Rotkreuz-Mitarbeiter entführt

5. Jänner 2012, 17:02

Bewaffnete brachten Briten in Quetta in ihre Gewalt

Genf/Islamabad - Ein Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) ist am Donnerstag nach Angaben der Organisation in Pakistan entführt worden. Der Vorfall ereignete sich in der Stadt Quetta im Westen des Landes nahe der Grenze zu Afghanistan, hieß es in einer Mitteilung der Organisation mit Sitz in Genf. Der britische Mitarbeiter des Gesundheitsprogramms sei mit einem deutlich gekennzeichneten Wagen des IKRK auf dem Rückweg von der Arbeit gewesen. Etwa 200 Meter von einem IKRK-Stützpunkt entfernt sei er von Bewaffneten ergriffen worden.

Das IKRK hat bisher keine Hinweise auf Identität und Motive der Täter, heißt es in der Mitteilung. Die Organisation werde auch nach diesem Vorfall ihr humanitäres Engagement in Pakistan fortsetzen. In Belutschistan (Baluchistan) unterstützt das IKRK vor allem Gesundheitsprojekte. Die Provinz grenzt an den Iran und Afghanistan. Entführungen sind in einigen Teilen der Region verbreitet. Kriminelle versuchen so von Ausländern, aber auch von Einheimischen, Lösegeld zu erpressen. Die Geiseln werden manchmal an Gruppen mit Verbindungen zu den Taliban oder dem Terrornetzwerk Al-Kaida weitergegeben.

Nach knapp viermonatiger Gefangenschaft haben die Taliban in Afghanistan 17 pakistanische Kinder freigelassen. Die Vorbereitungen liefen, die Kinder aus dem Nachbarland zurück in ihre Dörfer im pakistanischen Stammesgebiet Bajaur zu bringen, teilte die Regionalverwaltung am Donnerstag mit. Zu den Hintergründen der Freilassung wurde nichts bekannt. Die Taliban wollten die Kinder ursprünglich gegen inhaftierte Gesinnungsgenossen austauschen. Anfang September waren 20 Kinder aus Bajaur während eines Ausflugs verschleppt worden. Dabei hatten sie nach pakistanischen Angaben versehentlich die Grenze zur afghanischen Provinz Kunar überschritten, wo sie den Taliban in die Hände fielen. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.