Untersuchungsausschüsse

Grüne wollen TV-Übertragung, Prammer nicht abgeneigt

4. Jänner 2012, 12:41

Geht aber nur mit Änderung der Geschäftsordnung

Die Grünen wünschen sich Fernsehübertragungen von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Diese im "Kurier" und in "Österreich" geäußerte Idee stößt nicht nur bei SPÖ, FPÖ und BZÖ auf positives Echo, sondern auch bei Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Allerdings sei dafür eine Geschäftsordnungsreform notwendig. Für den kommenden Korruptions-U-Ausschuss ist eine Live-TV-Übertragung damit so gut wie ausgeschlossen.

"Fernseh- sowie Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen sind unzulässig", heißt es in der 1997 beschlossenen Verfahrensordnung für die U-Ausschüsse. Gabriela Moser und Peter Pilz von den Grünen wollen das ändern, um die Qualität der Auseinandersetzung zu steigern. SPÖ-Fraktionsführer Hannes Jarolim hat grundsätzlich nichts dagegen, und BZÖ-Mandatar Stefan Petzner will die Übertragung auf ORF III. Für die ÖVP zeigte sich Werner Amon dagegen "skeptisch, ob TV-Übertragungen der sachlichen Aufklärung dienen".

Prammer ließ in Sachen TV-Übertragung wissen, sie habe "grundsätzlich nichts dagegen". Sollten die Fraktionen über eine solche Gesetzesänderung verhandeln wollen, sei ihr das recht, denn Transparenz sei immer gut. Über allem stünden zwei große Herausforderungen, nämlich einerseits die seriöse Abarbeitung der Themen und andererseits die Frage der Vertraulichkeit. (APA)

Briefmarkenkleber
00
10.1.2012, 13:57
Parteiblatt

Mac McMack
00
die ganze sache

wird ein schuß in den ofen werden. wie verschiedenen berichten zu entnehmen ist wird grasser, mit hinweis auf ein laufendes verfahren, vor dem u-ausschuß nicht aussagen.

locken
00
Prammer hat nichts dagegen ,das soll noch nichts heissen

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.