Neue Vorschrift
Im Prinzip ist die neue Vorschrift einfach: Wer kein EU-Bürger ist, sich aber über fünf Jahre rechtmäßig in einem EU-Staat aufgehalten hat und selbst für sich sorgen kann, darf in Zukunft auch in einen anderen EU-Staat übersiedeln. Da aber vor allem Deutschlands Innenminister Otto Schily, aber auch sein österreichischer Kollege Ernst Strasser Angst vor großen Wanderungsbewegungen von ärmeren EU-Staaten in ihre Länder hatten, ist die Freizügigkeit für Drittstaatler am Ende stärker eingeschränkt als es sich die EU-Kommission ursprünglich gewünscht hatte.
Vor allem dürfen die EU-Länder auch in Zukunft im Einzelfall prüfen, ob ihr Arbeitsmarkt genug Kapazitäten für den Migranten hat. Dieser Arbeitsmarkttest reduziert die Freizügigkeit von ausländischen Arbeitnehmern im Zweifel auf Null.
Zudem ist - nach den Worten von Innenminister Strasser - auch das österreichische System der Ausländerquoten gesichert worden. Mit anderen Worten: Wenn mehr Drittstaatler aus einem anderen EU-Land nach Österreich wollen, als die Quote hergibt, müssen sie draußen bleiben: "Wenn die Quote erschöpft ist, dann gibt es eine Wartezeit", erläutert Strasser. Ein neues Quotensystem allein für EU-Drittstaater werde nicht eingeführt, betont er.