"Voraussetzungen für uneingeschränkten Betrieb nicht erfüllt"
Berlin - Die deutsche Regierung hat den Vorwurf
zurückgewiesen, sie wolle den Betrieb von Drohnen im Land ermöglichen
und dabei das Parlament umgehen. Derzeit seien die Voraussetzungen
"für eine uneingeschränkte Anerkennung und Zulassung der Geräte im
deutschen Luftrecht" nicht erfüllt, erklärte das Verkehrsministerium
am Freitag in Berlin. Die geplanten Änderungen des
Luftverkehrsgesetzes erlaubten "gerade nicht den uneingeschränkten
Betrieb dieser Geräte", die zum Beispiel bei der Verkehrsüberwachung
oder Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden können. Die
Gesetzesänderung werde zudem "in jedem Fall" vom Bundestag beraten,
teilte das Ministerium weiter mit.
Die geplante Änderung des Luftverkehrsgesetzes war kurz vor
Weihnachten in den Bundestag eingebracht worden. Demnach sollen auch
"unbemannte Luftfahrtsysteme" als Luftfahrtzeuge anerkannt werden.
Dies ist nach Ministeriumsangaben aber nur ein erster Schritt in
einem möglichen mehrstufigen Verfahren zur Zulassung von Drohnen im
Luftverkehr. Derzeit ist demnach der Einsatz von Drohnen unter ganz
bestimmten Voraussetzungen erlaubt - allerdings zum Beispiel nicht
außerhalb der Sichtweise des Steuernden.
Der Abgeordnete der deutschen Linken, Wolfgang Neskovic,
kritisierte das Verfahren. Dem Deutschlandradio Kultur sagte er am
Freitag, es sei "völlig inakzeptabel", dass die Regierung alle
weiteren Beschlüsse auf dem Verordnungswege fassen wollten. "Da wird
das Parlament ins Abseits gestellt, und das kann nicht hingenommen
werden", sagte Neskovic.
Neskovic lehnte den Einsatz von Drohnen grundsätzlich ab. Wenn nun
auch noch im Luftraum mit kamerabestückten Drohnen
Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt würden, "dann haben wir etwas,
das ich nicht möchte und ich meine: viele Bürgerinnen und Bürger auch
nicht." (APA)