VP-Mandatar soll als Bürgermeister von Neusiedl Baubewilligungen ohne Widmung erteilt haben - Verdacht auf Amtsmissbrauch - Aufhebung der Immunität beantragt
Eisenstadt - Die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt hat beim Burgenländischen Landtag die Aufhebung der Immunität des Zweiten Landtagspräsidenten LAbg. Kurt Lentsch (ÖVP) beantragt. Gegen Lentsch laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch in seiner Eigenschaft als Bürgermeister von Neusiedl am See, bestätigte die Behörde gegenüber der APA am Montag einen Bericht des ORF Burgenland.
Der Stadtchef soll 2009 und 2010 in zwei Fällen baubehördliche Bewilligungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern erteilt haben, obwohl er gewusst hätte, dass es dafür keine entsprechende Widmung gab. Außerdem soll Lentsch veranlasst haben, bei einem Grundstück Grenzzeichen zu entfernen und das Grundstück teilweise zu planieren sowie Schotter aufzuschütten, obwohl in der Sache ein Zivilverfahren beim Bezirksgericht Neusiedl anhängig sei.
Die zwei Eigentümer des betroffenen Grundstücks sowie das Amt der Burgenländischen Landesregierung haben den Bürgermeister angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt wegen § 125 (Sachbeschädigung), § 230 (Versetzung von Grenzzeichen) und § 302 Abs. 1 (Missbrauch der Amtsgewalt).
In einem Schreiben an Landtagspräsident Gerhard Steier (SPÖ) ersucht die StA um Zustimmung zur Verfolgung, sprich um die Aufhebung der Immunität des ÖVP-Mandatars. Der Antrag soll am 18. Jänner im zuständigen Ausschuss sowie am 26. Jänner in der Landtagssitzung behandelt werden, erfuhr die APA aus der Landtagsdirektion."Wir wollen das so rasch wie möglich geklärt haben und sehen dieser Klärung mit Gelassenheit entgegen", erklärte VP-Klubobmann Rudolf Strommer.
Lentsch wehrt sich
Lentsch wehrte sich am Nachmittag gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Bei einer Pressekonferenz zeigte er sich verärgert, dass er in einem "strittigen Verfahren" angezeigt worden sei. Mit der Aufhebung seiner Immunität als Landtagsabgeordneter habe er "kein Problem", er werde das auch befürworten, sagte Lentsch.
Die beiden wegen angeblich fehlender geeigneter Widmung zur Anzeige gebrachten Baubewilligungen für Einfamilienwohnhäuser seien auf einem Gebiet erteilt worden, das als Bauland-Fremdenverkehr gewidmet sei. Dies sei ursprünglich auch bei rund 70 Grundstücken im Bereich des Segelhafen West in Neusiedl gemacht worden. Das Land habe bei diesen 70 Baubewilligungen jedoch die Ansicht vertreten, dass die betroffenen Bescheide nicht auf Einfamilienwohnhäuser, sondern auf Ferienwohnhäuser lauten müssten. Daher habe man dies geändert und die Häuser als Ferienwohnhäuser genehmigt.
Bezüglich der beiden anderen, nun rechtlich umstrittenen Baubewilligungen berief sich Lentsch auf ein Gespräch mit dem Landesamtsdirektor und weiteren Spitzenbeamten, das vor etwa eineinhalb Jahren stattgefunden habe. Dabei sei "mit Handschlag ausgemacht" worden, "dass man die alten Widmungsflächen und die alten Baubescheide in Ruhe lasse", so der Zweite Landtagspräsident. Im selben Gespräch habe er auch gesagt, dass er von vielen anderen Gebieten in burgenländischen Gemeinden wisse, die ebenfalls Bauland-Fremdenverkehr gewidmet seien und dass dort ebenfalls Einfamilienhäuser stünden.
Bald nach dem Gespräch habe er via Bezirkshauptmannschaft ein Schreiben der Landesamtsdirektion erhalten, wo er zur Abgabe von Stellungnahme in den zwei Bauverfahren angehalten worden sei, weil die Genehmigungen "angeblich rechtswidrig" seien. Man habe ihm auch mitgeteilt, dass die BH auf Weisung der Landesamtsdirektion (LAD) die Nichtigkeit dieser Baubescheide aussprechen müsse. Dies sei kurz vor dem Ablauf der dafür vorgesehenen zweijährigen Frist erfolgt.
"Die Stadtgemeinde hat in der Zwischenzeit einen Anwalt beauftragt, diese Aufhebung beim Verwaltungs- und beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen", sagte Lentsch. Der Beschluss soll heute in einer Sondersitzung des Neusiedler Gemeinderates gefasst werden.(APA)