Ausreisebescheid, obwohl Mutter Österreicherin ist
Wien - Am 13. Dezember wurde Srecko Ivanovic aus Österreich ausgewiesen. Nach Serbien soll er zurück, wo er außer seiner Großmutter keine Familie mehr hat: Der 32-Jährige lebt seit acht Jahren in Österreich, bei Eltern und Großvater, die schon 1990 hierher gekommen sind. Die Mutter ist bereits Österreicherin geworden.
In Wien hat Ivanovic eine Lehranstalt für Musik sowie eine Fotografenausbildung absolviert. Deutsch kann er auf dem fortgeschrittenem B2-Niveau. Job hat er mangels Arbeitsbewilligung keinen, doch er lebt bei seinen Eltern, die für alle seine Kosten aufkommen und ihn versichert haben. Für die öffentliche Hand stellt er somit keine Belastung dar - und unbescholten ist er auch.
Anwalt spricht von "Verhöhnung"
Trotzdem: "Die öffentlichen Interessen an der Erlassung einer Ausweisung wiegen unverhältnismäßig schwerer als die Auswirkungen auf Ihre Lebenssituation", beschied die Bundespolizeidirektion Wien Ivanovic vor drei Wochen. Zwar sei unverkennbar, "dass die Ausweisung unter der Berücksichtigung Ihrer Integration einen Eingriff in Ihr Privat- und Familienleben darstellt." Aber zurück in Serbien könne Ivanovic es von Neuem probieren: Es seien "keine Gründe erkennbar", die ihm einen Niederlassungsantrag aus dem Ausland verwehrten.
Diese Argumentation sei "willkürlich", ja eine "Verhöhnung", kommentiert das Ivanovics Anwalt Helmut Graupner in der Berufung. Denn als Angehöriger seiner österreichischen Mutter habe der Serbe den verbrieften Anspruch auf quotenfreien Zuzug: "Warum soll er dann erst ausreisen?". Mittels Ausweisungsbescheids versuchten die zuständigen Stellen das lange "Hin- und Herschieben" des Falles zu beenden, vermutet Graupner.
"Gravierende Verfahrensverzögerungen"
Behörden-Uneinigkeit habe hier zu großen Verzögerungen geführt, meint auch Volksanwältin Terezija Stoisits (Grüne). Sie hat sich Ivanovics im November angenommen. "Jeder Verfahrensschritt hat viel zu lang gedauert", sagt sie. Tatsächlich brauchte die Bundespolizeidirektion Wien von Ende März 2004 bis Mitte Juni 2008, nur um das Schülervisum erstmals zu verlängern, mit dem der Serbe 2003 eingereist war. Ein weiterer Verlängerungsantrag liegt seit 2010 auf Eis, weil ein gleichzeitig gestellter Antrag auf humanitären Aufenthalt von der Sicherheitsdirektion negativ beschieden wurde.
Laut Stoisits sind derlei lange Aufenthaltsverfahren keine Seltenheit. Im Parlamentsbericht 2010 kritisiert die Volksanwaltschaft "gravierende Verfahrensverzögerungen" bei Fremdenpolizei und Sicherheitsdirektion Wien. Dort versprach man Abhilfe. Aber die Arbeitsgruppen, um fremdenrechtliche Verfahren zu beschleunigen, sind laut einem Sprecher "noch im Gange". (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 3.1.2012)