Verfassungsschutz: Erst 2011 Kenntnis von Neonazi-Banküberfällen

2. Jänner 2012, 18:51

Thüringer Landesamt weist Bericht über frühere Infos zurück

Erfurt - In Deutschland hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz Berichten widersprochen, wonach es schon seit 2001 von den von der Thüringer Neonazi-Zelle begangenen Banküberfällen gewusst habe. Diese Behauptung sei "falsch", erklärte eine Sprecherin der Behörde am Montag in Erfurt. "Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor dem November 2011 zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von den Banküberfällen der 'Zwickauer Terrorzelle'", hieß es in der Erklärung.

Der "Spiegel" hatte zuvor berichtet, die Verfassungsschützer hätten schon im Frühjahr 2001 Hinweise darauf gehabt, dass das Trio im Untergrund kriminell aktiv war. Das Magazin berief sich auf einen geheimen Untersuchungsbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz, der kurz vor Weihnachten an die Bundesregierung geschickt worden sei. Demnach war der Verfassungsschutz den Neonazis um das Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe mehrmals auf der Spur, versäumte es aber, zuzugreifen.

Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sollen der Bundesanwaltschaft zufolge gemeinsam die terroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gegründet haben. Der Gruppe werden neun Morde an Migranten, ein Mord an einer Polizistin sowie zwei Sprengstoffanschläge in Köln zur Last gelegt. Mundlos und Böhnhardt nahmen sich nach derzeitigem Ermittlungsstand Anfang November das Leben, Zschäpe stellte sich der Polizei. Neben ihr sitzen mehrere mutmaßliche Unterstützer der Zelle in U-Haft. (APA)

slimfilter
00

Also wenn die das behaupten, wird es ja wohl stimmen, also da prüft eine Behörde sich selber und no na ned findet nichts Verdächtiges.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.