Erbschaftssteuer

Notare warnen vor überstürzten Übergaben

Katrin Burgstaller, 5. Jänner 2012, 10:08

Die SPÖ will die Erbschaftssteuer einführen - Ob Erblasser ihre Schäfchen schon ins Trockene bringen, hat derStandard.at bei Notaren erfragt

Dass der Staat mehr Geld braucht ist bekannt. Die Regierung will sparen. Ausgabenseitig oder einnahmenseitig, wie es immer heißt. Oder auch beides. Unter anderem steht die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer im Raum. Damit einhergehend wird diskutiert, ob der Verkehrswert - und nicht mehr so wie bisher der vergleichsweise niedrige Einheitswert, künftig als steuerliche Bemessungsgrundlage für inländischen Grundbesitz dienen soll. Während die Kanzlerpartei SPÖ schon seit geraumer Zeit als Verfechter der Erbschaftssteuer auftritt, hält Koalitionspartner ÖVP strikt dagegen. derStandard.at hörte sich bei Notaren um, ob die Leute dennoch ihre "Schäfchen" schon vermehrt ins Trockene bringen wollen, etwa durch Schenkungen.

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Einen "erhöhten Vertragsanfall" beobachtet Martin Neid, Rechtsanwalt in Wolkersdorf, seit Oktober 2011. Dafür sei jedoch nicht nur die aktuelle Steuerdebatte verantwortlich, sondern auch die wirtschaftliche Unsicherheit insgesamt. Neben den Schenkungen sei die Zahl der Immobilienkäufe stark gestiegen. "Wir müssen schnell etwas machen", sei oft die Reaktion seiner Klienten, wenn die Erbschaftssteuerdebatte wieder in den Medien hochkocht.

Neid selbst spricht sich im Gespräch mit derStandard.at für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie für die "längst überfällige" Anpassung der Einheitswerte aus. Das derzeitige System sei "ungerecht". Aber: "Betrifft die Erbschafts- und Schenkungssteuer nur die Großen, können wir es gleich vergessen." Freibeträge von 400.000 Euro seien viel zu hoch. "Wer so viel zu vererben hat, wird einen Weg finden, sein Vermögen steuerschonend weiterzugeben". Der benötigte Verwaltungsaufwand stünde unter diesen Bedingungen in keiner Relation zu den zu erwartenden Steuereinnahmen. Die Umstellung von Einheits- auf Verkehrswerten hält Neid für nicht zielführend. "Der Verkehrswert kann sich schnell ändern, wenn etwa eine Immobilie durch den Bau einer Autobahn in der Nähe an Wert verliert". Dieses System wäre schwerer zu administrieren und würde vermutlich auch mehr Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof mit sich ziehen, sagt Neid.

"Keine unfaire Steuer"

Zu einem "echten Übergabeboom" sei es im Jahr 2000 gekommen, sagt Dieter Wallner, Notar in Klagenfurt. Kräftig angehoben wurden damals mit 1. Jänner 2001 die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke. Die später wieder abgeschaffte Steuer wurde ab 1.1.2001 vom dreifachen statt vom einfachen Einheitswert bemessen. Von einem Übergabeboom könne jetzt aber keine Rede sein, sagt Wallner. Er bemerke jedoch, dass die mögliche Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für viele ein Argument ist, die Übergabe an die künftigen Erben vorzuziehen. Im Gespräch mit derStandard.at warnt Wallner jedoch davor, die Erbschaft voreilig zu übergeben. "Die Übergabe nur deshalb zu machen, um Geld zu sparen, halte ich für falsch. Die zivilrechtlichen Konsequenzen, vor allem, wer Übernehmer sein soll und welche Gegenleistungen, wie etwa das Wohn- oder Fruchtgenusssrecht, vom Übergeber vorbehalten werden, müssen geklärt werden und im Vordergrund stehen", so Wallner. Ob die Schenkung tatsächlich die sparsamere Variante ist, müsste zudem gründlich von Fall zu Fall hinterfragt werden.

Sollte das Vererben oder Verschenken in Hinkunft doch wieder teurer werden, sei wieder ein Übergabeboom zu erwarten, bevor das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. In diesem Fall würde sich Wallner auf Wochenenddienste und Arbeit bis spät in die Nacht hinein einstellen. Für den Staat sieht der Notar ein "enormes Einnahmepotenzial" in der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Mit großzügigen Freibeträgen wäre sie keine "unfaire Steuer", denn sie würde jene treffen, die etwas bekommen haben und es sich daher leisten können. "Wenn hingegen die Mehrwertssteuer oder die Lohnsteuer erhöht würden, würde es alle treffen", sagt Wallner.

"Panikartiger Run" im Jahr 2000

Eine leichte Steigerung von Schenkungen vor Jahresende verzeichnete auch Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer und Notar in Hollabrunn. Auch er erinnert sich noch an einen "panikartigen Run" auf die Notariate im Jahr 2000. Bittner rät dazu, die Entscheidung der Politik abzuwarten. Sollte die Erbschaftssteuer wieder eingeführt werden, sei es wichtig nicht in Panik zu verfallen sondern die weitere Schritte "sorgfältig abzuwägen". Denn: "Was einmal geschenkt ist, bleibt geschenkt". Bittners Appell an die Politik: Die Einführung einer Erbschaftssteuer müsste sehr sorgfältig vorbereitet werden. Wichtig sei, dass deren Einhebung nicht mehr koste als sie bringe. Zudem müsse sie im Gesamtsystem gesehen werden. Es sollte beispielsweise auch das Stiftungsrecht berücksichtigt werden.

"Einschnitt in die Vermögensgebarung"

Eine Schenkung sei ein "großer Einschnitt in die Vermögensgebarung" sagt, Rainer Dürr, Notar in Wien. Auch er rät dazu, sich umfassend beraten zu lassen. Schenkungen sollten nur dann stattfinden, wenn sie aus "tiefster Überzeugung" geschehen. Davon, alleine aus Steuerspargründen sein Erbe vorzeitig abzutreten rät er ab. In seiner Kanzlei bemerkt er keinen Anstieg an Schenkungen, "wiewohl das Thema verstärkt aufs Tapet gebracht wird". (Katrin Burgstaller, derStandard.at, 5. Jänner 2012)

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Weltfremd ?
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Es ist alles kein Problem, wenn die tatsächlichen

Gewinne zum Zeitpunkt der tatsächlichen Gewinnausschüttung bewertet werden. Eine Schätzung ist ungerechtfertigt.
Übrigens, es will wohl niemand verstehen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer beträfe die Begünstigten und nicht den Vererbenden bzw Verschenkenden.

das ist fix
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Die Staatsquote ist in den letzten Jahren angestiegen - gespart wurde da nie etwas.
Neue Steuern verbessern gar nichts - im Gegenteil es werden dadurch die Missstände nur verfestigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsquote

Chiricahua
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alles streitet wer wieviel erbschaftssteuer

und warum zahlen sollte. schwachsinn. wenn man eine grundlegende und sozial gerechte neuverteilung von vermögen endlich in angriff nehmen würde, müssten erst mal internationale rechtliche grundvoraussetzunen geschaffen werden, die für alle länder gelten. wenn ich wieder nur in österreich an den gewissen schrauben drehe, wird wieder geld in die schweiz oder in die karibik oder sonstwohin abwandern. ebenfalls zugemacht werden müßten alle anderen schlupflöcher wie stiftungen, oder zumindest viel strenger reguliert.
hat keiner was von neuen steuern und gesetzen, wenn es für reiche wie grasser immer wieder legale schlupflöcher gibt, nix an den staat abdrücken zu müssen. und wir diskutiern hier über peanuts, sorry.

Walter Bimini
00
die internationale regelung wird es sicher nicht geben.

Puff the Magic Dragon1
01

Ich finde es großartig wie ernsthaft hier jede neue Steueridee der Regierungsparteien diskutiert wird. Österreich könnte als Hochsteuerland jedoch absolut ohne neue Steuer"Geschenke" auskommen - wäre unsere derart unfähige und selbstherrliche Politikerkaste endlich bereit die dringend notwendigen Reformen durchzuführen. Doch die werten Damen und Herren scheinen ständig nur damit beschäftigt im Selbstbedienungsladen Republik möglichst viel auf ihre Seite zu schaffen...dann muss man das alles noch in den gekauften Medien rechtfertigen - lässt bisschen wenig Zeit für sinnvolle Tätigkeit. Arbeiten dürfen doch bitte die dummen Steuerzahler.

WernaeI Spindelmann
03
Ja, mit einer Erbschaftssteuer könnte man noch EINE Pensionserhöhung und EINE Beamtenerhöhung finanzieren. Aber was dann?

Vielleicht sollte man doch auch mal über Ausgabensenkung nachdenken? Mittlerweile sind viele Beamte und Pensionisten ja massiv überbezahlt.

josefa maier449
04
Hier werden gekonnt Häuslbauer gegen andere Leut

die vielleicht in Wien in einer Mietwohnung leben, gegeneinander ausgespielt. Die wirklich Reichen juckt die Erbschaftssteuer nicht!

josefa maier449
01
Eigenartig, bei Steuern sind Politiker kreativ,

aber wenn es um Einsparungen geht: ASFINAG, AUA, Politikergehälter usw. da sind alle Ideenlos.

Seit 20 Jahren sprechen alle von Verwaltungsreform. Wo ist sie denn?

frustrierte frankfurter depressive debreziner
01

selbstverständlich für dichands auch rückwirkend

der schwitzbär der schwitzt sehr
00
griechische Verhältnisse ?

Vorsicht beim (Wieder!)Einführen der Erbschaftssteuer, wir kennen alle Tricks?

Mit solchen Mätzchen wird die Gesetzgebung doch fertig werden ?

Wer jetzt stirbt => vererbt jetzt; geschenkt

Wer jetzt durch Schenkung vererbt =>

sonne-licht
 
00
besteuerung ererbtes?

kommt auf den zustand (investitionen) des ererbten an und auf die weitere nutzung (persönlich/fremd)!

verkehrswert beinhaltet das problem der spekulationen in hohem masse und bestechungen von den umwidmungs/infrastruktur/ansiedlungsverantwortlichen vorab informationen zu entlocken!

ausserdem regelt für mich den wert noch immer der markt angebot und nachfrage!

wo kein käufer auch kein wertgewinn!

warum gut verkaufen bestraft wird, ist mir rätselhaft!

erben ohne nutzungsrecht persönliches/allgemeinnützliches gehört höher versteuert!

Wahlarzt
03
was

ich nie verstanden habe: warum schneiden die Notare bei den Transaktionen %-mäßig mit?
Die haben natürlich ein Interesse daran die Liegenschaft sehr hoch zu bewerten (10% Honorar von 500.000 ist natürlich für den Notar besser als 10% von 400.000 für dieselbe Liegenschaft). Was hierbei raus kommt ist genau das Problem: nicht objektive Bewertungen!

Jessasmarantjosef
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Hat schon einen Sinn.

Die Arbeit ist für ein 1000€-Grundstück iw die gleiche wie für ein 1000.000€ wertes. Würde das Honorar strikt nach der Arbeitsmenge berechnet, wäre es für das kleine Geschäft unverhältnismäßig teuer, für das große unverhältnismäßig billig. Die Prozentmethode ist Umverteilung nach unten.

hixposon
03

der notarsstand gehört sowieso abgeschafft.

DirtyHarry
04
Übergabe - Übergeben

Wenn ich mir so die diversen Steuerideen* der SPVP-Koalition ansehe, dann muss ich mich übergeben...

*zuletzt Nicht-Kirchmitgliedssteuer

living reef
00
etwa eine Immobilie durch den Bau einer Autobahn in der Nähe an Wert verliert

aber nicht wenn in der nähe eine autobahnabfahrt/-auffahrt geplant ist. da steigen die preise gewaltig!

Heavyweather
00

Es gibt auch Werte die man ganz einfach ohne Steuer weitergeben kann.
Von vielem würde die Steuer nie erfahren.

Man kann auch die Erben, geliebten Verwandten bzw. den Kinder (anderen Leute wird man in der Regel eh nix vererben wollen) zu Lebzeiten finanziell unter die Arme greifen.
Wer den Erben helfen möchte die Steuerschuld nach Ableben zu begleichen kann im ersten Absatz erwähnte Werte steuerfrei an die Erben weitergeben.

Karl Kloiböck
 
01

An Seadelaere
<bei einer Erbschaft muss der Notar sowieso feststellen wie viel das erbe wert ist um die höhe der Pflichtanteile festlegen zu können.>
Das ist nur der Fall, wenn mehrere Erben sind, die nicht Miteigentümer werden wollen.
Um die Angemessenheit der Werte zu überprüfen, müsste die Finanz auch selbst die Werte ermitteln.
Zur Steuervorschreibung muss der Wert in einem Bescheid festgestellt werden, gegen den der Pflichtige berufen kann. Bei Verkehrswerten ist das Liegenschaftsbewertungsgesetz maßgebend, wonach ein Vergleichswert nach dem beim Verkauf einer vergleichbaren Liegenschaft (Merkmale sind anzuführen!) erzielten Preis abzuleiten ist. Rechtsmittelverfahren bei hohen Werten sind vorauszusehen. Kosten - Ertrag?

Seadelaere
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sitzt ja auch nicht in jeder Firma einer vom Finanzamt und kontrolliert dauernd ob e alles richtig Versteuert wird.
Dazu gibt es eben die Stichproben.
Das sich unter Umständen Rechtsstreitigkeiten ergeben ist klar aber zu 90% könnt man sich ohne teurem verfahren einig werden.

Karl Kloiböck
 
01
ohne teures Verfahren - wäre schön

Es wäre einfach, wenn es mit einer einfachen Absprache ginge. Die Steuervorschreibung ist jedoch ein Rechtsakt über den in einem Bescheid abgesprochen werden muss, sonst würde der Steuerpflichtige in seinen Rechten beschnitten werden.
So kompliziert ist es daher nicht zu Gunsten der Behörde!
Ich habe 40 Jahre Einheitswerte festgestellt und habe Erfahrung mit Berufungen die gegen die Werte eingebracht wurden und wie die Entscheidungen begründet werden müssen, damit sie im Instanzenzug halten.
Die Notare können von der Finanz nur wegen ihrer Steuererklärung geprüft werden. Für die ihnen angegebenen Werte sind sie nicht verantwortlich. Deshalb sind die angegebenen Kaufpreise unter Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer angesetzt.

Seadelaere
00

ich habe einen möglichen für den Staat günstigen weg beschrieben.
obs so gemacht wird oder kompliziert das ist frage der Gesetzgebung.

Quatremère
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Neid

der name passt ja wie die faust aufs aug!

F S 4: The science channel
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Naja, seiner Einstellung zur Erbschafts-/Schenkungssteuer zufolge eher nicht.

Quatremère
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zu ihm selber eh nicht, aber zu der ganzen debatte meinte ich. hätte ich besser formulieren sollen.

yoghurtinator
 
02
Sehr durchsichtige "Diskussion"

Es sei A die Höhe des Erwerbseinkommens, B die Höhe eines zukünftig zu erwartenden Erbes derselben Person und C der Quotient A/B.
Bei C>1 werden die p.t. Poster in der Regel verbissen für, bei C<1 ebenso verbissen gegen eine Erbschaftssteuer eintreten.
Die vorgegeben Argumentationen sind dabei Makulatur.

Ellenbogen- und Neidgesellschaft par excellance.

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