Affäre Hildebrand

SNB-Bankrat lässt Transaktionen untersuchen

7. Jänner 2012, 19:02

Seit Anfang 2009 - Reglement und Weisungen werden überarbeitet

Zürich - Der Bankrat der Schweizerischen Nationalbank reagiert auf die Affäre Hildebrand: Er will sämtliche Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 unter die Lupe nehmen. Zudem sollen Reglement und Weisungen über Eigengeschäfte überarbeitet werden.

Der Bankrat hat sich an seiner Sitzung vom Samstag mit den jüngsten Ereignissen rund um die SNB-Präsident Philipp Hildebrand befasst und dabei Handlungsbedarf festgestellt. Unter anderem sollen sämtliche Banktransaktionen aller Mitglieder des Erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch eine externe Revisionsgesellschaft überprüft werden - "vorzugsweise durch KPMG oder Ernst&Young", wie es in einer Medienmitteilung heißt.

Ferner werden das Reglement und die Weisungen über die Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums "grundlegend und unter Beizug externer Spezialisten" überprüft. Der Entwurf des überarbeiteten Reglements und der überarbeiteten Weisungen an die Mitarbeitenden sollen dem Bankrat "so rasch als möglich" vorgelegt werden.

Devisentransaktionen von Mitgliedern des Erweiterten Direktoriums und von Mitarbeitenden mit Zugang zu privilegierten Informationen, die 20.000 Franken übersteigen, müssen - bis zum Vorliegen des überarbeiteten Reglements und der revidierten Weisungen - vom Chief Compliance Officer der SNB genehmigt werden. Der Prüfungsausschuss des Bankrats wird periodisch informiert. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.