Kostenersatz gefordert

Tierschützerprozess verschlang 5,2 Millionen Euro Verteidigungskosten

4. Jänner 2012, 13:40
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    foto: apa/herbert pfarrhofer

    Martin Balluch im Gerichtssaal.

Petition fordert Entschädigung für Verfahrenskosten im Falle eines Freispruchs

Salzburg - Nach Abschluss des Tierschützer-Prozesses in Wiener Neustadt seien für jeden der 13 Beschuldigten Verteidigungskosten (Anwalt, Gutachten und Kopien) von rund 400.000 Euro entstanden - also insgesamt 5,2 Millionen. Einer der Angeklagten, Martin Balluch, und der Salzburger Abgeordnete Johann Maier haben nun im Parlament eine Petition eingebracht, in der gefordert wird, dass freigesprochenen Beschuldigten die Verfahrenskosten zur Gänze ersetzt werden.

Kritisiert werden in dem Papier auch die hohen Kopierkosten, die kurz vor Weihnachten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. So musste beispielsweise ein Beschuldigter im Hypo-Alpe-Adria-Verfahren in Kärnten 75.000 Euro bezahlen, um eine Ablichtung der Unterlagen aus dem Strafakt zu erhalten.

"Wenn in einem Zivilprozess die beklagte Partei gewinnt, muss die andere Seite sämtliche Kosten ersetzen. Wenn in einem Strafverfahren der Beschuldigte freigesprochen wird, bleibt er auf seinen Kosten sitzen", begründete Maier am Mittwoch bei einem Pressegespräch seine Initiative. Es sei aber klar, dass nicht die autonomen Honorarsätze der einzelnen Anwälte herangezogen werden können, hier müsse man sich auf einen realistischen Kostenersatz einigen.

Maier machte darauf aufmerksam, dass seit kurzem auf der Website des Parlaments Petitionen elektronisch unterstützt werden können. Mit einer hohen Zahl an Unterstützern würde sich der Druck auf die Politik natürlich erhöhen. (APA)

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Sternchen100
00
25.1.2012, 13:09

Und wie immer werden die Prozesskosten verwendet, um missliebige Personen mundtot zu machen und zu ruinieren. Zudem dauern Prozesse in Ö. viele Jahre!

Sternchen100
02
25.1.2012, 12:20
So sehen also schwarze Innen- und Justizministerien aus?

Die schwarze Justiz-Korruption wird befördert, die faire kritische Richterin wird strafversetzt, die Freisprüche werden bis in alle Unendlichkeit beeinsprucht - so sieht die Wiener Baggage aus.

Gegen die schwarzen Grafen, Stiftungs-Steuerhinterzieher und Privatisierungs-Spekulanten wird kaum ermittelt und bis zur Verjährung zugewartet, gegen echte Mafiosi oder Neonazis wird auch nicht ermittelt, nein: nur gegen kritische Tierschützer, die will man in ihrer Existenz vernichten. Das sind nämlich die "wahren Schwerverbrecher" auf der Welt. Es ist nämlich ein Verbrechen, einem Konzern in die Quere zu kommen.

Wie hoch ist eigentlich die Parteispende, ab der man so einen exklusiven Service von der Tschüsserl-Partie erhält?!

rizzla
01
Austrias Next Mafia-Paragraf Victim ?

Man könnte zB. gegen Datenschützer ermitteln, dann wird die Opferzahl des Paragrafen höher als die der Mafia.

Fremde & Heimat
02
Wenn die Kopien in Zukunft auf Papier statt auf Blattgold

gemacht werden, wird´s natürlich auch deutlich billiger!!

Veniamin Kostitsin-Teterin II
00
honorare sind nicht mit kosten gleichzusetzen

vor allem theoretische honorare.

Prof.Dr.Tyler Durden
00
In der Petition wird ua verlangt

dass auch ein Betroffener Anspruch auf Ersatz seiner Verteidigerkosten hat gegen den ermittelt wird, es jedoch nie zu einer Anklage kommt sondern das Verfahren eingestellt wird. Das bedeutet zB bei Grasser, dass die Republik dessen gesamten Anwaltskosten zu übernehmen hat, falls es aufgrund der derzeit laufenden Ermittlungen nie zu einer Anklage kommt.

Prof.Dr.Tyler Durden
00
Wobei ich ergänzen möchte

dass ich die Petition unterstütze !
Jene die so wie ich die Petition unterstützen dürfen sich dann aber nicht über die Rechtslage beschweren wenn die Schlagzeile einmal lautet: "Verfahren gegen Grasser eingestellt - Republik Österreich muss Verteidigerkosten von EUR 1,2 Mio ersetzen"

WLG
01
25.1.2012, 13:53

Ich denke, es lässt sich ein Mittelweg finden. zB indem man die Kosten deckelt. Akzeptiert werden Anwaltskosten bei Anwälten, die bis zu ***** pro Tag verlangen. Wer sich einen superteuren Spitzenpromianwalt leisten will, der muss selber zahlen bzw. aufzahlen.

Brigitte Rhomberg
11
ich unterstütze...

die Petition nicht. Eine Schadenersatzpflicht des Staates würde dazu führen, dass Staatsanwalt etc. umso mehr bemüht sein werden, eine Verurteilung durchzusetzen um nur ja nicht eine Schadenersatzpflicht auszulösen oder auch umgekehrt, verfolgungswerte Tatbestände werden gar nicht zur Anklage gebracht aus Angst vor Schadenersatz.

Prof.Dr.Tyler Durden
00
Ihre Argumente sind durchaus gewichtig

Das Problem beginnt va allem schon wesentlich früher. Die Petition verlangt ja wie erwähnt, dass auch im Fall einer Einstellung ohne Anklage Verteidigerkosten zu ersetzen sind. Das halte ich für legitim, denn wie kommt ein Verdächtiger, der sich eines Anwalts bedient um seine Rechte bei den Ermittlungen zu wahren, dazu auf diesen Kosten sitzen zu bleiben falls die Ermittlungen gegen ihn im Sand verlaufen. Allerdings bedeutet das auch, dass der Staatsanwalt dem Staat Kostenersatz verursacht, sobald er aufgrund einer Anzeige Erhebungen gegen jemand einleitet. Profitieren würden von einer derartigen Regelung daher derzeit all die prominenten Verdächtigen gegen die aufwändige Ermittlungen laufen wie eben KHG, Meinl, Hochegger etc.

LCD
00

Und was wäre dann anders als jetzt?

buena1vista1
00
völlig irre ...

aber beim AKH sch**** man wegen 9 Mille hin und her! Oh du (arm)seliges Österreich!

SeeTheLight
110

Wenn ein Mensch, egal in welcher Angelegenheit, freigesprochen wird und durch den Prozess trotzdem finanziell ruiniert wurde dann ist das keine Rechtsstaatlichkeit sondern Tyrannei. Egal ob der hohe Geld-Betrag stimmt oder nicht. Bezahlen muss immer der der den Angeklagten zu unrecht beschuldigt hat, in dem Fall der Staat.

Brigitte Rhomberg
41
das gilt aber...

nicht nur für die "Tierschützer" sondern seit je her für alle Angeklagten. PS: Der Freispruch für die "Tierschützer" ist noch nicht rechtskräftig.

sledgehammer44
00

³278 ist das problem. irgendeiner von denen hat sicher was pöses gemacht, dürfen wir die mal einsperren, oder erst mal ein bisschen observieren?
observieren klingt ja harmlos, ein verdeckter ermittler wurde angesetzt. wofür?

wieviel mühe machen sich die damen und herren sonst? strasser frei, scheuch übt sein amt aus. und die herren verkaufen leistungen, für die sie demokratisch legitimiert wurden. amtsmissbrauch wird natürlich nicht verfolgt, sonst bräuchten wir jede woche neue politiker.

ghrizo
00
25.1.2012, 12:51

und das ist gut? oder wie ist ihr posting zu verstehen?

kater bruno
12

Die Kosten müssen die Familie Kleiderbauer und der Herr Graf Mennsdorf tragen.

elf*assa
01
irrsinige Verteidigungskosten...

da Novak
00
Die 5,4 Mio kamen AUCH zustande,

weil jedeR Angeklagte seinen/ihren eigeneN VerteidigerIn haben musste. Darüber hinaus war es ab einem gewissen Punkt ersichtlich, dass auch die Angeklagten den Prozess möglichst in die Länge zogen - die Abstrusität dieses Verfahrens also selbst noch steigerten. Möglicherweise hat dies aber auch die Freispruchchancen erhöht.

Das Verfahren hat meines Erachtens v.a. aufgezeigt, was für ein irrwitzig teures, ineffizientes und zufallsabhängiges rechststaatliches Instrument die gesamte Strafprozessordnung überhaupt ist. DA GIBT'S WIRKLICH EINSPARUNGSPOTENTIAL!!!

Solipsist
01
"..auch die Angeklagten den Prozess möglichst in die Länge zogen.."

Diese Behauptung hat auch die Richterin gemacht, wann immer sie "schwierige" Fragen der Verteidigung an Zwettler, Bogner, Böck, Graf u.a.m. verhindern wollte, d.h. Fragen, die ihr viel früher als zum Schlluß geschehen vor Augen hätten führen können, wie total (v)erlogen das ganze Konstrukt der Polizei/StA war.

Die Angeklagten mussten sich freibeweisen! Die Strafprozessordnung (zusammen mit dem, zumindest ab Herbst 2010, enormen öffentlichen Interesse) hat ein groteskes Fehlurteil verhindert. Wollen Sie deswegen den Sparstift ansetzen?

BK W. Shoyssel
00

gar nicht so irrsinnig, wenn man bedenkt, wie viel Arbeitszeit und Sachaufwand das verschlungen hat.

.::.wanderfalke.::.
 
13
... und geschätzte Verfahrenskosten von 5,5 Mio Euro ...

und ein Staatsanwalt, der mit seiner widerlegbaren Anklage abgeblitzt ist, wird die Karriere-Treppe hinaufgestossen.

elf*assa
10

Verteidigungskosten=die Anwälte werden ihr Honorar ausgeben... fließt somit in die Wirtschaft.

linker Schlechtmensch
214
Das heißt,

man braucht unbequeme Gruppierungen nur so lange verklagen bis sie pleite sind.

Promille Prolet
00
10.5.2012, 15:34

wenn sie schon so gscheit sind, warum haben sie dann keinen rechtsschutz.

aso, der steigt aus, wenn man vorsätzlich anklagefähige delikte begeht?

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