Von Wien nach Serbien

Ausweisung nach Behörden-Wirrwarr

Irene Brickner, 2. Jänner 2012, 18:15
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    foto: ap/ronald zak

    Volksanwältin Terezija Stoisits kritisiert zu lange Fremdenrechtsverfahren.

Ausreisebescheid, obwohl Mutter Österreicherin ist

Wien - Am 13. Dezember wurde Srecko Ivanovic aus Österreich ausgewiesen. Nach Serbien soll er zurück, wo er außer seiner Großmutter keine Familie mehr hat: Der 32-Jährige lebt seit acht Jahren in Österreich, bei Eltern und Großvater, die schon 1990 hierher gekommen sind. Die Mutter ist bereits Österreicherin geworden.

In Wien hat Ivanovic eine Lehranstalt für Musik sowie eine Fotografenausbildung absolviert. Deutsch kann er auf dem fortgeschrittenem B2-Niveau. Job hat er mangels Arbeitsbewilligung keinen, doch er lebt bei seinen Eltern, die für alle seine Kosten aufkommen und ihn versichert haben. Für die öffentliche Hand stellt er somit keine Belastung dar - und unbescholten ist er auch.

Anwalt spricht von "Verhöhnung"

Trotzdem: "Die öffentlichen Interessen an der Erlassung einer Ausweisung wiegen unverhältnismäßig schwerer als die Auswirkungen auf Ihre Lebenssituation", beschied die Bundespolizeidirektion Wien Ivanovic vor drei Wochen. Zwar sei unverkennbar, "dass die Ausweisung unter der Berücksichtigung Ihrer Integration einen Eingriff in Ihr Privat- und Familienleben darstellt." Aber zurück in Serbien könne Ivanovic es von Neuem probieren: Es seien "keine Gründe erkennbar", die ihm einen Niederlassungsantrag aus dem Ausland verwehrten.

Diese Argumentation sei "willkürlich", ja eine "Verhöhnung", kommentiert das Ivanovics Anwalt Helmut Graupner in der Berufung. Denn als Angehöriger seiner österreichischen Mutter habe der Serbe den verbrieften Anspruch auf quotenfreien Zuzug: "Warum soll er dann erst ausreisen?". Mittels Ausweisungsbescheids versuchten die zuständigen Stellen das lange "Hin- und Herschieben" des Falles zu beenden, vermutet Graupner.

"Gravierende Verfahrensverzögerungen"

Behörden-Uneinigkeit habe hier zu großen Verzögerungen geführt, meint auch Volksanwältin Terezija Stoisits (Grüne). Sie hat sich Ivanovics im November angenommen. "Jeder Verfahrensschritt hat viel zu lang gedauert", sagt sie. Tatsächlich brauchte die Bundespolizeidirektion Wien von Ende März 2004 bis Mitte Juni 2008, nur um das Schülervisum erstmals zu verlängern, mit dem der Serbe 2003 eingereist war. Ein weiterer Verlängerungsantrag liegt seit 2010 auf Eis, weil ein gleichzeitig gestellter Antrag auf humanitären Aufenthalt von der Sicherheitsdirektion negativ beschieden wurde.

Laut Stoisits sind derlei lange Aufenthaltsverfahren keine Seltenheit. Im Parlamentsbericht 2010 kritisiert die Volksanwaltschaft "gravierende Verfahrensverzögerungen" bei Fremdenpolizei und Sicherheitsdirektion Wien. Dort versprach man Abhilfe. Aber die Arbeitsgruppen, um fremdenrechtliche Verfahren zu beschleunigen, sind laut einem Sprecher "noch im Gange". (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 3.1.2012)

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mstislav raskachlovitsch
12
Frau Theresia!

Wenn Sie wissen wollen, welche Gesellschaft für die absolut kürzeste aller Verfahrensdauern eintritt (Ausweisung, gleich ganz ohne Verfahren), dann sollten Sie mal wieder nach Jahren der Abstinenz Ihr Heimatdorf und somit auch das Heimatdorf der Resetarits-Brüder aufsuchen und mit dem Bürgermeister ausführlich über die dort offen ausgetragene Fremdenfeindlichkeit diskutieren!
(sie sehen nur den kleinen Dorn im Finger, nicht aber den Balken in Ihrem Auge!)

elf*assa
01

dieses vordringen in medien soll nur der "schauts alle her, ich tu`was arbeiten" dienlich sein.

es liese sich eine menge steuergeld einsparen für so manche unnötige versorgungsposten, egal welcher colleur...

Bossa Nova do Brasil
54
Ausländerhassern sind * FAKTEN * absolut egal! Es ist total wurscht, was im Artikel steht.

Ihre vorgefertigte Meinung darüber, was für Schmarotzer, etc., etc., etc. Ausländer sind, ist eingefleischt und daher unabänderlich.

Der Fakt, dass Ausländer zum Beispiel * MEHR GELD * in diesem Land lassen, als sie es von ihm bekommen, ändert nichts an ihrer Unfähigkeit, Ihre Meinung über Ausländer zu ändern.

Was Ausländerhasser dazu bewegt, so zu leben ist nur eins: ANGST! Es sind sehr unsichere Menschen voller ANGST.

Und wer Angst hat, kann die Dinge nicht sehen, wie sie wirklich sind...

-O ||||||| O-
00
10.1.2012, 09:11

die leute haben keine angst vor ausländern, insbesondere keinen hass gegen ausländer (mit ausnahme von ein paar unbelehrbaren). es geht denen schlichtweg ums geld.

dabei ist es für jene unerheblich, ob ein ausländer ohne aufenthaltstitel dem staatssäckel auf der tasche liegt oder mehr ins system einzahlt als er entnimmt. es ist eine prinzipsache

Jiddu Krishnamurti
00
10.1.2012, 09:26
> es geht denen schlichtweg ums geld.

Also den ganzen Strache-Anbetern geht es nur ums Geld und nicht um ihre seltsame Ideologie?

Guter Witz! :-)

-O ||||||| O-
00
10.1.2012, 20:26

welche seltsame ideologie meinen sie?

ama2deus
42
schülervisum

ich bin etwas verwirrt ob der tatsache, dass sich hier einige daran stoßen, dass ein erwachsener aufgrund eines ausbildungsvisums in das land einreisen darf bzw. hier leben darf.

der mann ist nicht etwa unqualifiziert oder hat seinen hauptschulabschluss nachgeholt, wie von zwei usern behauptet, sondern er hat eine berufsausbildung absolviert!

ebenso wie tausende studenten ausländischer herkunft in österreich aufgrund eines ausbildungsvisums eine berufsausbildung absolvieren!

Bossa Nova do Brasil
31
> wie von usern behauptet

Du erwartest zu viel vom "Gehirn" der Ausländerhasser. Es ist GANZ EGAL, was du Ihnen sagst: Ihre Meinung ist von Geburt an FERTIG, das siehst du bereits an den Rotstricherln.

Sinnlos... :-)

ama2deus
21

die rotstriche und die häufig verwendete bezeichnung "schülervisum" lassen in mir eher den verdacht keimen dass wieder einmal einzelne interessensgruppen im forum versuchen ihre meinung unter das volk zu bringen.

das politsche parteien foren benutzen um für die eigene partei stimmung zu machen ist ja hinlänglich bekannt...

katzengoldIn
00
hahaha...

köstlich.
also ich bin ganz privat(und parteilos) hier.
aja, und ich vergas, ausländerIn bin ich obendrein.

ama2deus
10

ich habe sie auch nicht persönlich angesprochen.

es ist tatsache, dass sich hie und da parteigänger in foren verirren.
häufiges indiz dafür ist, dass kommentare meist nur mit positiv oder negativ bewertet werden und keine gegenkommentare verfasst werden.

darüber hinaus können auch nicht-österreicher rassisten sein.

katzengoldIn
00
?

parteigänger verirren sich hier.

und die stellen sich bei ihnen namentlich vor? wenn nicht bleibt es nur eine vermutung ihrerseits.

Bossa Nova do Brasil
10
Also ausländerfeindlicher Ausländer und obendrein noch stolz darauf?

Klarer psychiatrischer Fall von Selbstverleugnung und Vergangenheitsverdrängung...

Aber... Du darfst!

Good night. And good luck! :-)

-O ||||||| O-
00
10.1.2012, 09:12

irgendwie sind wir doch alle ausländer. irgendwo

Bossa Nova do Brasil
20
Du hast es erfasst! :-)

Dolomitengeist
 
14
Sobald ein Niederlassungsrecht erlangt ist,

hat er doch auch Anspruch auf die Grundsicherung, oder? Für mich sieht das so aus, als ob die Einwanderung in das soziale Netz der Republik erzwungen werden sollte. Mehr Sozialtransferempfänger sind allerdings wirklich das Letzte, was unser Land für sein Gedeihen benötigt.

ama2deus
13

kurz gesagt jeder der nicht arbeitet weil er nicht DARF möchte sich nur einen platz in der sozialhängematte sichern?

Bossa Nova do Brasil
70
> hat er doch auch Anspruch auf die Grundsicherung, oder?

Nix von der Sache verstehen aber Hauptsache (Hass) posten, gell?

NEIN, HAT ER *** NICHT ***!

Mr. Creosote
 
01
doch hat er!!!

EWR / EU-BürgerInnen und Personen aus der
Schweiz, deren Ehegatten und Kinder bis 21 Jahre,
anerkannte Flüchtlinge und Personen, die seit mehr
als 5 Jahren in Österreich niedergelassen sind, haben
einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung.

MigrantInnen, die weniger als fünf Jahre in Österreich
leben, können einen Antrag auf Grundsicherung
stellen, haben aber keinen Rechtsanspruch.

Bossa Nova do Brasil
21
Komisch, er war schon ***** ACHT ***** Jahre hier und hat ***** KEINEN ***** Antrag auf Grundsicherung gestellt... Vielleicht weil er dumm ist?!?

armin delmenhorst
 
22
Nein, weil

es vor acht jahren diese Grundsicherung noch nicht gab. Aber keine Sorge, die Anwälte der Einschlägigen werden ihn schon über "seine Rechte" aufklären.

Javert
20
denken ist offenbar nicht das ihre

er hätte den antrag fristbedingt frühestens vor drei jahren stellen können - heißt, bei start der mindestsicherung 2010 wäre er sofort anspruchsberechtigt gewesen, hat es aber nicht getan.

(so nebenbei: selber schuld ... wenn mir schon ein staat das arbeiten verbietet, dann kassiere ich wenigstens auf diese weise! der mann ist zu gut für diese welt)

Bossa Nova do Brasil
20
Das hoffe ich sehr für ihn! Es soll ALLEN gut gehen, auch ihm! :-)

armin delmenhorst
 
21
:-)

Wir beide haben das gestern schon ausdiskutiert, oder?
Es ist alles gesagt, was gesagt werden kann/muss.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende.

Bossa Nova do Brasil
20
Rührend... Ich bin innerlich bewegt...

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