Causa Buwog

Grasser-Anwalt drängt Justiz auf Entscheidung

5. Jänner 2012, 13:52

Wien - Bei den Ermittlungen in der Causa Buwog-Privatisierung versuchen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) und sein Anwalt Manfred Ainedter seit längerem die Justiz unter Zeitdruck zu bringen. Seit Oktober 2009 wird im Zusammenhang mit der 10 Mio.-Euro-Provision an Grassers Freunde und Geschäftspartner Peter Hochegger und Walter Meischberger wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue auch gegen Grasser ermittelt. Der Ex-Minister fordert ein Ende der Ermittlungen. Immer lauter drängt nun Ainedter auf eine Entscheidung über seinen im Juli 2011 gestellten Antrag auf Einstellung des Verfahrens.

Mit einem "Ultimatum" an die Justiz ("Österreich") und einer "Gegenoffensive" ("Wirtschaftsblatt") soll eine Einstellung des Verfahrens gegen Grasser erreicht werden. Allerdings kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren der Behörde keine Fristen setzen.

"Wie lange sollen wir noch zuschauen, dass hier nicht entschieden wird", sagte der Strafverteidiger im Gespräch mit der APA. Zwar gibt es im österreichischen Strafverfahren bei Ermittlungen keine zeitlich festgelegten fixen Grenzen für die Behörde, räumt auch Ainedter ein. Daher stützt er seinen Einstellungsantrag auf Regelungen wie das sogenannte "Beschleunigungsgebot" in der Strafprozessordnung (§ 9): "Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf Beendigung des Verfahrens innerhalb angemessener Frist. Das Verfahren ist stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen."

Einstellen

Weiters führt der Anwalt den § 108 der StPO ins Treffen: "Das Gericht hat das Ermittlungsverfahren auf Antrag des Beschuldigten einzustellen, wenn .... der bestehende Tatverdacht nach Dringlichkeit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens dessen Fortsetzung nicht rechtfertigt und von einer weiteren Klärung des Sachverhalts eine Intensivierung des Verdachts nicht zu erwarten ist." Daher könne Grasser fordern: "Stellt es ein - oder klagt mich an", argumentiert Ainedter.

Die gegen Grasser ermittelnde Staatsanwaltschaft hat sich im Oktober in einer Stellungnahme gegen die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Die Haft- und Rechtsschutzrichterin Olivia-Nina Frigo am Wiener Landesgericht muss nun entscheiden, ob die Ermittlungen gegen Grasser eingestellt oder weiter geführt werden. Für diese Entscheidung gebe es keine Frist, hieß es von Seiten des Landesgerichts.

Ainedter sieht dies anders: Wenn bis Ende Jänner keine Entscheidung über seinen Einstellungsantrag getroffen wird, will er einen sogenannten "Fristsetzungsantrag" laut § 91 Gerichtsorganisationsgesetz stellen. Damit kann sich eine Partei an ein übergeordnetes Gericht wenden, dieses möge einem "säumigen" Gericht eine Frist für die Vornahme einer Verfahrenshandlung setzen. Laut Ainedter wäre diese Vorschrift hier anwendbar. "Entweder entscheidet dann das Landesgericht selber, oder das Oberlandesgericht setzt dem Landesgericht eine angemessene Frist". Wobei für den Anwalt des Ex-Finanzministers natürlich die Einstellung des Verfahrens naheliegt. Aber auch bei der Fortsetzung der Ermittlungen wüsste er dann wenigstens, wie die Verdachtslage der Justiz gegen seinen Mandanten genau sei.

Für den Anwalt ist die Suppe jedenfalls zu dünn, um eine Fortsetzung der Ermittlungen zu rechtfertigen: "Es gibt keinen einzigen Zeugen gegen Grasser, außer Michael Ramprecht und Willibald Berner". Von den von der österreichischen Justiz angeforderten Unterlagen aus Liechtenstein, die noch immer nicht in Wien bei der Justiz angekommen sind, seien auch keine neuen Erkenntnisse für das Verfahren zu erwarten. Denn diese Unterlagen habe er - in Kopie - bereits der Justiz übergeben. Daher sollte die Justiz das Verfahren gegen Grasser einstellen - sie könnte es ja später wieder aufnehmen, sollten irgendwelche neuen Erkenntnisse aufkommen, meint Ainedter. Dazwischen könnten aber gegen Grasser keine Ermittlungsschritte gesetzt werden. Er wäre also von Kontoöffnungen, Hausdurchsuchungen und Einvernahmen verschont.

Keine Frist

Die Haft- und Rechtsschutzrichterin Olivia-Nina Frigo am Wiener Landesgericht wird entscheiden, ob die Ermittlungen gegen Grasser eingestellt werden oder weiter geführt werden. Für diese Entscheidung gebe es keine Frist, hieß es nun von Seiten des Landesgerichts zur APA. Die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich in einer Stellungnahme gegen die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen

Verdachtslage gegeben

Die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium sehen die Verdachtslage gegen Grasser jedenfalls gegeben: Laut dem Sektionschef im Ministerium, Christian Pilnacek, liegen "verdichtete Ermittlungsergebnisse" in die Richtung vor, "dass letztendlich Geld auf dieses Konto geflossen ist und der Herr Grasser wirtschaftlich berechtigt war". Gemeint ist eines der drei Konten in Liechtenstein, auf die die Provision aus der Privatisierung der Bundeswohnungen geflossen ist. Grasser dementiert, dass er von der fast 10 Mio.-Euro-Provision an Peter Hochegger und Walter Meischberger selber profitiert hat.

Dass Ainedter nun eine neue Beschwerde wegen Nichtbehandlung seines Einstellungsantrags ankündigt, wird von Beobachtern als "mediale Ankündigungspolitik ohne rechtliche Basis" kommentiert. Auch von Anwälten des Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner wurden immer wieder neue Anträge und juristische Manöver angekündigt, aber nur wenig davon überhaupt eingebracht, erinnert man sich in Justizkreisen. In den Zeitungen werden regelmäßig Eingaben angekündigt, die dann aber nie abgeschickt würden.

Überhaupt gebe es im österreichischen Strafverfahren keine Fristen, wie sie etwa im Verwaltungsverfahren existieren. Wer zum Beispiel eine Baubewilligung beantragt, muss in angemessener Zeit eine Entscheidung von Behördenseite erhalten. In letzter Konsequenz kann eine Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden, wenn nämlich die zuständige oberste Verwaltungsbehörde nicht innerhalb einer gewissen Frist (im allgemeinen sechs Monate) tätig geworden ist.

Im Strafverfahren gibt es hingegen keine derartige Fallfrist. Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen, in die mehrere Beschuldigte involviert sind und international recherchiert wird, dauern üblicherweise länger als jene bei "einfacheren" Delikten. Ein besonders markantes Beispiel in jüngster Zeit war der Libro-Prozess: Da vergingen vom Zeitpunkt des Konkurses der Papier- und Buchhandelskette im April 2002 bis zum erstinstanzlichen - nicht rechtskräftigen Urteil - im Juni 2011 rund neun Jahre. Die überaus lange Verfahrensdauer wurde allerdings bei der Strafbemessung als Milderungsgrund berücksichtigt. (APA)

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Raimund Löffelmann
00
25.1.2012, 23:05
Ainedter der Blender er will den Österreicher/Innen vermitteln das der Beschuldigte Grasser zu Unrecht behandelt wird!

Weil er mit rechtlichen Argumenten nicht klar kommt will er die Justiz anpatzen. Er verkehrt das System und ruft "Haltet den Dieb". Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber mit blenden und Show wird das kommende Verfahren gegen Grasser nicht zu gewinnen sein.Die gegen Grasser ermittelnde Staatsanwaltschaft hat sich im Oktober 2011 in einer Stellungnahme gegen die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Die Haft- und Rechtsschutzrichterin Olivia-Nina Frigo am Wiener Landesgericht muss nun entscheiden, ob die Ermittlungen gegen den Beschuldigten Grasser eingestellt oder weiter geführt werden. Für diese Entscheidung gebe es jedenfalls keine Frist. Ein neuer Antrag wird nicht fruchten Ainedter. Grasser ist selber Schuld für Verzögerung.

rottentony
00
...

hat der anwalt etwa angst vor neuem?

jacques05
00
aha, der ainedter hat also kopien der akten...

aus liechtenstein.
sehr interessant.
kann man ihm da ned einen strick drehen?

Kahuna
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"Grasser-Anwalt drängt Justiz auf Entscheidung"

Ich draenge auf U-Haft.

Bill Munny
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Sozusagen shortly, without von delay!

bula sagt
01
der kluge mann baut vor

mit eröffnung des u- ausschusses wird es für grasser auf einer zweiten ebene eng bzw ungemütlich werden.
um dem eventuell zu entgehen - verlängerung des diplomatenpasses - greift der umtriebige anwalt zu allen juristischen tricks, die in seiner interpretation allerdings wenig fruchten sollten; ausser es findet sich ein interventionswilliges richterlein.
dieser "erpressungsversuch" der justiz mag zwar legitim sein, zeigt aber nur, dass den beiden immer mehr " der a.... auf grundeis geht".

spoc
00
sweet

KHG ist finanzdienstleistungsassistent (sic!)

>> http://tinyurl.com/7t38b4q

ps: dafür brauchts schon einen diplomatenpass

iniquity
00
2 Varianten

Entweder, der Anwalt ist sich sicher, dass es niemals zu einer Anklage reichen wird - oder - der Anwalt befürchtet, dass ein Durchbruch unmittelbar bevorsteht.

Ich glaube aber fast, nachdem was die in Liechtenstein für eine Show abgezogen haben, die Einstellung .
Natürlich wäre es fast einmalig gewesen, wenn ein Ex-Minister für seine narzisstischen Schandtaten endlich zur Rechenschaft gezogen werden würde ... aber in der öffentlichen Wahrnehmung ist Grasser sowieso unten durch

atomkraft neindanke
00

ich glaub, das ist dem Grasser so egal wie nur was, der wollte nur an das Geld rankommen und abkassieren, das war der Preis den der Dritte für den Kanzlershop bezahlt hat! dafür haben wir das Familiensilber verkauft, damit Schüssel seine Schulden bei den FPÖler zahlen kann, die ihn zur Numsmer 1 gemacht haben!
die reden von Ehre, was das ist, wissen die nicht!

spoc
00
AKUTE

*** F L U C H T G E F A H R ***

Easy Rawlins
01
"Der Ex-Minister fordert ein Ende der Ermittlungen."

Kann er durch ein simples Geständnis erreichen.

RMP
00
Hochnotpeinliche Befragung ist nun angebracht.

Der Fall schein zu komplex.

Die Volksseele kocht und der Kerl ist nicht zu fassen.

Eindeutig, nur das Mittel der hochnotpeinlichen Befragung kann diesen Fall zufriedenstellend lösen.

Hr. Orban könnte sicher betreffend einer dementsprechenden Verfassungsänderung beratend tätig sein.

ProfKreuzundQuer
00
mir gefällt diese moderne geschichte aus unseren tagen ....

die prüfung durch die eigene schwiegermutter war excellent. ein highlight von vielen .... würde mich freuen, lese ich noch weitere wendungen in dieser affaire.

das jahr 2012 möge gutes bringen !

Just N. Opinion
 
01
"Es gibt keinen einzigen Zeugen gegen Grasser, außer ..."

Also gibt's ja doch zwei. Zwei einzige Zeugen.

Zwei, die bisher ausgesagt haben. Na immerhin. Ainedter will also, dass die negiert werden, interessant.

Die Ermittlung wird noch viel mehr Zeugen zutage fördern. Es gibt sie ja, nur bisher konnten, wollten oder durften sie nicht reden. Das wird sich ändern.

Cassidorus
 
00
Die größte Busse, die KHG

auferlegt wird (neben der öffentlichen Ächtung), müssen die monatlichen Honorarnoten vom Ainedter sein. Ich hoffe, der Hr. Dr. lässt sich bei deren Höhe von den Ablassbriefen diverser Renaissancepäpste inspirieren...frei nach EAV - zock ihn ab, den ...

waniwiadawödua
00
untersuchungshaft - jetzt!

Kontrahent1
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Seit Oktober 2009 !!!

Wie kann man die Justiz nur so unter Druck setzen? Wo doch täglich die Beweise nur so hereinprasseln (pardon, Vermutungen und Behauptungen). So schnell schießen die Preussen eben nicht! Das kann noch hübsch ein paar Jährchen dauern, wo kommen wir hin, fehlte des linken Österreichs liebstes Feindbild! (Nur zur Info: Ich mag ihn auch nicht und gerade deshalb warte ich dringend auf irgendeine hieb und stichfeste Anschuldigung, besser noch, Verurteilung!)

Vera Rschung
 
01
"zügig und ohne unnötige Verzögerung"

Was auch möglich ist, wenn sich der Beschuldigte kooperativ verhält. Was halt leider, entgegen anderslautenden Behauptungen, nur selten der Fall ist.

ganzsichernicht
 
01
... die löwingerbühne hat förmlich intellektuellen anspruch gegen das theater...

..und diese farce hat jetzt noch eine neue facette: der spindi hat eam als "schweigegeld" seinen diplomatenpaß verlängert! es stinkt gewaltig! da steckt mehr dahinter als wir uns alle vorstellen können!

wellmax
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"Aber auch bei der Fortsetzung der Ermittlungen wüsste er dann wenigstens, wie die Verdachtslage der Justiz gegen seinen Mandanten genau sei."

Ich dachte, der Herr Ainedter ist sich sicher, dass da nichts ist.................

CEEIT
13
Beugehaft

Kontrahent1
10
Vielleicht doch besser Folter?

Noch gibt es kein Geständnis und keinen Beweis, welcher eine U-Haft rechtfertigte, wie von einem Staatsanwalt anlässlich eines Zib2 Interviews zu hören war.

Wieviel Demokratie ist es bitte?
03

Ja, aber gleich ganze Busladungen, NR, Parteitage, Landtage, Bürgermeister, einige Banker und andere Joker, die ihr Unwesen treiben.

Erstens: damit er nicht so alleine in Haft ist und zweitens damit tatsächlich alle Korrupten erstmal Pause haben, damit die Republik ausführlich umgegraben werden kann.

Seit zu wenige Gefängnisse für das versammelte Gesindel zur Verfügung stehen, muß etwas mit alten Kasernen improvisiert werden.

Oh - und fast eine ganze Fernsehsenderbesatzung, muß auch noch untergebracht werden.

Viel Arbeit, viel Arbeit...

CEEIT
02
Frei nach ESSO in den 70ern:

"Es gibt viel zu tun,. Packen wir es an!"

maortinisini
01
wo bleibt die unterstützung liechtensteins ;-)

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