Börsenskandal

Kursmanipulation bei Pennystocks wird aufgerollt

9. Jänner 2012, 08:38

Erster Prozess um SdK-Affäre beginnt

München - Einer der größten Börsenskandale in Deutschland kommt nach jahrelangen Ermittlungen vor Gericht: Wegen des Verdachts der Kursmanipulation in 165 Fällen muss sich der ehemalige Herausgeber eines Börsenbriefs vom 12. Jänner an vor dem Landgericht München verantworten. Dem 47-Jährigen wird Marktmanipulation vorgeworfen. Mit ihm sind auch ehemalige Funktionäre der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angeklagt. Gemeinsam soll das Quartett den Kurswert zahlreicher Aktiengesellschaften durch gezielt verbreitete Nachrichten beeinflusst und damit Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Im Prozess geht es zunächst aber nur um den Ex-Herausgeber des Börsenbriefs. Die Vorwürfe gegen die übrigen Angeklagten wurden abgetrennt. Die Prozesstermine für sie sind noch offen.

Zwei Jahre Ermittlungen

Die Angeklagten waren seit dem Jahr 2008 im Visier der Ermittler. Damals wurde bekannt, dass einer der früheren SdK-Funktionäre angebliche Bilanztricks bei dem Bezahldienst Wirecard angeprangert und zugleich auf den fallenden Kurs der Aktie spekuliert haben soll. Nach zweijährigen Vorermittlungen schlugen die Fahnder im Herbst 2010 zu und durchsuchten bundesweit und in Österreich 48 Büro- und Privaträume, darunter auch die SdK in München. Die Razzia war der größte Schlag gegen organisierte Kursmanipulation in Deutschland.

Unter anderem ging es bei den Ermittlungen um Kursmanipulationen mit fast wertlosen Aktien (Pennystocks), deren Kurs durch gezielt positive Nachrichten nach oben getrieben und dann verkauft wurden. Das "Scalping" genannte Treiben ist Marktmanipulation, die strafbar ist und mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Bei Anlegern sorgte vor allem die Verwicklung der SdK für Empörung, da sie eigentlich die Aufgabe hat, Aktionäre vor Kursverlusten zu schützen. (dpa, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.1.2012)

hack in den sack
 
01
"Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger"

klingt für sich schon gemeingefährlich

Erwin Wolfram
51
...

ich seh keinen unterschied zum normalen wirtschaftsbetrieb aus dem artikel.

. Diogenes
10
Und darauf sind sie womöglich auch noch stolz?

Gerg K.
00
Sie haben recht!

Allerdings würde ich aus begrifflichen Gründen (normal hat eigentlich die Begrifflichkeit "Norm" als Grundlage, selbst wenn "normal" heute meist anders verwendet wird) den Begriff "üblich" vorziehen.

Android1337
13

Macht nichts. Man kann sich nicht überall auskennen. Aber bei Volksabstimmungen dürfen Sie dann trotzdem Ihren Senf zu jedem Thema abgeben.

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