Kommentar von Conrad Seidl

Das Recht geht vom Volke aus

Kommentar | Conrad Seidl, 28. Dezember 2011, 19:12

Aber wie organisiert man, dass es wieder dorthin zurückkommt?

Preisfrage: Wie heißt der gewählte Bundeskanzler der Republik Österreich? Das weiß doch jedes Kind! Und jeder politisch interessierte Mensch meint auch zu wissen, dass Werner Faymann zum Kanzler gewählt wurde.

Stimmt aber nicht. Die Verfassung unserer Republik ist ganz anders strukturiert, als sie real gelebt wird. Da kandidieren Politiker bei der Nationalratswahl für einen Parlamentssitz, den sie in Wahrheit gar nicht einnehmen wollen, weil sie eher auf einen Sessel gegenüber, auf der Regierungsbank, streben. Aber dorthin werden sie - auf Vorschlag ihrer Partei - vom Bundespräsidenten gesetzt, nicht vom Parlament. Und schon gar nicht von den wahlberechtigten Bürgern.

Der Verfassungsrechtsprofessor Manfried Welan hat dieser Tage in einer Sammlung von Aphorismen und Assoziationen zur Verfassung auf das seltsame Verhältnis zwischen den Bürgern, ihren verbrieften Rechten und der gelebten politischen Kultur hingewiesen, die ihren republikanischen Charakter seit 1918 nicht recht finden konnte. Wie ein Wasserzeichen schimmere das Monarchistische durch die Verfassung: "Der Kanzler ist Aktivkönig, der Präsident Passivkönig." Das Recht geht zwar vom Volke aus, so steht es im Artikel 1 des BVG - aber kommt es dorthin auch zurück?

Nicht, wenn das Volk sich seiner Rechte nicht besinnt. Das ist schwer genug, wenn man die Enttäuschungen kennt, die aktive Unterstützer von Volksbegehren erlebt haben: So oft hat man schon für dieses oder jenes unterschrieben - herausgekommen ist selten etwas.

Einige wenige Politiker machen sich immerhin die Mühe, über eine stärkere Verankerung des direkt ausgedrückten Volkswillens in der politischen Praxis ernsthaft nachzudenken. Dabei bekommt man ohnehin rasch ein mulmiges Gefühl - wahrscheinlich ähnlich dem, das Hans Kelsen hatte, als er unter dem Eindruck des Umbruchs von 1918 das österreichische Bundesverfassungsgesetz entwarf. Und das auch ähnlich jenem Gefühl ist, das die Autoren des deutschen Grundgesetzes 1948 geleitet hat: Was, wenn die Volksmassen wieder einmal verführt werden - von Kommunisten, Nazis, Scharlatanen?

Die Verfassungen und die politische Praxis sind in Deutschland wie in Österreich eher darauf ausgelegt, den Rechtsstaat vor fehlgeleitetem Volkswillen zu schützen.

Da ist etwas dran: Grund- und Freiheitsrechte darf man keiner Mehrheitsentscheidung unterwerfen. Aber wenn es sich nicht um die Wiedereinführung der Todesstrafe oder die Streichung von (ohnehin schwach ausgeprägten) Rechten von Asylsuchenden handelt, kann man einer Bürgerpartei ruhig dieselben Rechte geben wie gewählten Abgeordneten: Wer eine gewisse Zahl von Unterstützern mobilisieren kann, sollte auch das Recht haben, einen parlamentarischen Antrag einzubringen und seine Behandlung zu erzwingen. Mehr noch: Einer Gruppe von - beispielsweise - 15 Prozent der Wahlberechtigten könnte man auch zubilligen, ein Veto-Referendum über ein schon beschlossenes Gesetz zu erzwingen.

Es ist der Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hoch anzurechnen, dass gerade sie als Parlamentarierin die direkte Demokratie fördern will. Darüber darf aber nicht vergessen werden, was für das politische Tagesgeschäft relevant ist: Dieses braucht offenere Parteien und selbstbewusstere Volksvertreter in den Parlamenten. (DER STANDARD, Printausgabe, 29.12.2011)

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hema1
 
00
Alles Recht geht vom Volk aus

Nur wird das Volk nicht mehr gefragt und was da ansteht bei Wahlen ist zu vergessen. Die interessiert in Wahrheit die Meinung des Volkes nicht.

Deshalb brauchen wir neue Parteien, die bereit sind, den Willen des Volkes zu erfüllen. In etwa wie in der Schweiz.

Ich rufe alle verantwortungsvollen Menschen in diesem Land auf, sich dieser Herausforderung zu stellen. Ich bin bereit mitzumachen.

Gott helfe und schütze Österreich!

frank franki
00
29.12.2011, 21:55

Es kann und darf keine Schranken für den Souverän geben. Die Werte werden entweder von ihm getragen, oder sie sind ohnehin nicht haltbar.

Wer immer noch glaubt, dass repräsentative Systeme ergendetwas verhindern können oder gar sollen, der hat weder von der Geschichte gelernt (Hitler ist durch indirekte Demokratie an die Macht gekommen) noch hat er den Zweck von Demokratie verstanden.

Ein dem. Regierungssystem soll das Volk nicht zähmen oder es vor sich selber schützen. Es soll den durch Wahlen gebildeten Volkswillen möglichst akkurat in den Staatsgewalten (Exekutive und Legislative) abbilden und dafür Sorge tragen, dass er von den Vertretern umgesetzt wird.

byron sully
00
29.12.2011, 15:33

"Grund- und Freiheitsrechte darf man keiner Mehrheitsentscheidung unterwerfen. Aber wenn es sich nicht um die Wiedereinführung der Todesstrafe oder die Streichung von (ohnehin schwach ausgeprägten) Rechten von Asylsuchenden handelt, kann man einer Bürgerpartei ruhig dieselben Rechte geben wie gewählten Abgeordneten"

das ist aber eben das entscheidende. unter dieser bedingung sehr wohl (und das wäre auch wünschenswert). ohne diese bedingung nein.

Wolfgang Lederbauer1
01
29.12.2011, 15:27
...Die Verfassungen und die politische Praxis sind in Deutschland wie in Österreich eher darauf ausgelegt, den Rechtsstaat vor fehlgeleitetem Volkswillen zu schützen...

Und:

...Dieses braucht offenere Parteien und selbstbewusstere Volksvertreter in den Parlamenten....

Die aktuelle Diskussion über demokratische Prozesse kann auch Grundlage für neue Modelle sein.

Wir denken zB. an das Modell einer " Vierten Kraft " - Die Konsultative.

Näher ist unter

http://www.saubere-haende.org/typo3/ind... php?id=138

50'40" Lösungen, die 4. Kraft neben den drei klassischen Kräften laut Montesquieu (Legislative, Exekutive und Judikative)

zu erfahren.

Wir werden ein solches Modell bald konzipieren und öffentlich zur Diskussiion stellen.

http://so-for-humanity.com2000.at

Oh my God !
00
29.12.2011, 16:47

und wer schützt den Rechtsstaat und seine Bürger vor den Parteien?

Wolfgang Lederbauer1
00
29.12.2011, 17:57
...und wer schützt den Rechtsstaat und seine Bürger vor den Parteien?...

Teil 2:

Ein interessantes Beispiel:

SFH-4413 Zweite UN-Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gegen die Republik Österreich vom 31.10.2011
Österreich hat es seit 1978 (=33 Jahre!) unterlassen zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ein Durchführungsgesetz zu erlassen, damit VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses für Österreich verbindlich sind

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4&aid=5191

http://so-for-humanity.com2000.at

V. S.
00
29.12.2011, 17:57
Den "Rechtsstaat" gibts ausschliesslich am Papier.

Realiter daher NICHT.

Wolfgang Lederbauer1
00
29.12.2011, 17:57
...und wer schützt den Rechtsstaat und seine Bürger vor den Parteien?...

Teil 1:

Ich glaube, dass die Frage heissen müßte:

" Wie kann der Bürger die Parteien fordern?"

Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich viel mehr engagieren. Dazu bietet sich vor allem das Internet an.

Wir stellen zB. die wesentliche Korrespondenz mit den Parteien auf unsere website.

Dabei kann leicht verfolgt werden, wie sich die einzelen Vertreter der Parteien äußern - soferne sie es tun.

http://so-for-humanity.com2000.at

Der Artikel gefällt mir
00
29.12.2011, 15:15
In einer Demokratie sollt(e)n die einzelnen Kräfte ausgewogen sein.

Also nicht so, dass ein einzelner Milliardär oder eine einzelne Branche zB die Finanzindustrie sagt, wo's langgeht (und wenn sie sich irrt, stellen wir eben wieder die Milliarden zur Verfügung und bekommen dafür von den Rating-Agenturen eine auf den Deckel, weil wir uns schon wieder mehr verschulden und dann steigen die Zinsen für die Kredite und die Schulden steigen wieder und die Katze beißt sich endlos in den Schwanz)

Nachteil einer Demokratie: wer eine sinnvolle Regelung wie die Rettungsgasse, im Ernstfall nicht weiß oder befolgt - wird bestraft. Wer in einer Demokratie gar nichts weiß - darf trotzdem wählen und sich aus den Gedärmen heraus über alles und jeden aufregen.

V. S.
02
29.12.2011, 12:50
Applaus, Herr Seidl!!

Das bereits Kriminelle ist, dass es niemanden - auch die von Ihnen zu Unrecht gelobte NR-Präsidentin, die auf Schreiben nicht einmal antworten lässt - und keine Institution - schert, dass ÖsterreicherInnen de facto RECHTLOS sind, Österreich daher ein hochgefährliches Land ist.

Bitte dran bleiben, danke.

Wolfgang Lederbauer1
01
29.12.2011, 15:35
...dass ÖsterreicherInnen de facto RECHTLOS sind...

Diese Kritik scheint mir in dieser Form zu hart zu sein. Man muß nur seine Rechte wahr nehmen. Das ist allerdings in vielen Fällen schwierig.

Das betrifft insbesondere das "Recht auf ein faires Verfahren". Wenn dieses Recht gebrochen wurde, kann man zB. beim UN Menschenrechstausschuss in Genf eine Beschwerde einreichen. Aber da gibt es ein paar Grundsatzprobleme...

Näheres unter:

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 5&aid=5344

http://so-for-humanity.com2000.at

V. S.
00
29.12.2011, 17:56
FS

... RichterInnen aber, vorsätzlich oder fahrlässig, nicht schert, war's das.

Dadurch, dass

1) RichterInnen keinerlei inhaltlicher Kontrolle unterliegen, hebelt deren "Unabhängigkeit" die Rechtsstaatlichkeit und damit das B-VG aus und

2) mangels Klagsoption auf "Wahrung des Gesetzes" im Zivilbereich SIND ÖstereicherInnen DE FACTO RECHTLOS.

Dh: Der NR wäre DRINGENST berufen eine derartige Klagsoption zu normieren, anderenfalls es nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis Menschen, die ihr RECHT eben nicht bekommen, zur Selbsthilfe greifen.

Wolfgang Lederbauer1
00
29.12.2011, 18:17
...RichterInnen keinerlei inhaltlicher Kontrolle unterliegen...

Teil 2:

Jedenfalls sollte diese Probelmatik angesichts vieler clamoroser Fälle endlich in der Öffentlickeit vermehrt und kompetent diskutiert werden.

http://so-for-humanity.com2000.at

V. S.
00
29.12.2011, 19:02
>Jedenfalls sollte diese Probelmatik.. glamouröser Fälle.. diskutiert werden.

Mit Verlaub: Das ist völlig falsch formuliert.

1) nix: "sollte" = Konjunktiv
2) Das Grundrecht auf Rechtsschutz ist ein MENSCHiNNENRECHT. Wenn es erst "glamouröser Fälle" bedarf, dass die Legislative für die Gewährleistung desselben sorgt, ist eh alles zu spät
3) NICHTS bedarf der "Diskussion", die EMRK und unser, diese enthaltenes B-VG ist glasklar.

Der realiter RECHTLOS-Status ist nicht nur ein Megaskandal, sondern höchst gefährlich für das Staatsgefüge. Dass sich nichts tut, liegt alleine daran, dass Otto/tilie NormalbürgeIn 0 Ahnung ob ihres Rechtlos-Status hat.

Wolfgang Lederbauer1
00
29.12.2011, 18:17
...RichterInnen keinerlei inhaltlicher Kontrolle unterliegen...

Teil 1:

Sie schneiden hier völlig zurecht ein elementares Problem an. Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit kann nicht gleichzeitig bedeuten, dass richterliche Entscheidungen nicht - effektiv - überprüft werden sollen.

In zahlreichen Fällen zeigt sich, dass diese Überprüfung im Instanzenweg unzureichend ist.

Wir praktizieren bereits einen - wie uns scheint - effektiven Weg:

- Genaue Aufbereitung der Akten

- Analyse der Rechtsprechung

- Enge Abstimmung mit dem eingesetzten Rechtsanwalt

- Begleitung der Verfahren durch persönliche Anwesenheit durch zahlreiche Zuschauer

- Sehr genau Beobachtung, ob die Prinzipien eines " fairen Verfahrens " eingehalten werden.

http://so-for-humanity.com2000.at

V. S.
00
29.12.2011, 17:49
>Diese Kritik scheint mir in dieser Form zu hart zu sein.

MITNICHTEN!!!

Bei allem gebührenden Respekt: Der Hinweis auf die UNO - vorher wäre noch der EGMR zu befassen - zur Durchsetzung der DURCH UNSER B-VG !!!! garantierten Grundrechten, ist wohl ein, äußerst schlechter, Scherz!
Beweis: Entschädigungsansprüche aufgrund des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit braucht zB ein Straftatopfer JETZT, nicht in 10 Jahren, gar nicht zu reden von der Kostenbelastung, die man sich leisten können muss, so eines Rechtszugs.

§ 16 ABGB transportiert die verfassungsmässig garantierten Grundrechte ins Privatrecht. Wenn das die 1,2 befassten, allmächtig gestellten ....

Sag das doch zB einem Straftstopfer, das die ihm rechtlich gebührenden Pflegekosten, aufgrund Justizpfuschs nicht zugesprochen erhält!

Interessierte1
31
29.12.2011, 11:58
Definition von politischem Wissen?

Der Kommentars wird mit der Frage über das namentliche Kennen von BP und BK eingeleitet?

Analog zu vielen anderen (zB kürzlich im schwachen Infosender OÖ-ORF) veröffentlichen Kommentaren wird politisches Wissen mit Kennen der Repräsentanten gleich gesetzt. Warum ist das so? In OÖ-ORF versuchte der Lehrer in Politischer Bildung Gott sei Dank zu kontern im Rahmen seines Mutes, ging aber letztlich unter.

Ich mute als Erziehungsverpflichtete meinen Kindern nicht zu , die Namen von Politiker zu kennen, ja die Sensibilität f.deren Vita u. die Strukturen von Staat und Gesellschaft und demokratischen Regeln wohl.

Die Fokussierung auf Namen fördert Personenkult, der in der Politik mangels Leistung und damit Vorbildeignung zu negieren ist.

Ruskij
00
29.12.2011, 14:40

Eigentlich sollte man schon wissen, von wem man regiert wird. Da schaden ein paar Namen keineswegs.

Smoothies? Obst gehört gebrannt
04
29.12.2011, 13:30

Politisches Wissen ist,

wenn man auf die "Preisfrage" am Beginn des Kommentars mit einem "Einen gewählten Bundeskanzler gibt es nicht" antwortet, anstatt sich über die Fokussierung auf Namen aufzuregen.

Interessierte1
00
29.12.2011, 14:03
...gebe Ihnen ja recht, dass ich

da dem Herrn Seidel ein bisschen Unrecht tue, weil er ja nur indirekt darauf eingegangen ist und er selbst ja das nicht verlangt hat, die Namen, aber wohl auf die Vorurteile des Namenkennens eingegangen ist UND

ich das genutzt habe, auf generelle Undinge, hinzuweisen...

Theo van Verhoeven
53
29.12.2011, 11:41
Conrad Seidl

ist genauso verfassungsrechtskundig wie die breite Masse.

Und macht natürlich den gleichen Fehler.

Er glaubt sich eine einzige Bestimmung, den Art. 1 aus dem B-VG heraus:
Ö ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Um dann zu kritisieren, dass die Wirklichkeit mit dem Gesetz nicht übereinstimme.

Dabei übersieht er, dass dieser Artikel 1 B-VG durch weitere erheblich eingeschränkt wird.

Heute weiß doch schon jedes kleine Kind, dass das Volk bloß Parteien wählen kann und solcherart die Macht des Volkes an die Parteien übertragen wird.

Man nennt das indirekte Volksherrschaft/Demokratie oder deutlicher Parteiendiktatur.

Wesentlich ist dabei nicht, wer wählen darf, sondern wer gewählt werden kann.

övp sucks !!!
00
29.12.2011, 14:29
österreichische sonntagsreden-lügen

sonntags: das recht geht vom volk aus
wochentags: das recht darf nie direkt vom volk ausgehen

sonntags: österreich ist eine demokratische republik
wochentags: österreich ist ein undemokratische monarchie von bundeskanzler-, bundespräsidenten- und landeshauptmänner-monarchen

sonntags: alle können in parteien mitreden und mitgestalten
wochentags: parteien funktionieren nur von oben nach unten

sonntags: österreich hat eine geschriebene verfassung

I would prefer not to
32
29.12.2011, 12:05
Experte?

"Heute weiß doch schon jedes kleine Kind, dass das Volk bloß Parteien wählen kann"

NEIN.
Das ist ein Irrtum.
Es werden keine Parteien gewählt, sondern einzelne Personen und zwar aus dem jeweiligen Wahlkreis in dem Sie leben.

Wenn schon klugscheißen, dann richtig.

didi111
10
29.12.2011, 12:50

Auf jeden Fall ist der Einwand des Vorposters richtig, daßrSeidl hier falsch zitiert.

Ö ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Phryx Sodalis
00
29.12.2011, 12:46

Warum schlägt dann bei den meisten Wahlen die Parteistimme eine abweichende Stimme für eine Person aus einem Wahlkreis (zB SPÖ und ÖVP-Kandidat angekreuzt)?

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