Start am 17. Jänner im Wiener Straflandesgericht
Wien - Am 17. Jänner startet im Wiener Straflandesgericht der Prozess um die sogenannte Bundesbuchhaltungsaffäre. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Kreuter wird beleuchten, wie es dazu kommen konnte, dass ein für das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständiger Bereichsleiter der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Jahr 2005 sowie zwischen dem 4. Jänner und dem 1. September 2008 insgesamt 16,9 Mio. Euro an Bundesvermögen verschleudern konnte. Wie Gerichtssprecher Christian Gneist am Montag auf APA-Anfrage erklärte, sind bis zum 3. Februar acht Verhandlungstage anberaumt.
136 Seiten umfasst die Anklageschrift der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), in deren Zentrum der BHAG-Beamte Wolfgang W. (47) und der mit diesem befreundete Chef des Wiener Bildungsinstituts "Venetia", Kurt D. (56), stehen. Der Anklage zufolge soll der "Venetia"-Boss mit Wolfgang W. ausgerechnet einen Spitzenbeamten seines größten Auftraggebers "zum Ausstellen von inhaltlich gänzlich unberechtigten und somit falschen, zeitlich befristeten Forderungsbestätigungen, also Schuldverschreibungen der Republik Österreich" überredet haben.
Das Auftragsvolumen des Instituts speiste sich zu 92 Prozent aus Kursen für das AMS Wien, Niederösterreich und Burgenland. Dass "Venetia" finanziell längst am Ende war, dürfte dem AMS zumindest offiziell nicht bekanntgewesen sein: Die Mittel von Kurt D. waren seit Jahren erschöpft. Bei zahlreichen Privatpersonen hatte er hohe Schulden angehäuft, sein Bildungsinstitut mit laufenden Privatentnahmen in die Zahlungsunfähigkeit geführt.
Dessen ungeachtet träumte Kurt D. davon, sich mit der Veräußerung von Goldminen in Ecuador, an denen er angeblich beteiligt war, eine "goldene Nase" zu verdienen. Mit einem Schlag, so hoffte er, würde sich damit seine finanziell prekäre Lage beseitigen zu lassen.
Dass er überhaupt in die Lage kam, diesem Wunschtraum nachzuhängen, verdankte er Wolfgang W., der "titellos mit Geldern der Republik einsprang", wie in der Anklageschrift trocken konstatiert wird. Die beiden Männer verband seit längerem eine recht innige Freundschaft, der "Venetia"-Boss hatte den Jüngeren in die sogenannte bessere Gesellschaft eingeführt.
Weil Kurt D. verzweifelt ums finanzielle Überleben kämpfte, stellte ihm Wolfgang W. "völlig planlos Forderungsbestätigungen in Millionenhöhe aus, wobei er wusste, dass es sich um reinen Betrug gegenüber den Investoren handelte", heißt es in der Anklage. Als diese endlich Geld sehen wollten, überwies Wolfgang W. ab 4. Jänner 2008 in 20 Tranchen knapp 16,5 Mio. Euro zulasten der Republik Österreich an das Institut "Venetia", das von ihm im Jahr 2005 "zur Überbrückung" bereits 450.000 Euro erhalten hatte, sowie an diverse persönliche Gläubiger des Institut-Chefs.
Aufdeckung im Jänner 2009
Dass bis zum Aufdecken der Malversationen im Jänner 2009 ein derart hoher Schaden entstehen konnte, führt die Anklagebehörde auf mehrere Umstände zurück: Der Gebrauch zweier TAN-Codes genügte unbegreiflicherweise für die amtsmissbräuchliche Durchführung von Transaktionen in Millionenhöhe, wobei das Vorschieben diverser Überbrückungskonten die Überweisungen zusätzlich verschleierte. Die WKStA bemängelt weiters eine "fehlende Dienst- und Fachaufsicht", "unterlassene Prüfungen durch die Interne Revision der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG)" sowie eine "fehlende Kommunikation zwischen AMS und BHAG. Es erfolgte keine Verständigung über verfügte Zahlsperren betreffend 'Venetia' bzw. deren bereits eingestellter Betriebsführung wegen Zahlungsunfähigkeit".
Der Frage, weshalb sich der Spitzenbeamte in die sagenhaften betrügerischen Machenschaften verstricken ließ, widmet die Anklageschrift einen eigenen Absatz: "Zur Motivlage kann nur insoweit spekuliert bzw. seinen (Wolfgang W.'s, Anm.) Angaben gefolgt werden, als anzunehmen ist, dass er nach kurz anfänglicher Gutgläubigkeit bzw. dem Wunsch, 'wichtig' zu sein und gegenüber dem gesellschaftlich etablierten D. gönnerhaft zu erscheinen, in eine Abwärtsspirale geriet, die nur noch mehr zu krimineller Aktivität führte, um möglichst lange unentdeckt zu bleiben."
Neben Wolfgang W. und Kurt D. müssen sich auch ein Wiener Rechtsanwalt und ein niederösterreichischer Geschäftsmann vor Gericht verantworten. Die beiden hatten dem BHAG-Beamten Investoren für die falschen Schuldverschreibungen vermittelt. Angeklagt wurde auch der vermeintliche Besitzer der ecuadorianischen Goldminen, die in Wahrheit nur auf dem Papier existiert haben dürften. Der 63-jährige Pensionist hatte Kurt D. dazu gebracht, ihm zumindest 500.000 Euro zu überweisen, um die behauptete Verkaufsabwicklung der Goldminen durch Bestechung südamerikanischer Behördenvertreter zu beschleunigen. (APA)