Abschiebegegner

Innenministerium nimmt Gebühr für Protestschreiben zurück

29. Dezember 2011, 14:35

Beträge werden zurückerstattet

Wien - Das Innenministerium nimmt die Gebühr für Protestschreiben gegen die österreichische Abschiebepolitik zurück. Die geforderte Eingabegebühr hatte am Donnerstag Kritik - unter anderem von SOS Mitmensch - hervorgerufen. Nach einer "kurzfristig angeordneten Prüfung" wurde die Entscheidung des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl, in einer Aussendung folgendermaßen begründet:

"Da die einschlägige Norm mehrere Interpretationen zulässt, hat der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit entschieden, dass hinkünftig keine Gebühren in vergleichbaren Fällen eingehoben werden. Soweit im konkreten Fall der Vorschreibung nachgekommen wurde, werden diese Beträge zurückerstattet."

Kritik von SOS-Mitmensch und Grüne

Nach einem Protestschreiben an das Innenressort gegen die geplante Abschiebung einer tschetschenischen Familie sah sich die Journalistin Susanne Scholl mit einer Zahlungsaufforderung in der Höhe von 14,30 Euro konfrontiert, berichtete der STANDARD  am Donnerstag. SOS Mitmensch protestierte dagegen "aufs Schärfste": Die Möglichkeit, Protestschreiben an ein Ministerium zu schicken, sei kein zu vergebührendes Privatinteresse, sondern liege im Interesse der Demokratie, hieß es daher in einer Aussendung. Die Organisation startete außerdem die Aktion "1.000 Protestschreiben gegen die Vergebührung von Protestschreiben".

Kritik kam auch von den Grünen, die von einem "Einschüchterungsversuch" von engagierten Bürgern sprachen. Menschenrechtssprecherin Alev Korun kündigte an, den Fall gleich im ersten Innenausschuss im neuen Jahr zu thematisieren und eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zu richten. "Diese durchsichtige Schikane ist weder eines Ministeriums noch eines Rechtsstaates würdig. Sie ist nur mehr traurig und peinlich", meint Korun. (red/APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 85
1 2 3
ÖVP-Rohlinge
01
Anscheinend sitzen immer noch Strasser`s Freunde (von Kloibmüller bis Vogl im Verdacht der Korruption im Umfeld von Mensdorff) an der Spitze des Innenministerium fest im Sattel.......

Man darf ein wenig hoffen, dass nach den Untersuchungsausschüssen mit solchen Typen abgefahren wird..........

Georg Bürstmayr
011
30.12.2011, 12:01
ääähh... ich hätte da noch ein paar Fragen:

ist Metternich wirklich tot?

Oder spukt er allnächtlich durch das Innenministerium?

Wie kann man um Himmels willen überhaupt auf die Idee kommen, für den Ausdruck von Protest in einer Demokratie eine GEBÜHR zu verlangen?

Was für Zustände herrschen in der Herrengasse, wenn solche Ideen auch noch umgesetzt werden??

Was, um Gottes willen, halten Beamte unseres Staates, die von unseren Steuergeldern finanziert werden, vom Grundrecht der Meinungsfreiheit, wenn sie soetwas für legal halten?!

Hat man wirklich schon vollkommen vergessen, dass Ministerium von Minister kommt, und dass dieses Wort DIENER und nicht HERRSCHER bedeutet?!

frag ich mich.
Fassungslos.

Kontrahent1
131
30.12.2011, 11:43
Da sieht man es wieder:

Für anderer Leute Geld kann man gut 'mildtätig' sein. Für's eigene Börserl sind 15 Euro für eine Eingabe schon zuviel.

karnickel
02
30.12.2011, 17:22

Wer Mitmenschen in Not hilft, indem er sich an zuständige Behörden wendet, ist nicht "mildtätig". Eigentlich ist das jedermanns Pflicht.

Und die Gebührenforderung, wie gesagt, war nicht rechtlich gedeckt.

Kontrahent1
30
31.12.2011, 12:14
Mitmenschen in Not helfe ich,

indem ich z.B. auch mein eigenes Kapital verwende und nicht verlange, daß andere zahlen sollen! Ein wenig sehr billig, diese Art von Hilfe.-

A Voice
01
und wegen Leuten wie Ihnen

wurde der Sozialstaat eingeführt. Damit die nicht so Genehmen auch eine Chance haben.

Kontrahent1
20
Sehen Sie,

und auf diese Weise habe ich im laufe eines recht erfolgreichen Arbeitslebens ohne jemals den 'Sozialstaat' in Anspruch nehmen zu müssen, auch reichlich für die mir 'nicht genehmen' geleistet. Übrigens, hätte ich Interesse an einer Person, welche zuwandern möchte, würde ich eine Bürgschaft übernehmen.- Ist doch auch eine Möglichkeit, oder geht das nur in den USA?

machruz
 
00
Das geht in Ö so nicht

adventurer
40
30.12.2011, 11:27
Also was heißt das jetzt??

Das allgemein Gebühren nicht mehr entrichtet werden müssen. Denn entweder gilt die Verordnung für alle fälligen Gebühren oder aber für alle nicht.

karnickel
02
30.12.2011, 17:21

Für eine Meinungsäußerung per Brief ist niemals eine Gebühr fällig; eine zu verlangen ist schlicht rechtswidrig. Immer schon.

Erika Rothen
06
30.12.2011, 11:15
Was für ein lächerlicher Schlampladen, dieses Ministerium!

Es gibt ein zutiefst erschütterndes Bild von der verkommenen Sittenlosigkeit, Desorganisation, dem Chaos und der haarsträubend miesen Verwaltung der mehr und mehr gescheiterten Republik Österreich ab.

Die nur noch als Selbstzweck dilettierende öffentliche Verwaltung, welche sich unerträgliche Sesselfurzer und Blockierer wie Neugebauer zu beispielgebenden Ikonen erkoren hat, zerstört via sukzessiver Aushöhlung das Zivilleben und den rechtsstaatlichen Grundkonsens der Republik und seines gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionierens.

Susanne_B
01
30.12.2011, 09:20

Das verstehe ich jetzt nciht so ganz:
Aufrgund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind für Eingaben an Behörden Gebühren zu zahlen.

Das Ministerium war der Ansicht, es handle sich um eine solche gebührenpflichtige EInnahme. Jetzt macht sie das rückgängig.
Hat es sich geirrt?

Ist es immer noch der Ansicht, die Gebühr sei zu Recht verrechnet wollen, zieht jetzt aber jetzt den Schwanz ein?

Hat es etwa wider besseres Wissen eine Gebühr, die gar nciht fällig war, eingehoben?

Das MInisterium wird es doch nicht einfach mal versucht haben, um missliebige Bürger mundtot zu machen. Tststs

Erika Rothen
06
30.12.2011, 11:19
Management by Chaos. Mikl-Leitner hat ihre erbärmliche Gulaschhüttn

sowas von nicht im Griff, dass man nur staunen kann, wie man diese vollkommen unfähige Pflurschn unreflektiert weiterwurschteln lassen kann.

Wenn Kanzler und Vizekanzler nicht eingreifen, dann muss der Somnambule in der Hofburg was tun!

Susanne_B
11
30.12.2011, 11:14
Nachtrag

Jetzt macht ES das rückgängig.

Vierter Mann
00
30.12.2011, 09:04

Zur Senkung der Verwaltungskosten könnte man zu jeder anstehenden Abschiebung eine Online-Abstimmung durchführen.

Montgomery McFerryn
62
30.12.2011, 08:50

Die neue Regelung ist jetzt das solche Briefe gratis sind dafür aber auch umsonst und einfach ungelesen weggeworfen werden. Tut also im Innenministerium auch niemanden weh und ändert auch nichts, dafür können sich die SchreiberInnen richtig schön menschlich fühlen.

Smartes Phone
112
29.12.2011, 22:54
Naja ... erst nachlesen ... kann schon eine Eingabe sein ...

Tatbestand einer gebührenpflichtigen Eingabe:

Ein Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.

Norm:
GebG 1957 §14 TP7 Z1;
GebG 1957 §9 Abs2;

I_prefer_not_to
21
30.12.2011, 01:24

Und jetzt setzen Sie sich einmal ruhig hin und denken über den Begriff "Privatperson" nach.

Ingrid Goeschl
20
30.12.2011, 11:20

Überfordern Sie den Poster nicht mit der Bitte um solche schwierige Denkleistungen, wo er doch so stolz darauf ist, eine Gesetzesstelle gefunden zu haben .... :o)

Erich Hametner
 
015
30.12.2011, 00:50
Stopp mit Polizeimethoden eines Metternichstaates!

Einen "Tatbestand" einer "gebührenpflichtigen Eingabe" im "Interesse einer Privatperson" aus einem Protestschreiben gegen eine Abschiebung zu konstruieren, ist gelinde gesagt eine Frechheit!

GebG 1957 §14 TP6 Z1 bezieht sich auf Eingaben, die das "Privatinteresse des Einschreiters" bei einer Gebietskörperschaft betreffen! Ein Protestschreiben im Namen Dritter ist sicher nicht das Privatinteresse des Einschreiters! - Das ist ein gebührefreies "Gesuch um Unterstützung" lt. GebG 1957 §14 TP6 Z(5)2.

Was Sie zitieren, ist sowieso ein Blödsinn:
GebG 1957 §14 TP7 Z1: betrifft Protokolle, Befunde u. Vernehmungen anläsßlich Zeugniserteilungen, etc.
GebG 1957 §9 Abs2: betrifft überhaupt das Finanzamt!?
Was soll also diese unpassende Meldung?

H. Kienhammer
15
29.12.2011, 23:06
Ja, habe ich auch geglaubt und ähnlich argumentiert

Es gibt aber ein VwGH Urteil vom 29.4.85 das besagt:
"Das für den Eingabenbegriff essentielle Element des Privatinteresses fehlt, wenn jemand für einen anderen, aber nicht in dessen Namen einschreitet"

docNukem
010
29.12.2011, 21:05
Kranker Staat ...

der selbst den Versuch macht, aus seiner Unfähigkeit Kapital zu schlagen.
Besser kann dieser Staat seine Überflüssigkeit nicht Demonstrieren.

fasziniert
06
29.12.2011, 20:56
Bürgerproteste helfen ja doch manchmal

vor allem mit entsprechender medialer Unterstützung

arsen hitrach
70
29.12.2011, 20:10
Haha, da wird wieder mal zurück gerudert.

...wo es doch aber im Gesetz steht... *kopfschüttel*
Diese Opportunisten... (lediglich meine Meinung)

Erich Hametner
 
07
30.12.2011, 01:04
Was steht im Gesetz?

Lesen Sie 2 Postings oberhalb, was im Gesetz steht!

PS: Aber das BM.I braucht sich nicht immer an Gesetze halten, schon gar nicht an die Menschenrechte, so die Meinung der "Insassen"...

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 85
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.