Sozialisten für Taten der Kommunisten verantwortlich gemacht - Rechtskonservative Parlamentsmehrheit beschloss entsprechenden Zusatz zu neuer Verfassung
Budapest - Das ungarische Parlament hat am Freitag die
oppositionelle Sozialistische Partei (MSZP) zur Rechtsnachfolgerin
der einstigen kommunistischen Partei erklärt. Als solche teile sie
sich mit der einstigen Staatspartei "in jeder Hinsicht die
Verantwortung" für die Verbrechen des Kommunismus, heißt es in einem
Verfassungszusatz, der mit den Stimmen der rechtskonservativen
Regierungsmehrheit gebilligt wurde.
Praktische Auswirkungen auf die MSZP hat dies vorerst keine. Doch
Beobachter vermuten, dass diese Verfassungsbestimmung zu einem
späteren Zeitpunkt dazu genutzt werden könnte, um die MSZP juristisch
unter Druck zu setzen oder sogar zu verbieten.
Die MSZP, die eine Mitgliedsorganisation der Europäischen
Sozialdemokratischen Partei (ESP) ist, war 1989 aus dem Reformflügel
der damaligen kommunistischen Partei - der Ungarischen
Sozialistischen Arbeiterpartei (USAP) - hervorgegangen. Das
beträchtliche Parteivermögen war damals entweder verstaatlicht oder
unter den neu entstandenen, demokratischen Parteien aufgeteilt
worden. Nur ein kleiner Teil davon war bei der MSZP verblieben.
Der Verfassungszusatz ermöglicht es auch, ehemalige Funktionäre
des kommunistischen Parteistaates unter Aufhebung der
Verjährungsfrist strafrechtlich zu verfolgen, wenn ihnen "schwere
Verbrechen" nachgewiesen werden können. Damit soll - mehr als 20
Jahre nach der demokratischen Wende - die "Möglichkeit eröffnet
werden, Gerechtigkeit walten zu lassen", heißt es in dem
Verfassungszusatz.
Dieser und eine Reihe anderer Verfassungszusätze wurden am Freitag
auf der letzten Sitzung des Parlaments im heurigen Jahr gebilligt.
Sie ergänzen die neue Verfassung, die am 1. Jänner in Kraft tritt und
selbst höchst umstritten ist.
Die neue ungarische Verfassung bedient sich in seiner Präambel
("Nationales Glaubensbekenntnis") einer nationalistischen Sprache und
erschwert künftigen Regierungen die Arbeit, weil es etliche Bereiche
des Budgets- und Steuerrechts in den Verfassungsrang hebt. Das
Verfassungsgericht wird in seinen Kompetenzen stark eingeschränkt,
die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt. (APA)