Vorwurf der Untreue

Anklage gegen frühere HSH-Nordbank-Vorstände

Hermann Sussitz, 1. Jänner 2012, 21:04

Auch Dirk Jens Nonnenmacher angeklagt, die Staatsanwaltschaft legt 600 Seiten Material zum Wertpapiergeschäft "Omega 55" vor

Wien - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen sechs frühere Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank Anklage erhoben, unter ihnen der frühere Vorstandsvorsitzende Nonnenmacher. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Untreue und Bilanzfälschung, das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Die Ermittlungen, die nun zur Anklage führten, haben mehrere Jahre gedauert. Wie die Zeitung aus dem Kreis der Beschuldigten weiß, handelt es sich dabei um die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher und Hans Berger sowie die ehemaligen Vorstände Jochen Friedrich, Peter Rieck, Hartmut Strauß und Bernhard Visker. Alle sechs weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Nach Informationen der "FAZ" ist die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft rund 600 Seiten stark.

Berüchtigtes Wertpapiergeschäft "Omega 55"

Den Verdacht der Untreue hegen die Ermittler aus Finanztransaktionen, die unter dem Titel "Omega 55" durchgeführt wurden. Wegen dieser komplexen, im Jahr 2007 durchgeführten, Wertpapiergeschäfte musste die HSH Nordbank 500 Millionen Euro abschreiben. Damit trugen sie ihr Scherflein bei zur maroden Finanzsituation der Bank, die 2008 einen Verlust von 2,8 Milliarden Euro einfuhr. Damals konnte das Kreditinstitut nur durch Milliardenhilfen der Hauptaktionäre Hamburg und Schleswig-Holstein gerettet werden. Auf schwere Untreue stehen in Deutschland zwischen sechs Monate und zehn Jahren Haft. Ob das zuständige Hamburger Landgericht die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt, ist aber noch unklar.

Nonnenmacher als Wettermacher

Nach Informationen der "FAZ" unterstellt die ermittelnde Hamburger Staatsanwaltschaft dem früheren Bankchef Nonnenmacher, dass dieser die Bilanz gefälscht habe, und zwar mit dem Ziel, die Ertragslage des Institutes im Lichte eines möglichen Börsenganges besser dastehen zu lassen. Nonnenmachers Anwalt Heinz Wagner bezeichnet diese Vermutung als "absurd". Schließlich sei der Börsengang schon im März 2008 offiziell ad acta gelegt worden, sagte Wagner auf Anfrage der Zeitung. Der Bankmanager selbst hat sich gegen die Anschuldigungen immer verwehrt. "Eine falsche Bilanz ist keine gefälschte Bilanz", ließ er im August 2010 aufhorchen.

Nonnenmacher, der, dem Willen der HSH-Großaktionäre folgend, Ende März 2011 zurücktreten musste, hat nie abgestrittenen, dass die umstrittenen "Omega55"-Geschäfte falsch bilanziert wurden. Als Grund führte er Mängel im internen Berichtswesen und in der IT an.

"Wagemutige Anklage"

Den Punkt, den die Staatsanwaltschaft Nonnenmacher vorwirft, ist seine Unterschrift unter den Vertrag, der die verlustbringenden Wertpapiergeschäfte besiegelte. Der per Eilbeschluss durchgewinkte Text wurde auch vom damaligen Finanzvorstand Nonnenmacher unterschrieben.

Nun scheiden sich die Geister, ob der erst einige Monate zuvor zum Finanzvorstand berufene Nonnenmacher erkennen hätte müssen, dass der Vertrag zahlreiche Plausibilitätsgründe nicht erfüllte. Ein Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG haben dem Topmanager bescheinigt, dass er als Nichtressort-Verantwortlicher die später aufgedeckten Mängel nicht hätte erkennen müssen. Sie seien nicht so offensichtlich gewesen, als dass auch er als Finanzvorstand ein Veto hätte einlegen müssen. Daher bezeichnet Nonnenmacher-Anwalt Wagner die Anklage auch als "sehr wagemutig".

Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäß anders. Die sogenannte "Ermittlungsgruppe 91", die im Jahr 2010 zahlreiche Hausdurchsuchungen durchführte, habe weitreichende Beweismittel sicherstellen können. Allein die E-Mail-Korrespondenz zu "Omega 55" umfasse mehr als 50 Ordner.

Eigene Bilanz erleichtern

Hinter "Omega 55" steht, dass die HSH gemeinsam mit der französischen BNP Paribas im Jahr 2007 begonnen hatte, Kreditpapiere in Zweckgesellschaften einzubringen. Dadurch sollte die eigene Bilanz geschönt werden. Im Gegenzug stand die norddeutsche Bank für die Risiken von ebenfalls eingebrachten Kreditverbriefungen ein. Während sich die dahinter liegenden Geschäfte durch die aufziehende Finanzkrise auflösten, stand die Bank nach wie vor für die Verbriefungen gerade. Dabei haftete die Bank auch für Papiere, die nach der Lehman-Insolvenz wertlos wurden.

Der von den Abschreibungen ausgelöste Kapitalbedarf kostete den deutschen Steuerzahlern viel Geld und Vorstandschef Hans Berger seinen Posten. Gefolgt ist ihm Dirk Jens Nonnenmacher. (sos, derStandard.at, 2.1.2012)

Kleinhirn
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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Denn Unwissenheit könnte man auf 95% aller neuen Finanzgeschäfte anwenden, diese sind darauf ausgelegt dass man sie nicht verstehen kann.
Man muss aber auch abwägen warum die Personen so gehandelt haben, ob eine eigene Bereicherung(oder Vorteil) im Spiel war oder nicht. Fehler dürfen passieren, aber irgend ein Gedanke muss auch einem Finanzvorstand durch den Kopf gehen, wenn Geld über zig Firmen und Wertpapierkonstruktionen und Swaps transferiert wird. Aber fürs denken wird man in so einer Position ja nicht bezahlt.

Gary Grantscherbn
10

"Dirk Jens Nonnenmacher". Herrlich, so was gibt's nur in Germanien. Erinnert mich an Hrn. Deppendorf (ARD-irgendwas-Korrespondent).

Das Kapital ist die wahre Macht
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Verantwortung übernehmen?

für Geschäfte, die die selber nicht verstehen?
für Transaktionen, die keiner wirklich langfristig einschätze kann. Und wenn einer es tut, dann ratet er halt...

Schwierig!

)so(
01
Gesamtverantwortung des Vorstands

Diese zu prüfen und rechtstechnisch auszulegen könnte der Kern des Prozesses sein. Mit der Aufarbeitung der strafrechtsrelevanten Auswüchse der Systemkrise und ihrer Vorphase ist man offenkundig in Deutschland schon weiter fortgeschritten, wie in Österreich. Die Suche nach den Ursachen könnte interessante Ergebnisse ans Licht bringen.

CEEIT
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In der Fiananzwelt gehört endlich wieder

das haftungs- und Verantwortungsprinzip wie in allen anderen Bereichen wieder eingeführt.

Bis dato wird durch ein jede schlimmstenfalls mit noch weiteren Millionen nach Hause geschickt und Beraterverträhgen versorgt und der Schaden sozialisiert.

Brigitte Rhomberg
00
welche anderen Bereiche?

Dummheit oder wenn man sich netter ausdrücken will, Überforderung oder mangelndes Fachwissen ist nicht strafbar. Der Lehrbub, der den Teller fallen läßt, wird auch nicht eingesperrt. Und schadenersatzpflichtig ist er in der Regel auch nicht. Und selbst wenn Schadenersatzpflicht bestehen würde, welcher Bankvorstand kann schon 500 Mio. Schaden wieder gut machen?

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