Land richtet 2012 eigenes Legistikportal ein - Alle Begleitdokumente für Gesetzesentwürfe und -änderungen online
Bregenz - Das Land Vorarlberg richtet mit Jahresbeginn auf seiner Homepage www.vorarlberg.at ein eigenes Legistik-Portal ein. Ziel ist es, die Entstehung von Landesgesetzen übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen. Die Bürger sollen somit früher und umfassender über neue Gesetze bzw. Änderungen informiert werden. Mit dem Jahr 2012 sinken auch die Hürden für Elemente der direkten Demokratie.
Nach Angaben des zuständigen VP-Landesrats Siegi Stemer werden im Legistik-Portal neben den legistischen Richtlinien alle künftigen Begutachtungsentwürfe, externen Stellungnahmen, Regierungsvorlagen, selbstständigen Anträge, Ausschussvorlagen, Gesetzesbeschlüsse und Landesgesetzblätter abrufbar sein. Die einzelnen Dokumente eines jeweiligen Gesetzes würden nach der Kundmachung im Landesgesetzblatt drei Jahre lang online archiviert und nach Ablauf dieser Frist gemeinsam entfernt.
"Mehr Transparenz"
"Die Veröffentlichung aller maßgeblichen Dokumente im neuen Legistik-Portal bringt mehr Transparenz in die landespolitische Entscheidungsfindung", erklärte der neue Landeshauptmann Markus Wallner, "dadurch können alle Interessierten den Weg vom Entwurf zum Landesgesetz nachverfolgen und sich rasch und einfach informieren."
Parallel dazu setzt das Land Vorarlberg mit Jahresbeginn weitere Schritte, Politik und Bürger besser zusammenzuführen. Im November war im Landtag einstimmig ein Demokratiepaket beschlossen worden, das den Bürgern den Zugang zu Volksbegehren und Volksabstimmung erleichtert. Zur Einleitung dieser direktdemokratischen Instrumente auf Gemeindeebene werden demnach künftig deutlich weniger Unterschriften notwendig sein als bisher. Das erste Mal könnte dies 2012 in der Marktgemeinde Hard bei Bregenz der Fall sein, wo die FPÖ Unterschriften für eine Volksabstimmung zum Neubau des Gemeindesaals sammeln wollen, der nach Freiheitlichen-Meinung zu groß geplant sei.
Lehnt eine Gemeindevertretung ein Volksbegehren ab, so wird in Zukunft eine Volksabstimmung folgen, wenn das Begehren von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet wurde. Eine solche Verpflichtung war bisher nicht vorgesehen. Auf Landesebene wird es automatisch zu einer Volksabstimmung kommen, wenn ein abgelehntes Volksbegehren von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird. Bisher lag diese Grenze bei 20 Prozent, eingetreten ist dieser Fall aber noch nie. (APA)