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Bei dreispurigen Autobahnen herrscht noch Unklarheit, wo die Autofahrer die Rettungsgasse bilden müssen.

Foto: dapd/Uwe Lein

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Anhand der rechten Abbildung wird gezeigt, dass vom äußerst linken Fahrstreifen nach links ausgewichen werden muss - von den beiden rechten nach rechts.

Grafik: APA

Wien- Seit drei Tagen muss auf Österreichs Autobahnen, Schnell- und Autostraßen eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Einsatzfahrzeuge rasch zum Unfallort durchkommen. Die Asfinag hat am Dienstag eine erste Bilanz gezogen und kam zum Schluss, dass die Rettungsgasse vielerorts bereits gut, auf dreispurigen Autobahnen jedoch noch gar nicht geklappt hat. Verkehrsexperten erwarten eine längere Eingewöhnungsphase und raten derzeit von Strafen ab.

Gröbere Probleme bei dreispurigen Autobahnen

In etlichen Fällen habe die Rettungsgasse bereits gut funktioniert - so etwa auf der Mühlkreisautobahn (A7), der Tauernautobahn (A10) oder der Inntalautobahn (A12). Gröbere Probleme gibt es laut Asfinag allerdings auf dreispurigen Autobahnen, wie etwa am Montag auf der Westautobahn (A1). Während ein Teil der Lenker wie vorgeschrieben eine Rettungsgasse bildeten, preschten die "Unwissenden" einfach in der Mitte durch.

"Neue Regelungen brauchen immer Zeit", erklärte Andreas Achrainer vom ÖAMTC. "Ich habe kürzlich mit einem Kollegen vom ADAC gesprochen, der meinte, in Deutschland habe es bei der Einführung ganz ähnliche Startschwierigkeiten gegeben." Achrainer appellierte diesbezüglich aber auch an die Lenker: "Es ist wie überall anders im Straßenverkehr - mitdenken ist das Um und Auf."

Experten raten von Strafen derzeit ab

Aufs selbe Bremspedal trat auch Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV): "Es wird noch ein bisserl dauern, Menschen sind keine Maschinen. Aber ich denke, bis zum Sommer wird sich alles eingespielt haben. Man muss den Autofahrern die Chance geben sich an die Rettungsgasse zu gewöhnen." Dies gelte im besonderen für Verkehrsteilnehmer, die aus jenen Nachbarländern kommen, in der es diese Regelung nicht gibt bzw. die von der Neueinführung in Österreich noch nichts mitbekommen haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Rettungsgasse lediglich in Deutschland und Tschechien, in Slowenien und der Schweiz wird sie empfohlen.

Von Strafen halten weder Achrainer noch Thann etwas - zumindest derzeit: "Jetzt geht es vorerst einmal ums Üben. Fehler müssen im Moment noch begangen werden dürfen", so Thann. "Es gibt einen klaren Erlass des Innenministeriums, an den sich die Autobahnpolizisten halten müssen", ergänzte Achrainer, der sich aber ein Vorgehen "mit Augenmaß" wünschen würde. Kein Auge zugedrückt dürfe allerdings bei Missbrauch werden. Thann: "Doch das ist derzeit noch sehr schwer zu beurteilen."

Aufklärung

Zu Früh für eine Bilanz ist es aus der Sicht der Verkehrspolizei. "Es mag da und dort Behinderungen gegeben haben, aber für eine klare Beurteilung der Situation ist der Zeitraum seit dem Inkrafttreten einfach noch zu kurz", berichtete Ferdinand Zuser von der NÖ Landesverkehrsabteilung. Zum Thema Strafen sagte Zuser: "Die Bestimmung ist - emotionslos betrachtet - in Kraft. Eine Anordnung, nicht zu strafen, gibt es nicht." Dennoch werde im Moment "mit Aufklärung" vorgegangen, man müsse die Fälle aber einzeln bewerten. Der "Ernstfall", also Rettungsgasse plus Einsatzfahrzeuge, sei jedoch noch nicht eingetreten, so Zuser. (APA)