Wer als Ausländer in Österreich studieren will, hat häufig mit der Bürokratie zu kämpfen.

Foto: Der Standard/Christian Fischer

Der Forschungsstandort Österreich muss gestärkt und das Studieren attraktiver werden, um auch die besten Köpfe aus dem Ausland ins Land zu locken - nur so wird man weiterhin im internationalen Vergleich bestehen können. Wer sich mit der österreichischen Bildungspolitik auch nur am Rande auseinandersetzt, hat Floskeln wie diese schon oft gehört. Dass die Realität aber häufig ganz anders aussieht, zeigt das Beispiel eines russischen Studenten, eine Zulassung für das Masterstudium Management an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) zu bekommen.

Großer Bürokratie-Aufwand

Ohne jemals die Möglichkeit gehabt zu haben, das von ihm angestrebte Studium an der WU überhaupt aufnehmen zu können, war der russische Student Sergej bereits im Vorhinein an den bürokratischen Hürden von WU und Innenministerium gescheitert.

Wer wie Sergej aus einem nicht EU-Staat kommt und sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten will, muss beim Innenministerium einen Antrag auf Erteilung einer "Aufenthaltsbewilligung für Studierende" stellen. Dieser ist laut einem Merkblatt "persönlich vom Ausland aus zu stellen und die Erteilung ist im Ausland abzuwarten". Um an der WU studieren zu können, muss vorab noch direkt an der Universität ein Online-Bewerbungsformular ausgefüllt werden. Erst wenn die Universität bestätigt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, können auch die erforderlichen Originale per Post nach Österreich geschickt werden.

Knappes Zeitfenster für Inskriptionsfrist

Daraus ergab sich für Sergej aber auch schon das erste Problem. Ab dem 4. April 2011 wäre es theoretisch möglich gewesen, sich online zu bewerben. Tatsächlich konnte der Wirtschaftsstudent aber erst bis zum 19. Mai alle für die WU-Bewerbung notwendigen Unterlagen seiner Heimatuniversität in Russland zusammentragen, da Sergej inzwischen in der Ukraine lebt und auf lange Postwege oder eine kostspielige Reise in seine Heimat angewiesen war. Erst im Juli kam dann die Bestätigung aus Wien, dass die Zulassungsbestimmungen erfüllt seien und er die Originalunterlagen auch endlich per Post nach Österreich schicken könne.

Am 28. August wurde schließlich festgestellt, dass eine Apostille (eine Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr) nicht richtig angebracht war. Die international übliche Platzierung auf der Kopie des Studienplatznachweises wurde von der WU nicht anerkannt, obwohl diese auch laut dem Innenministerium durchaus üblich sei. Daraufhin wurde Sergejs Ersuchen, die Dokumente von einer Vertrauensperson abholen und per DHL schicken zu lassen, einfach ignoriert. Somit konnte trotz Bemühungen des Studenten auch hier keine Zeit eingespart werden und die Dokumente gingen per Post zurück.

Chance vertan

Da alle Anträge mindestens 12 Wochen vor Studienbeginn eingereicht werden müssen, war der positive Abschluss des Verfahrens inzwischen kaum mehr möglich. Am 27. September erhielt Sergej schließlich die offizielle Zulassung zum Studium, mit der er bis zum 30. September Zeit hatte, persönlich an der WU zu erscheinen. Auch eine Verlängerung der Frist bis zum 3. Oktober konnte von Sergej zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingehalten werden, womit die Chance auf sein Studium in Österreich vertan war.

Beschleunigung wünschenswert

Die WU ist sich des Problems bewusst. Eine Sprecherin sagt zu derStandard.at: "Das Hauptproblem liegt wohl in der Dauer des Verfahrens der Ausstellung des Aufenthaltstitels." Die WU ist der Meinung, eine Beschleunigung der Aufenthaltsverfahren wäre jedenfalls wünschenswert.

Gleichzeitig meint die Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Probleme von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Masterstudium aus dem Ausland an der WU noch geringer seien als an anderen Universitäten. Der Grund dafür sei, dass man sich an der WU für englischsprachige und auch deutschsprachige Masterstudien schon vor Abschluss des Bachelorstudiums bewerben kann.

Die Bewerbungsfrist für englischsprachige Masterstudien finde zudem sehr früh statt. So laufe die Frist für das Wintersemester 2012/13 bereits seit 1. September 2011 und ende am 31. März 2012. "Drittstaatsangehörige sollten daher in der Regel keine Schwierigkeiten haben, die Zulassung bis Ende September durchzuführen."

Als schwierig ortet die Sprecherin, die nötigen Beglaubigungen zeitgerecht zu erhalten und für Drittstaatsangehörige die Zulassungsvoraussetzung der besonderen Universitätsreife zu erfüllen, die vor der Ausstellung eines Zulassungsbescheides/Zulassungsbriefes nachzuweisen ist. Dieser wiederum ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels.

Uni-Beauftragter will Behörden mit Unis vernetzen

Mit bürokratischen Hürden ausländischer Studierende hat sich auch Alexander Van der Bellen befasst. "Es gibt wohl Attraktiveres als sich in den heimischen, zum Teil unterfinanzierten Universitäten, um knappe Ressourcen und bürokratische Hürden kümmern zu müssen", war Ende November im Jahresbericht des Beauftragten der Stadt Wien für Universitäten und Forschung zu lesen (derStandard.at berichtete). Van der Bellen ist der Meinung, "um zur internationalen Weltspitze zu gehören", brauche es entsprechende Rahmenbedingungen, "vor allem aber ein offenes Klima, das vielfältiges intellektuelles Interesse und Gastfreundlichkeit ausstrahlt". Diese Voraussetzungen seien vor allem im Hinblick auf die "besonders streng geregelten Einreisebistimmungen in Verbindung mit der Fristsetzung bei Anträgen auf Aufenthaltsbewilligung" nicht gegeben. Wie in Sergejs Fall, führt dies laut Van der Bellens Bericht häufig dazu, dass Studierende aufgrund der langen Bearbeitungszeiten nicht rechtzeitig nach Österreich einreisen dürfen.

Um das in Zukunft zu verhindern, soll es laut dem Bericht in Zukunft zu einer besseren Vernetzung zwischen den Universitäten und betroffenen Behörden kommen. So soll etwa ein Schnellverfahren eingerichtet werden, um den Fristenlauf erheblich zu verkürzen und Gaststudierende sollen künftig die Möglichkeit haben, den Universitäten eine Vollmacht zu erteilen, um "bürokratische Umwege, etwa über österreichische Vertretungsbehörden im Ausland" vermeiden zu können. (Max Daublebsky, derStandard.at, 3.1.2011)