Oberösterreichischer Landesobmann Hiegelsberger: "Kann nicht sein, dass nicht alle beim Erhalt von Wahrzeichen mitzahlen"
Linz - Wenige Tage vor Bekanntgabe der Kirchenaustrittszahlen von 2011 kommt ein Vorstoß vom oberösterreichischen Bauernbund: "Kirchensteuer-Flüchtlinge", so Landesobmann Max Hiegelsberger am Mittwoch, sollen einen gleichwertigen Kultusbeitrag leisten. Er vermisse in der aktuellen Diskussion um die Gerechtigkeit der Steuerlast eine Gerechtigkeitsdebatte im Zusammenhang mit dem Kirchenbeitrag. Hiegelsberger ist auch Landesrat für Landwirtschaft in Oberösterreich.
Es sei nicht gerecht, dass jene, die aus der Kirche austreten, keinen Beitrag im Kultusbereich leisten müssen, betonte Hiegelsberger. "Die Geschichte und Identität eines Landes finden sich auch in den geschichtsträchtigen Gebäuden. Die Stifte, Klöster und Kirchen sind Wahrzeichen des Landes Oberösterreich." Der Kirchenbeitrag werde auch zum Erhalt dieser Bauten verwendet, erklärte der Landesobmann. "Es kann nicht sein, dass von diesen Wahrzeichen jeder profitiert, aber nicht alle beim Erhalt mitzahlen."
Die Höhe des Kultusbeitrags solle sich am Einkommen orientieren, so Hiegelsberger. Er regt eine steuerliche Absetzbarkeit mit bis zu 400 Euro pro Jahr an.
Spindelegger: "Das ist Vorschlag, den man bewerten muss"
Gegenüber ATV äußerte sich auch ÖVP-Chef Michael Spindelegger zu der Idee: "Das ist ein Vorschlag, den man bewerten muss, ich glaube da kann man nicht ja oder nein sagen, das muss man sich auch in der Tiefe anschauen. Wir haben eine vielfältige Struktur in Österreich, wo leider immer weniger sich aktiv in einer Kirche enagieren, als Mitglied Beiträge zahlen. Ich würde das jetzt nicht von vornherein mit ja oder nein beantworten. Lassen wir uns einmal im Detail auf eine Diskussion ein und dann bewerten wir die Sache."
Diözese Linz sieht Anregung zur Diskussion
Die Diözese Linz versteht den Vorschlag einen Kultusbeitrags als
Anregung zu einer Diskussion über die Verantwortung für den Schutz
und Erhalt von Kulturgütern. Das erklärte Generalvikar Severin
Lederhilger am späten Nachmittag in einer Aussendung. Das Anliegen
sei aber grundsätzlich unabhängig vom Kirchenbeitrag zu sehen, da
dieser neben dem Erhalt von Kulturbauten wesentlich auch der
Ermöglichung vieler weiterer kirchlicher Aufgaben diene.
Man könne die Frage nach der Gerechtigkeit in Bezug auf eine
generelle gesellschaftliche Verantwortung stellen, so Lederhilger.
"Dabei muss man jedoch die beiden unterschiedlichen Systeme eines
privaten Kirchenbeitrags und einer öffentlichen Steuervorschreibung
berücksichtigen und darf diese nicht einfach vermischen." Die Frage,
wie die Gesellschaft ihrer Aufgabe zur Bewahrung von religiösen und
weltlichen Kulturgütern nachkommt, sei eine politische. In dieser
Diskussion könne freilich auch thematisiert werden, was Menschen, die
nicht der Kirche angehören, im Bereich der Förderung
identitätsstiftender Kulturleistungen beitragen können.(APA)