduktion - beispielsweise auf den Nebensaisonpreis - ist dann möglich, wenn die Urlauber die angebotenen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können, also nicht mehr Skifahren gehen oder das Hotel nicht verlassen können. Allerdings ist nicht genau geregelt, ab wann der Urlauber Anspruch auf eine Preisreduktion habe - das liege auch im Ermessen des Hoteliers.

Frage: Was passiert im umgekehrten Fall, wenn Urlauber nicht anreisen können?

Antwort: Hier müssen die Urlauber nichts zahlen, auch keine Stornogebühren, wenn sie keine Möglichkeit haben, den gewünschten Urlaubsort zu erreichen. Auch hier gilt aber, dass ein Umweg in Kauf genommen werden müsste. (derStandard.at, 9.1.2012)

Weiterführende Links: Aktuelle Streckeninformation der ÖBB

Useraufruf: Wenn Sie noch Fragen haben, schicken Sie uns eine Mail oder posten Sie unter dem Artikel!

Kommentar posten
12 Postings
Sh. nataraj
101
Arbeitgeber trägt das Risiko ?

Verstehe ich das richtig? Der Arbeitgeber trägt das Risiko, dass er für die Wahl des Urlaubsortes seiner Angestellten finanziell geradestehen muss?

"Wenn überhaupt keine Möglichkeit besteht, den Urlaubsort zu verlassen, ... besteht der Anspruch auf Freistellung und Bezahlung"

Ich urlaube auf einer tropischen Insel und es fällt die Fähre wegen Sturm aus - Firma zahlt.

Ich tauche in Thailand und Terroristen besetzen den Flughafen - Firma zahlt.

Ich geh im Winter Schifahren in Tirol und werd eingeschneit (o Wunder) - Firma zahlt.

Also mir kommt das ein bissl schräg vor.

Heisst das im Umkehrschluss, dass sich ein Arbeitnehmer den Urlaubsort vom Chef genehmigen lassen muss? Nach dem Motto: "wer zahlt, schafft an"?

Woll ma des wirklich?

Vorstadtmama
 
00

Nur bei Angestellten, bei Arbeitern nicht...Angestellte haben in der Regel bessere Verträge, sollten sich dafür aber dem Arbeitgeber gegenüber auch loyal verhalten.

Viktor Crowford
00
Ja, genau

Und das ist auch gut so.

meinrad
02
31.1.2012, 16:30

ich hab ja keine ahnung, aus welchem regelwerk das kommt, aber ich würde mal vermuten, dass es da nicht speziell um urlauborte geht, sondern generell um situationen, in denen es dem arbeitnehmer nicht möglich ist, am dienstort zu erscheinen. das kann ja im prinzip überall passieren.

zB jemand, der in lech wohnt und in st. anton arbeitet, oder umgekehrt. der wird auch nicht in die arbeit gehen haben können, während lech eingeschneit war.

Stahl_____666
02
10.1.2012, 12:45
.

Der Arbeitgeber trägt auch das Risiko, wenn sich sein Angestellter im Winter kalt duscht und danach im Bademantel vor der Haustüre eine rauchen geht.

Höchstwahrscheinlich wird der auch nicht am nächsten Tag zum Dienst erscheinen können.

meinrad
00
31.1.2012, 16:21

wieso ned? wegen der dauer einer zigarette erfriert man ja noch nicht.

M L3
01
Nein, erfriern eher nicht -

Aber je nach allgemeinem Gesundheitszustand könnte sich eine ordentliche Verkühlung schon "ausgehen"

meinrad
01

naja, wer so schwach auf der brust ist, is nach der ersten ubahn-fahrt in die arbeit sowieso fix krank.

blasta
 
02
10.1.2012, 12:04

weil der Arbeitnehmer ja geradezu fahrlässig handelt, wenn er im winter in einen winterurlaubsort urlaub macht. es passiert ja alle paar tage, dass jemand eingeschneit wird. solche rotzpiepn aber auch. was erlauben sich die!!

aber jetzt mal ehrlich. die 2 tage alle 30 jahre, wo mal ein arbeitnehmer eingeschneit wird, kann der arbeitgeber hoffentlich noch finanziell verkraften.

Dunkelbunter Kristof
00

Was passiert, wenn ich dadurch eine Uni-Prüfung oder ein Pflichtseminar versäume?

Sh. nataraj
61
tough luck

Ich war einmal (in den wilden Jahren) in Paris bei einer nächtlichen Demo dabei, die dann in den späteren Abendstunden mit Tränengas, Schlagstöcken und anderem massiven Einsatz der CRS ein eher nicht gewaltfreies Ende nahm.

Ein ausländischer Tourist, der durch die Vorgänge einige blaue Flecken davongetragen hatte, beschwerte sich bei einem der Offiziere und bekam die Antwort "you should have stayed in your bloody hotel!".

Wenn also eine wichtige Prüfung oder ein entscheidender Termin ansteht, dann würde ich persönlich es glatt für eine gute Idee halten, an einem Ort Urlaub zu machen, der etwas weniger den Naturgewalten ausgesetzt ist als die Alpentäler im Jänner ...

Oder gar zu Hause bleiben und ein bissl Lernen für die Prüfung?

Dunkelbunter Kristof
00
10.1.2012, 04:52

es geht mir eher darum, wenn der studienort etwas weiter weg vom wohnort ist.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.