E-Medikation: Hauptverband neuerlich verurteilt

30. Dezember 2011, 17:55

Wegen Vergabe von Software-Verträgen

Wien - Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat im Zusammenhang mit der E-Medikation schon wieder eine Schlappe hinnehmen müssen. Wie die "Presse" berichtet, hat das Bundesvergabeamt das Dach der Kassen zu 10.000 Euro verurteilt. Beanstandet wurde, dass die Vergabe der Verträge mit den Herstellern der Software für die E-Medikation rechtswidrig gewesen sei.

Weil er das Projekt nicht ausgeschrieben hatte, war der Hauptverband schon im Mai zu 24.000 Euro verurteilt worden. Nach diesem Bescheid zahlte man zwar umgehend an den Staat, in der Sache lenkte der Hauptverband aber nur bedingt ein: Er rief Ärzte, die an der E-Medikation teilnahmen, auf, sich künftig selbst Software-Anbieter zu suchen und mit diesen direkt einen Vertrag abzuschließen. In der Praxis wollte freilich kein Arzt den Anbieter wechseln. Zumindest stellte das Bundesvergabeamt fest, dass 71 der 104 beteiligten Ärzte einen Vertrag mit den "alten", vom Hauptverband empfohlenen Anbietern abschlossen und an den Hauptverband weiterleiteten, über die weiteren 33 Ärzte ist (noch) nichts bekannt.

Für das Bundesvergabeamt ist die Zwischenbilanz schon Anzeichen genug für eine "Umgehungshandlung". Der Klage eines Tiroler Mediziners wurde deshalb recht gegeben.

Bei der E-Medikation, deren Testphase mit Jahresende ausläuft, geht es um eine elektronische Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenanstalten bezüglich der Medikation eines Patienten. Nicht nur vom Arzt verordnete, sondern auch in der Apotheke rezeptfrei erworbene Arzneimittel werden bei der Speicherung berücksichtigt. (APA)

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Eine oder mehrere verantwortliche Personen haben offenbar eine Straftat begangen und bestraft werden die Kunden/Steuerzahler/Bürger.

Danke Justiz.

young dracula bites twilight
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rezeptfreie medikamente werden gespeichert?

muss man bei denen die e-card herzeigen?

Jehane
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Nö, die Teilnahme an der e-Medikation ist freiwillig - bzw. ist das Pilotprojekt jetzt erst mal vorbei, nach der Evaluierung sehen wir eh, ob das österreichweit kommt. Und selbst, wenn es österreichweit eingesetzt wird, muss man nicht mitmachen. Wenn man allerdings mitmacht, dann werden auch die rezeptfreien Medikamente gespeichert.

young dracula bites twilight
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ist ja auch vernünftig, wenn man alle medikamente miteinbezieht.

fände halt interessant, ob man irgendwann auch bei bestimmten rezeptfreien medikamenten zum vorzeigen der e-card verpflichten werden konnte. rein zwecks datensammlung.

Ja, dürfen's denn das ?
07
31.12.2011, 00:31
Wer von Österreichs "Spitzenverbänden" ...

... kümmert sich noch um das Recht ?

Die Geldstrafe wird der Leitung des Hauptverbandes völlig schnurz sein. Die Spitzenmanager triffst ja nicht. Es ist ja nur das Geld der Versicherten - das wird man halt bei den Kassenleistungen wieder hereinsparen !

Jack Flash
05
30.12.2011, 21:16
aber mit ELGA

wirds dann ja viiieeeelll besser .... da wird sicher nichts geschoben und betrogen - ganz sicher - supersauber

suboptimal
 
05
30.12.2011, 20:15
braver Tiroler Mediziner!

Die Strafen von diesen Hauptverbands-Krätzen zahlen eh wir, darum wird denen das wurscht sein, wenn sie verurteilt werden.

Rücktritt, aber dalli!

aflen
100
31.12.2011, 14:06
Also meiner Meinung nach

ist eher der Tiroler Arzt und Software-Hersteller (sic) die "Krätzen".

suboptimal
 
06
31.12.2011, 21:09
In Österreich sind öffentliche Auftraggeber gemäß BVergG 2006 VERPFLICHTET,

zu vergebende Aufträge öffentlich kund zu tun um damit Gleichbehandlung zu gewährleisten und den Wettbewerb zu sichern. Das ist eine einklagbare Pflicht.
So what?

Die sind eh schon verurteilt. Nur in Korruptistan können Hauptverbandskoffer ohne Ausschreibung ihre Freunderln bedienen.
Weg mit denen! SOFORT!

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