Wegen Vergabe von Software-Verträgen
Wien - Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat im Zusammenhang mit der E-Medikation schon wieder eine Schlappe hinnehmen müssen. Wie die "Presse" berichtet, hat das Bundesvergabeamt das Dach der Kassen zu 10.000 Euro verurteilt. Beanstandet wurde, dass die Vergabe der Verträge mit den Herstellern der Software für die E-Medikation rechtswidrig gewesen sei.
Weil er das Projekt nicht ausgeschrieben hatte, war der Hauptverband schon im Mai zu 24.000 Euro verurteilt worden. Nach diesem Bescheid zahlte man zwar umgehend an den Staat, in der Sache lenkte der Hauptverband aber nur bedingt ein: Er rief Ärzte, die an der E-Medikation teilnahmen, auf, sich künftig selbst Software-Anbieter zu suchen und mit diesen direkt einen Vertrag abzuschließen. In der Praxis wollte freilich kein Arzt den Anbieter wechseln. Zumindest stellte das Bundesvergabeamt fest, dass 71 der 104 beteiligten Ärzte einen Vertrag mit den "alten", vom Hauptverband empfohlenen Anbietern abschlossen und an den Hauptverband weiterleiteten, über die weiteren 33 Ärzte ist (noch) nichts bekannt.
Für das Bundesvergabeamt ist die Zwischenbilanz schon Anzeichen genug für eine "Umgehungshandlung". Der Klage eines Tiroler Mediziners wurde deshalb recht gegeben.
Bei der E-Medikation, deren Testphase mit Jahresende ausläuft, geht es um eine elektronische Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenanstalten bezüglich der Medikation eines Patienten. Nicht nur vom Arzt verordnete, sondern auch in der Apotheke rezeptfrei erworbene Arzneimittel werden bei der Speicherung berücksichtigt. (APA)