Entscheidung

Telekomkonzerne bleiben bei Abhöraktionen in USA straffrei

Bericht | 30. Dezember 2011, 09:09

Gericht heißt Immunitätsgesetz gut - Abhöraktionen auch ohne richterliche Vollmacht

Telekomkonzerne in den USA müssen weiterhin keine Strafverfolgung fürchten, wenn sie den Behörden beim Belauschen von Bürgern behilflich sind. Das Bundesgesetz, das in solchen Fällen Immunität für die Konzerne vorsieht, verstoße nicht gegen die Verfassung, urteilte das Berufungsgericht des 9. Bezirks am Donnerstag.

Ohne richterliche Vollmacht

Auch der Vorwurf, die Unternehmen hätten den Behörden direkten Zugang zu nahezu allen Kommunikationsvorgängen gewährt, sei nicht zutreffend. Der Vorwurf war nach dem Bekanntwerden von Abhöraktionen ohne richterliche Vollmacht erhoben worden. Zu den beschuldigten Konzernen zählten AT&T, Sprint Nextel und Verizon.

Gefährung der Bürgerrechte

Der US-Kongress hatte 2008 Telefongesellschaften Immunität zugesichert, wenn sie der Regierung dabei helfen, relevante Geheimdienstinformationen zusammenzutragen. Kritiker sehen eine Gefährdung der Bürgerrechte.(APA/Reuters)

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