Seit Anfang 2009 - Reglement und Weisungen werden überarbeitet
Zürich - Der Bankrat der Schweizerischen Nationalbank
reagiert auf die Affäre Hildebrand: Er will sämtliche
Banktransaktionen der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums
zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 unter die Lupe nehmen. Zudem
sollen Reglement und Weisungen über Eigengeschäfte überarbeitet
werden.
Der Bankrat hat sich an seiner Sitzung vom Samstag mit den
jüngsten Ereignissen rund um die SNB-Präsident Philipp Hildebrand
befasst und dabei Handlungsbedarf festgestellt. Unter anderem sollen
sämtliche Banktransaktionen aller Mitglieder des Erweiterten
Direktoriums zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem 31. Dezember 2011
durch eine externe Revisionsgesellschaft überprüft werden -
"vorzugsweise durch KPMG oder Ernst&Young", wie es in einer
Medienmitteilung heißt.
Ferner werden das Reglement und die Weisungen über die
Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten
Direktoriums "grundlegend und unter Beizug externer Spezialisten"
überprüft. Der Entwurf des überarbeiteten Reglements und der
überarbeiteten Weisungen an die Mitarbeitenden sollen dem Bankrat "so
rasch als möglich" vorgelegt werden.
Devisentransaktionen von Mitgliedern des Erweiterten Direktoriums
und von Mitarbeitenden mit Zugang zu privilegierten Informationen,
die 20.000 Franken übersteigen, müssen - bis zum Vorliegen des
überarbeiteten Reglements und der revidierten Weisungen - vom Chief
Compliance Officer der SNB genehmigt werden. Der Prüfungsausschuss
des Bankrats wird periodisch informiert. (APA)