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Martin Balluch im Gerichtssaal.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Salzburg - Nach Abschluss des Tierschützer-Prozesses in Wiener Neustadt seien für jeden der 13 Beschuldigten Verteidigungskosten (Anwalt, Gutachten und Kopien) von rund 400.000 Euro entstanden - also insgesamt 5,2 Millionen. Einer der Angeklagten, Martin Balluch, und der Salzburger Abgeordnete Johann Maier haben nun im Parlament eine Petition eingebracht, in der gefordert wird, dass freigesprochenen Beschuldigten die Verfahrenskosten zur Gänze ersetzt werden.

Kritisiert werden in dem Papier auch die hohen Kopierkosten, die kurz vor Weihnachten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. So musste beispielsweise ein Beschuldigter im Hypo-Alpe-Adria-Verfahren in Kärnten 75.000 Euro bezahlen, um eine Ablichtung der Unterlagen aus dem Strafakt zu erhalten.

"Wenn in einem Zivilprozess die beklagte Partei gewinnt, muss die andere Seite sämtliche Kosten ersetzen. Wenn in einem Strafverfahren der Beschuldigte freigesprochen wird, bleibt er auf seinen Kosten sitzen", begründete Maier am Mittwoch bei einem Pressegespräch seine Initiative. Es sei aber klar, dass nicht die autonomen Honorarsätze der einzelnen Anwälte herangezogen werden können, hier müsse man sich auf einen realistischen Kostenersatz einigen.

Maier machte darauf aufmerksam, dass seit kurzem auf der Website des Parlaments Petitionen elektronisch unterstützt werden können. Mit einer hohen Zahl an Unterstützern würde sich der Druck auf die Politik natürlich erhöhen. (APA)