Mehr Bewegungsfreiheit für Ausländer in der EU - aber nur im Prinzip: Eine neue Richtlinie soll es Bürgern von Nicht-EU-Staaten, die seit langem in einem EU-Land leben, erleichtern, überall in der Union zu wohnen. Die EU-Innenminister einigten sich bei ihrer Ratssitzung in Luxemburg, die am Freitag zu Ende ging, auf einen Kompromiss.

Neue Vorschrift

Im Prinzip ist die neue Vorschrift einfach: Wer kein EU-Bürger ist, sich aber über fünf Jahre rechtmäßig in einem EU-Staat aufgehalten hat und selbst für sich sorgen kann, darf in Zukunft auch in einen anderen EU-Staat übersiedeln. Da aber vor allem Deutschlands Innenminister Otto Schily, aber auch sein österreichischer Kollege Ernst Strasser Angst vor großen Wanderungsbewegungen von ärmeren EU-Staaten in ihre Länder hatten, ist die Freizügigkeit für Drittstaatler am Ende stärker eingeschränkt als es sich die EU-Kommission ursprünglich gewünscht hatte.

Vor allem dürfen die EU-Länder auch in Zukunft im Einzelfall prüfen, ob ihr Arbeitsmarkt genug Kapazitäten für den Migranten hat. Dieser Arbeitsmarkttest reduziert die Freizügigkeit von ausländischen Arbeitnehmern im Zweifel auf Null.

Zudem ist - nach den Worten von Innenminister Strasser - auch das österreichische System der Ausländerquoten gesichert worden. Mit anderen Worten: Wenn mehr Drittstaatler aus einem anderen EU-Land nach Österreich wollen, als die Quote hergibt, müssen sie draußen bleiben: "Wenn die Quote erschöpft ist, dann gibt es eine Wartezeit", erläutert Strasser. Ein neues Quotensystem allein für EU-Drittstaater werde nicht eingeführt, betont er.

Vorteile haben die Drittstaatler also erst dann zu erwarten, wenn ihnen überhaupt erst einmal die Übersiedlung in den anderen EU-Staat erlaubt wurde. Dann aber werden sie in einer Reihe von Bereichen wie EU-Bürger behandelt und ersparen sich vor allem viel Papierkram. (DER STANDARD Printausgabe 7/8.6.2003)