Streit um Festplattenabgabe: Austro Mechana zieht vor OGH

5. Jänner 2012, 16:31

Arbeiterkammer fordert Gesetzesänderung bei autonomen Tarifen

Im Streit um die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten hat das Oberlandesgericht Wien die Berufung der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana bezüglich des ersten für sie negativen Urteils abgelehnt. Damit bestätigt das Gericht, dass die von den Händlern bezahlte und an die Konsumenten weitergereichte Abgabe nicht rechtens ist. Wie ORF.at berichtet, will Austro Mechana nun vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen.

"Gericom-Urteil"

"Entscheidend ist, dass das Oberlandesgericht Wien die Revision vor dem OGH zugelassen hat", so Austro-Mechana-Direktorin Ulrike Sedlacek gegenüber ORF.at. "Wir haben nun vier Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen und werden das auch tun. Das Urteil ist eine Einladung dazu." Barbara Werwendt, Sprecherin des Computerherstellers Hewlett-Packard (HP) Österreich begrüßte indes die Aufrechterhaltung des "Gericom-Urteils" aus dem Jahr 2005. Damals hatte der heimische Hersteller Gericom gegen die Verwertungsgesellschaft geklagt; nach einer weiteren Ausweitung der Abgabe im Oktober 2010 zog HP gegen die federführende Austro Mechana vor Gericht.

Staatliche Regulierung

Die Arbeiterkammer (AK) fordert als Reaktion in einer Aussendung am Donnerstag eine Gesetzesänderung. Das derzeitige Tarifbildungssystem des Verwertungsgesellschaftengesetzes sei ungerecht und "aus konsumentenpolitischer Sicht (...) untragbar", so AK-Direktor Werner Muhm. Es fehle an staatlicher Regulierung, wie sie auch bei Telekom und Strom vorgesehen ist. Die AK wolle nun an den Gesetzgeber herantreten und die Prüfung und Genehmigung der Tarife im Voraus durch eine Regulierungsbehörde fordern. Auch die Verwendung der Abgaben soll der Kontrolle der Behörden unterliegen.

"Leerkassetten-Vergütung"

Im Oktober 2010 wurde die aus den 1980er Jahren stammende "Leerkassetten-Vergütung", mit der auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird, auf Festplatten ausgeweitet, laut Austro Mechana fallen für die Mehrheit der betroffenen Festplatten 12 bis 15 Euro an. Bei Computerhändlern sorgte dies für einen regelrechten Aufschrei, auch die Internetwirtschaft und die Arbeiterkammer wettern seitdem gegen die Abgabe. (APA)

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Bolivar Atasco
 
36

Und sie werden WIEDER vor dem OGH scheitern - zu diesem Thema gibt es ja schon ein Urteil!
Diese ewiggestrigen Beharrer der AM wollen einfach nicht kapieren, dass sie keine abstrusen Neu-Abgaben erfinden können, nur weil sie keine zeitgemäßen Ideen für ihr Business haben.
Es gäbe es ohnehin viel aktuellere Möglichkeiten für die Künstler, um zu ihren Rechten zu kommen, bis hin zur Direktvermarktung - das machen ja schon einige vor. Da sind solche veralteten "Behörden" nur hinderlich und gehören abgeschafft.

sledgehammer44
10
12.2.2012, 16:04

die versuchen ihren arbeitsplatz zu sichern. versteh ich zum teil auch. das die künstler davon je einen nennswerten teil erhalten haben wage ich aber zu bezweifeln.

Freud’scher Verbrecher
36
Cool !! :-))

Ich sehe die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten und Rohlinge als moralischen Freibrief mir künftig alle Musik kostenlos aus dem Web zu saugen ... ansonsten würde ich ja doppelt zahlen.

Und wenn mir die Austro Mechana präventiv unterstellt illegal Musik abzuspeichern, dann bin ich gerne bereit, dieser Unterstellung nachzukommen ;-)

Es lebe http://uu.canna.to :-))

hellfast
00

lies dir das mit der privatkopie nochmal durch, weil verstanden hast es nicht.

Freud’scher Verbrecher
13
Ich hab's genau so wenig verstanden wie Sie und alle anderen.

Es ist bislang juristisch NICHT geklärt, ob mit Privatkopie gemeint ist, dass man im Besitz des Originals ist oder nicht.

Es gibt dutzende Anwälte die der Meinung sind, dass das Herunterladen von Musik zum Privatgebrauch legal ist. Es gibt aber auch genau so viele Anwälte die sagen, das Downloaden ist illegal, weil man nicht im Besitz des Originals ist.

Wie's wirklich ist, wird uns erst die Judikatur sagen. Bis dahin darf weiter heftig spekuliert werden.

Aber wenn Sie's besser wissen, klären Sie uns doch bitte auf (aber es interessiert nicht Ihre Rechtsinterpretation sondern Hard Facts).

hellfast
31

interessant wie du dann zu deiner "rechtsmeinung" kommst.

Freud’scher Verbrecher
23

Rechtsmeinung ??? Ich habe von "moralischen Freibrief" gesprochen ... nicht von rechtlichem Freibrief.

hellfast
10

lies dir das mit der privatkopie nochmal durch, weil verstanden hast es nicht.

Weg mit dem letzten Proelleten!
41
Jeder kann sich von der URA befreien lassen.

Wenn man nachweisen kann, dass man die Festplatten ausschleißlich für Programme und private Dateien nutzt, braucht man keine URA zu zahlen.

Formular und Infos gibt es auf der Homepage der Austro-Mechana.

Nützt die Möglichkeit und schei55t die Austro-Mechana mit Arbeit zu.

Die kritische Stimme
01
Das geht leider nur

für Firmen bzw. Selbständige. Und nur für Daten, die im Zusammenhang mit der Firmentätigkeit stehen.

Der Privatverbraucher kann also nur entweder warten, bis die Abgabe aufgehoben wird, die Platten im Ausland kaufen oder sich das Geld anderswo holen. ;-)

Weg mit dem letzten Proelleten!
11

Warum rot? Ich habe mich befreien lassen, habe das schriftlich von der Austro-Mechana und zahle keine URA mehr. Also warum rot?

CC79
03

Das Problem ist dass man scheinbar rechtlich auch für Musik bezahlen muß, die von Künstlern stammt die gar nichts mit der Austro Mechana zu tun haben. Also komplett royalty free Musik etwa. Die Austro Mechana bekommt somit Geld für etwas mit dem sie gar nicht zu tun hat.

Sprich, wenn ich als Musiker etwa Musik produziere, diese etwa online gratis anbiete zur freien Verwendung, müsste jeder der damit ein öffentlich zugängliches Medium (etwa einen Videoblog oder sowas) macht eine Abgabe an die Austro Mechana zahlen - obwohl ich gar nicht durch diese vertreten werde!

Da stimmt einfach gesetzlich schon was nicht wenn sowas zugelassen wird.

Jerry Garcia
 
01
Das stimmt so nicht.

Wenn ich als Musiker keinen Vertrag mit der Gema mache, bleibt das Urheberrecht bei mir!
Wenn ich jetzt gewerblich CDs pressen lasse, braucht das Werk KEINEN Freistellungsbescheid von der Gema.
Wenn ein Blog, Sender ö.ä. die Musik spielt, braucht er theoretisch die Freistellung (Lizenz) von mir und zahlen muss er auch an mich, wenn ich das überhaupt verlange.

ChesneyB
03

Nein, das ist nicht richtig. Sie können die Abgabe nur zurückforden, wenn Sie die Platte gewerblich nutzen. Für Privatnutzung gibt es diese Möglichkeit nicht. (Außerdem: weisen Sie bitte mal nach, daß Sie auch in Zukunft keine urheberrechtlich geschützten Sachen auf der Platte speichern. Bei CDs oder DVD, die nicht wiederbeschreibbar sind, ist der Nachweis kein Problem, aber bei Festplatten ist er unmöglich.)

Quelle: http://www.aume.at/show_cont... p?s2id=221

BlackAdder
11

Wobei wir wieder bei der frage sind wieso man in einem angeblichen rechtsstaat überhaupt seine unschuld beweisen muß, üblicherweise gilt "unschuldig bis zum beweis des gegenteils".

Oder warum pauschal ohne jeglichen schuldbeweis strafzahlungen kassiert werden können, auch für nie begangene delikte.

ChesneyB
00

Nochmal: das sind keine Strafzahlungen! Das ist eine Vergütung dafür, daß Sie das Material kopieren dürfen! Wie oft muß ich denn das noch erklären?

Übrigens sieht das das OLG Wien doch anders als die Austro-Mechana, habe ich gerade gelesen: http://www.heise.de/newsticke... 04865.html

Also auch Private dürfen zurückfordern.

Die kritische Stimme
11
Wenn es eine Vergütung zum Kopieren ist

warum darf man dann nicht kopieren?

Wie man es dreht und wendet: Es ist eine doppelte Gebühr für ein und dasselbe, und das ist bei anderen Dingen verboten.

Bumbu
 
116
Wenn man nachweisen kann

Nenn mich einen prinzipienversessenen Puristen. Aber wenn wer was von mir haben will, muß er mir nachweisen, daß das rechtens ist und nicht umgekehrt.

Verwertungsgesellschaften haben keine hoheitlichen Rechte. Das sind einfach nur Blutsauger, die sich Gesetze passend machen lassen.

schallimar
30
Die einzige Lösung: EU-weit einheitlich niedrige Tarife

Weg mit GEMA, Aume und Co. Das einzig gerechte System ist eine einheitliche Tarifregelung in der gesamten EU. Ein Tarif, eine Definition was darunter fällt, die Einnahmen transparent darlegen ebenso wie die Verwendung. Die Tarife müssen zudem entsprechend niedrig sein...

hellfast
11

kaum machbar, wenn jeder staat ein eigenes urheberrecht und verwertungsrecht hat. und ob zentral immer besser ist...

BlackAdder
26

Was soll gerecht sein an einem system der pauschalen vorverurteilung ?

Was soll gerecht sein an einer strafzahlung bevor überhaupt ein delikt begangen wurde, und eventuell nie begangen wird ?

ChesneyB
14

Im Prinzip haben Sie recht, aber es handelt sich dabei weder um eine Strafzahlung noch um ein Delikt! Die Privatkopie ist in Österreich rechtens (auch wenn die Contentindustrie gerne das Gegenteil behauptet).

ChesneyB
00

Eh klar, daß irgendein Dummer wieder rote Stricherl verteilt.

Lightning_Cock
03
Hoffe auf rückwirkende Erstattung seit dem Zeitpunkt der Einführung.

Peter Paul Skrepek
 
71
Teil des "Arbeitslohns"

Die Leerkassettenvergütung - de facto eine Abgabe auf Speichermedien - kommt Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten zugute. Einerseits ist sie ein Honorar für die Nutzung geistigen Eigentums, andererseits sichert sie das Recht der Konsumenten auf private Kopien. Daß vor allem Musik gern kopiert wird, ist offensichtlich.

Wenn die Arbeiterkammer diesen Zustand für "aus konsumentenpolitischer Sicht untragbar" hält, läßt sie unbeachtet, daß auch Musikschaffende erwerbstätig sind. Freischaffende sind jedoch nicht Mitglieder der Arbeiterkammer [hier eher Konsumentenkammer]. Daher vermeint man, die Künstlerinnen und Künstler ohne Gewissensbisse enteignen zu können.

Kunst muß gratis sein, Abspielgeräte u. dgl. dürfen etwas kosten.

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