Die ermutigende Debatte über die Strafrechtsrevision hat mit der realen Rechtsprechung nur wenig zu tun
Der chinesische Volkskongress hat "heimliche Inhaftierungen", bei denen
Verwandte nicht informiert werden, für illegal erklärt. Zuvor hatten
internationale Juristen Peking vor einem "großen Schritt weg vom
Rechtsstaatsprinzip" gewarnt. Alarmiert war auch Chinas aufgeklärtes
Bürgertum, das "einen Freibrief für den Missbrauch von Polizeimacht"
fürchtete. Nachdem der Volkskongress den Revisionsentwurf auf seiner
Webseite zur Anhörung vorstellte, gingen bis Ende September 80.954
vorwiegend kritische Einwände ein. Das wirkte. Pekings
Strafrechtsexperte Wang Mingyuan nennt die Anhörung und Änderung des
Entwurfs nun einen "Fortschritt".
Doch die ermutigende Debatte über die Strafrechtsrevision in China hat
mit der realen Rechtsprechung nur wenig zu tun. Am 23. Dezember und am
26. Dezember verurteilten Gerichte in der Stadt Suining in Sichuan und
im südwestchinesischen Guiyang zwei Bürgerrechtsveteranen zu
drakonischen Haftstrafen: neun Jahre für Chen Wei und zehn Jahre für
Chen Youcai. Die Anklagen gegen sie lauteten jeweils "Anstiftung zur
Untergrabung der Staatsgewalt" und bezogen sich auf kritische Artikel im
Internet.
Die Richter statuierten damit ein Exempel an zwei Aktivisten, die sich
seit der Studentenbewegung am Tiananmen-Platz 1989 immer wieder in
friedlicher Opposition hervortaten und dafür bereits zu mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt worden waren. Das ist Chinas Rechtsrealität. (DER STANDARD-Printausgabe, 29.12.2011)