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Sobald es Anzeichen für einen Stau gibt, muss die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen, Schnell- und Autostraßen gebildet werden.
Salzburg - Mit dem Bilden einer Rettungsgasse haben einige Autofahrer noch so ihre Probleme. Auf der Tauernautobahn (A10) in Salzburg war es am Freitag wegen einer Lawinensprengung im Lungau und einer Verkehrsüberlastung im Pongau zu Staus gekommen, doch die seit 1. Jänner vorgeschriebene Rettungsgasse wurde laut Autobahnpolizeiinspektion St. Michael nicht gebildet. Die Asfinag werde ihre Informationsoffensive in den nächsten Monaten noch verstärken, sagte Asfinag-Maut-Sprecherin Ingrid Partl am Samstag.
Stop and Go macht Probleme
Sobald es Anzeichen für einen Stau gibt, muss die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen, Schnell- und Autostraßen gebildet werden, damit Einsatzfahrzeuge rasch zum Unfallort durchkommen. Vor allem der "Stop and Go"- Verkehr bereitet den Fahrzeuglenkern noch Probleme. Wenn der Fließverkehr in eine stockende Fahrweise übergeht, herrsche noch eine Unsicherheit darüber, ob das nun als Stau zu werten ist oder nicht, sagte Dieter Rauchenzauner von der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos Salzburg.
Wenn sich ein dichter Kolonnenverkehr mit 40 oder 50 km/h fortbewegt, sei noch keine Rettungsgasse zu bilden, bei "Stop and Go" aber schon, erläuterte der Verkehrspolizist. "Das ist für den einen oder anderen noch schwierig zu erkennen." Die Rettungsgasse solle ja noch bei einer gewissen Fahrgeschwindigkeit erfolgen, sonst sei es zu spät. Damit die Rettungsgasse gut funktioniert, benötigten die Autofahrer noch Zeit, meinte Rauchenzauner. "Seit 1. Jänner haben wir aber keine Kenntnis über einen Zwischenfall, wo Einsatzkräfte nach einem Unfall behindert worden wären."
Teilweise vorbildlich
Die Rettungsgasse ist zum Teil schon "vorbildlich gebildet" worden, betonte Ingrid Partl von der Asfinag. "Bei dreispurigen Autobahnen gibt es manchmal noch Probleme." Alle, die auf der rechten Fahrbahn und auf Überholspur unterwegs seien, müssten nach rechts ausweichen und den Wagen parallel zur Fahrbahn aufstellen. Die Verkehrsteilnehmer auf der dritten Spur müssten ihre Fahrzeuge so weit wie möglich nach links lenken und parallel zur Fahrbahn stellen. "Ich kann nur appellieren, dass die Autofahrer an diese Regelung denken. Sie ist wichtig und sehr hilfreich für die Rettungskräfte und Unfallopfer. Manchmal klappt es schon sehr gut", betonte Partl. Die Asfinag werde im ersten Quartal dieses Jahres auf jeden Fall noch intensiv über die Rettungsgasse informieren. (APA)
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Der Verkehr stockt: Wohin jetzt, um Platz für Einsatzfahrzeuge zu machen? Die Regeln sind einfach - aber international nicht einheitlich
Ich weiß, dass du das mit "derElch" schon ausgiebigst (!) diskutiert hast, aber einen Versuch mach ich noch:
Aufgrund der Lawinensprengung musste die Autobahn gesperrt werden. Der Stau ist deswegen entstanden, und nicht wegen der Rettungsgasse! Bisher standen in so einem Fall die drei Fahrspuren auf der 1.,2.,3. Spur nun stehen die drei Fahrspuren genauso, nur halt etwas auf die Seite versetzt. Keine Spur wird gewonnen oder verloren, kein Tempo der Autofahrer ändert sich.
Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber mein Gefühl sagt mir, dass die Regel (etwa 1-2m seitlich auszuweichen) nicht gegen die Verfassung verstößt. :-) Bis jetzt hat sich auch noch kein namhafter Verfassungsrechtler gegen die Rettungsgasse ausgesprochen...
seit 2 wo
Du muszt das von der anderen Seite pruefen. Die Rettungsg. in Falle eines Unfalls passt zweifelsfrei. Ziel ist ok, Rettungsg. zur Zielerreichung geeignet, ect. ect. Das Problem, es gibt garkein zu erreichendes Ziel. Ich hab eine allgm Norm, die im Fall des Falles geeignet ist, der Fall kommt aber, bezogen auf die Haeufgikeit von Staus, fast nie vor
gelesen ?
Auf der Tauernautobahn (A10) in Salzburg war es am Freitag wegen einer Lawinensprengung im Lungau und einer Verkehrsüberlastung im Pongau zu Staus gekommen, doch die seit 1. Jänner vorgeschriebene Rettungsgasse wurde laut Autobahnpolizeiinspektion St. Michael nicht gebildet.
Doch, Artikel schon gelesen, die Ursache für den Stillstand auf der Autobahn ist jedoch für die Rettungsgasse irrelevant.
Fakt ist, dass sie gebildet hätte werden müssen, was bitte ist daran so schwer zu verstehen?
Und der Sinn ist auch ganz einfach und hat mit dem Lawinensprengen absolut nichts zu tun:
Ein Rettungsfahrzeug sollte die Autobahn auch bei Stau effizient benutzen können, selbst wenn die Ursache für den Stau nichts mit der Einsatzfahrt zu tun hat.
der Zebrastreifen bzw. das dortige Halteverbot mit der sachlichen Rechtfertigung einer Rettungsg. ohne Rettungsfall zu tun ? Auszerdem ist "parken" kein Grundrecht, "bewegen" schon. Noch einmal, eine 3-spurige Autobahn ist ueberlastet, was tun wir, wir machen eine 2-spurige daraus.
Der Gesetzgeber verstoeszt also 2 mal gegen das Sachlichkeitsgebot u. gegen das vom VfGH mehrfach geforderte Gebot, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu garantieren
Geh bitte, wir machen doch keine 2-spurige Autobahn draus, wir rutschen einfach ein bisserl enger zusammen, Platz ist jedenfalls genug und bei Schritttempo bzw. Stillstand braucht auch keiner was von Sicherheitsabständen erzählen, im Stadtverkehr ists tw. deutlich enger...
Grundrecht auf der Autobahn .... hmmm.
Um die Autobahn benutzen zu dürfen, muss eine Vignette gekauft werden, man könnte das auch als eine Art Vertrag sehen. An jeden Vertrag sind Bedingungen gebunden (zB AGB), auf der Autobahn muss ich mich halt an die StVO halten, eine Rettungsgasse bilden, etc. .
Im Stau mit Rettungsgasse:
- Flüssigkeit für Einsatzfahrzeuge garantiert (der restliche Verkehr ist ja ohnehin bereits zum Erliegen gekommen=> erhöhte Sicherheit.
nicht das Problem, wenn es KEINEN Rettungsfall gibt. Es wird den Normunterworfenen ein Verhalten vorgeschrieben fuer welches es keinen sachlichen Anlass gibt. Du kannst keine Norm "auf Verdacht" erlassen, weil ja was haette passieren koennen. Wir haben mit Helm- u. Gurtenpflicht schon genug solcher Bloedheiten, aber die kann man noch irgendwie argumentieren, da hoert es sich aber dann endgueltig auf. Den Autobahnbenutzungsvertrag kannst ueberhaupt vergessen, es schrammt schon die pol. Unterstuezung haarscharf an der verf.widrigkeit vorbei, die StVO koennens nicht auch noch auszer Kraft setzen.
Auszerdem, wenn erst gar keine Einsatzfahrzeuge kommen, hast den naechsten Mangel an sachl. Rechtfertigung
Fortsetzung, wie die Rettungskräfte zum schwer verletzten Poldi Fesch kommen:
- Sicher nicht durch die Lärmschutzwände (welche ICH größtenteils für eine massive Gefährdung der Sicherheit halte!)
ABER
durch die Rettungsgasse kommen die Fahrzeuge zum Poldi!
Und selbst wenn noch NIX passiert ist, sondern der Poldi im Lawinensprengungsstau schlichtweg einen Herzinfarkt vor lauter Verfassungs-Widrigkeiten-Such-Stress erlitten hat, wird selbst der Poldi froh sein, wenn die Rettung durch die Rettungsgasse zu ihm durchkommt und ihm damit das Leben rettet.
Oder?
Sehr, sehr kühn:
"Du kannst keine Norm "auf Verdacht" erlassen, weil ja was haette passieren koennen."
=> Um bei der StVO zu bleiben: Basieren nicht 95% der StVO-§ genau auf dem Prinzip? "Du darfst keine Sperrlinie überfahren, weil es dir passieren könnte, dass dir jemand auf der anderen Seite der Sperrlinie entgegenkommt"
Stell dir mal folgendes vor:
- Stau auf der Flughafenautobahn Richtung Ungarn von Schwechat bis Simmeringer Haide.
- Ursache: Schwerer Verkehrsunfall, Poldi Fesch eingeklemmt und schwer verletzt, Schuldfrage egal.
Frage: Wie kommen die Rettungskräfte nun am Schnellsten zu dir?
- Sicher nicht über die Bundesstrasse
- Sicher nicht durch die Lärmschutzwände
keinen Unfall, wieso ueberfordert dich das so ? Was die Sperrlinie angeht, da kannst auf Verdacht in die Berufung schreiben, die Bodenmarkierung war rechtwidrig, rund 80% sind das. Irgeneinen Fehler hat die BH sicher gemacht. Das gleiche Spielchen geht mit einer "roten Ampel", die ist rechtstechnisch die Kundmachung einer VO. Die wird jedesmal neu Kindgemacht, ist aber sachl. nur gerechtfertigt, wenn es Querverkehr gibt. Again, die Rettungsg. ist sachlich gerechtfertigt und zur Zielerreichung geignet, nur musz es in genau DIESEM Moment ein Ziel geben. Kein Unfall, keine Rettung
Dich überfordert jedenfalls die Rettungsgasse, das ist absolut eindeutig.
Warum du dich wegen ein paar Zentimeter ausweichen in Paragraphen und Verfassung verbeisst, verstehe ich nach wie vor nicht.
Reg dich nicht so auf, bleib ruhig, fahr ein paar Zentimeter auf die Seite, und fertig.
Noch ein Tipp: Yoga hilft, oder geh auf einen Schiess-Stand, oder mach irgendwas, wo du dich abreagieren kannst. :-)
LG
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