Überwachungsstaat

Tschechisches Verfassungsgericht beschränkt Handydaten-Auswertung

4. Jänner 2012, 12:50

Höchstrichter: Behörden sollen nur bei schwerwiegenden Straftatbeständen Zugriff haben

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Hürden für die Auswertung von Handydaten höher gelegt. Die Richter in Brno (Brünn) gaben dem Gesetzgeber am Mittwoch bis Ende September Zeit, die Ausspähung von Ortungs- und Betriebsdaten zu begrenzen.

Nur bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten

Denkbar wäre nach Ansicht der Verfassungshüter, die Daten der Mobilfunkunternehmen nur bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftatbeständen einzusetzen. Laut Medienberichten fordert die Polizei in Tschechien pro Jahr in bis zu 280.000 Fällen Orts- und anderen Verbindungsdaten an. (APA)

Stoppt den ZENSURWAHN der Politiker - JETZT
00
während hier lobbyisten gesetze kaufen

um die breite Masse in permanente Überwachungsangst zu stürzen, geht der Nachbarstaat, dem Korruption und kommunistische Freundschaftlichkeit nachgesagt wird, den deutlich demokratischeren weg.

Schade, dass das bei uns nicht der Fall ist.

plusminus 50 milliarden?
09

Gratulation zur Weitsicht und Unabhängigkeit der tschechischen Verfassungsrichter!

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.