Gesetz tritt am 6. Jänner in Kraft - vorgeblich zur Belebung des inländischen Online-Handels
Am 6. Jänner tritt in Weißrussland eine besonders strikte Einschränkung des Internets per Gesetz in Kraft. Ab dann soll es verboten sein ausländische Websites für E-Mails und Finanzaktionen zu nutzen, heißt es in einem Artikel des Global Legal Monitors der Library of Congress. Weißrussische Unternehmen dürfen nur mehr inländische .by Domains für "Online-Services, die Abwicklung von Verkäufen und den E-Mail-Versand" verwenden.
100 Euro Strafe
Laut dem Gesetz soll damit der Online-Handel in Weißrussland unterstützt werden, doch die Auswirkungen dürften weitreichender sein und auch politische Gegner von Präsident Alexander Lukaschenko betreffen. Experten befürchten, dass
Weißrussland ausländische Seiten ganz blockieren könnte. Denn durch die neuen
Bestimmungen würde indirekt die Nutzung ausländischer Internetseiten
gänzlich verboten werden.
Ein Vergehen gegen das neue Gesetz könne umgerechnet rund 100 Euro Strafe kosten. Auch die Inhaber von Internet Cafes oder andere Anbieter von Internetzugängen sind demnach aufgefordert, die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.
Web-Filter
Beobachter rechnen damit, dass Unternehmen wie Amazon, die in Weißrussland nicht registriert sind, den Zugriff blockieren könnten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zur geraten. Die Regierung führt zudem eine Liste von Websites, die von Internet Providern blockiert werden muss. Dazu gehören etwa Seiten mit pornografischen oder extremistischen Inhalten.
Proteste über Online-Netzwerke
In Weißrussland hatten sich im Sommer zahlreiche Regierungsgegner
über soziale Online-Netzwerke zu Protesten verabredet. Es gab
hunderte Festnahmen. Das neue Gesetz soll an diesem Freitag in Kraft
treten. Dem inhaftierten oppositionellen Präsidentschaftskandidaten
Nikolai Statkewitsch droht unterdessen eine noch längere Strafe, weil
er laut Anklage gegen die "Gefängnis-Disziplin" verstoßen hat. Das
sagte seine Ehefrau nach Angaben unabhängiger Medien vom Dienstag.
Statkewitsch war nach den Massenprotesten gegen Wahlfälschungen bei
der Präsidentenwahl im Dezember 2010 zu sechs Jahren Haft verurteilt
worden. (red/APA)