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Wer als Ausländer in Österreich studieren will, hat häufig mit der Bürokratie zu kämpfen.
Der Forschungsstandort Österreich muss gestärkt und das Studieren attraktiver werden, um auch die besten Köpfe aus dem Ausland ins Land zu locken - nur so wird man weiterhin im internationalen Vergleich bestehen können. Wer sich mit der österreichischen Bildungspolitik auch nur am Rande auseinandersetzt, hat Floskeln wie diese schon oft gehört. Dass die Realität aber häufig ganz anders aussieht, zeigt das Beispiel eines russischen Studenten, eine Zulassung für das Masterstudium Management an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) zu bekommen.
Großer Bürokratie-Aufwand
Ohne jemals die Möglichkeit gehabt zu haben, das von ihm angestrebte Studium an der WU überhaupt aufnehmen zu können, war der russische Student Sergej bereits im Vorhinein an den bürokratischen Hürden von WU und Innenministerium gescheitert.
Wer wie Sergej aus einem nicht EU-Staat kommt und sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten will, muss beim Innenministerium einen Antrag auf Erteilung einer "Aufenthaltsbewilligung für Studierende" stellen. Dieser ist laut einem Merkblatt "persönlich vom Ausland aus zu stellen und die Erteilung ist im Ausland abzuwarten". Um an der WU studieren zu können, muss vorab noch direkt an der Universität ein Online-Bewerbungsformular ausgefüllt werden. Erst wenn die Universität bestätigt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, können auch die erforderlichen Originale per Post nach Österreich geschickt werden.
Knappes Zeitfenster für Inskriptionsfrist
Daraus ergab sich für Sergej aber auch schon das erste Problem. Ab dem 4. April 2011 wäre es theoretisch möglich gewesen, sich online zu bewerben. Tatsächlich konnte der Wirtschaftsstudent aber erst bis zum 19. Mai alle für die WU-Bewerbung notwendigen Unterlagen seiner Heimatuniversität in Russland zusammentragen, da Sergej inzwischen in der Ukraine lebt und auf lange Postwege oder eine kostspielige Reise in seine Heimat angewiesen war. Erst im Juli kam dann die Bestätigung aus Wien, dass die Zulassungsbestimmungen erfüllt seien und er die Originalunterlagen auch endlich per Post nach Österreich schicken könne.
Am 28. August wurde schließlich festgestellt, dass eine Apostille (eine Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr) nicht richtig angebracht war. Die international übliche Platzierung auf der Kopie des Studienplatznachweises wurde von der WU nicht anerkannt, obwohl diese auch laut dem Innenministerium durchaus üblich sei. Daraufhin wurde Sergejs Ersuchen, die Dokumente von einer Vertrauensperson abholen und per DHL schicken zu lassen, einfach ignoriert. Somit konnte trotz Bemühungen des Studenten auch hier keine Zeit eingespart werden und die Dokumente gingen per Post zurück.
Chance vertan
Da alle Anträge mindestens 12 Wochen vor Studienbeginn eingereicht werden müssen, war der positive Abschluss des Verfahrens inzwischen kaum mehr möglich. Am 27. September erhielt Sergej schließlich die offizielle Zulassung zum Studium, mit der er bis zum 30. September Zeit hatte, persönlich an der WU zu erscheinen. Auch eine Verlängerung der Frist bis zum 3. Oktober konnte von Sergej zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingehalten werden, womit die Chance auf sein Studium in Österreich vertan war.
Beschleunigung wünschenswert
Die WU ist sich des Problems bewusst. Eine Sprecherin sagt zu derStandard.at: "Das Hauptproblem liegt wohl in der Dauer des Verfahrens der Ausstellung des Aufenthaltstitels." Die WU ist der Meinung, eine Beschleunigung der Aufenthaltsverfahren wäre jedenfalls wünschenswert.
Gleichzeitig meint die Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Probleme von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Masterstudium aus dem Ausland an der WU noch geringer seien als an anderen Universitäten. Der Grund dafür sei, dass man sich an der WU für englischsprachige und auch deutschsprachige Masterstudien schon vor Abschluss des Bachelorstudiums bewerben kann.
Die Bewerbungsfrist für englischsprachige Masterstudien finde zudem sehr früh statt. So laufe die Frist für das Wintersemester 2012/13 bereits seit 1. September 2011 und ende am 31. März 2012. "Drittstaatsangehörige sollten daher in der Regel keine Schwierigkeiten haben, die Zulassung bis Ende September durchzuführen."
Als schwierig ortet die Sprecherin, die nötigen Beglaubigungen zeitgerecht zu erhalten und für Drittstaatsangehörige die Zulassungsvoraussetzung der besonderen Universitätsreife zu erfüllen, die vor der Ausstellung eines Zulassungsbescheides/Zulassungsbriefes nachzuweisen ist. Dieser wiederum ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels.
Uni-Beauftragter will Behörden mit Unis vernetzen
Mit bürokratischen Hürden ausländischer Studierende hat sich auch Alexander Van der Bellen befasst. "Es gibt wohl Attraktiveres als sich in den heimischen, zum Teil unterfinanzierten Universitäten, um knappe Ressourcen und bürokratische Hürden kümmern zu müssen", war Ende November im Jahresbericht des Beauftragten der Stadt Wien für Universitäten und Forschung zu lesen (derStandard.at berichtete). Van der Bellen ist der Meinung, "um zur internationalen Weltspitze zu gehören", brauche es entsprechende Rahmenbedingungen, "vor allem aber ein offenes Klima, das vielfältiges intellektuelles Interesse und Gastfreundlichkeit ausstrahlt". Diese Voraussetzungen seien vor allem im Hinblick auf die "besonders streng geregelten Einreisebistimmungen in Verbindung mit der Fristsetzung bei Anträgen auf Aufenthaltsbewilligung" nicht gegeben. Wie in Sergejs Fall, führt dies laut Van der Bellens Bericht häufig dazu, dass Studierende aufgrund der langen Bearbeitungszeiten nicht rechtzeitig nach Österreich einreisen dürfen.
Um das in Zukunft zu verhindern, soll es laut dem Bericht in Zukunft zu einer besseren Vernetzung zwischen den Universitäten und betroffenen Behörden kommen. So soll etwa ein Schnellverfahren eingerichtet werden, um den Fristenlauf erheblich zu verkürzen und Gaststudierende sollen künftig die Möglichkeit haben, den Universitäten eine Vollmacht zu erteilen, um "bürokratische Umwege, etwa über österreichische Vertretungsbehörden im Ausland" vermeiden zu können. (Max Daublebsky, derStandard.at, 3.1.2011)
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Es ist in der Tat ein Skandal! Das Theater, dass die österreichischen Behörden (auch die Unis) um einen Studenten machen, der in Österreich studieren will, ist wirklich nicht zu fassen. Der Mann muss 12 Wochen vorher um ein Visum einreichen und die Uni verlängert ihm die Frist zum persönlichen Erscheinen um drei Tage. Eine Frotzelei! Das Theater, um das Visuim zu bekommen, lässt sich in den wenigen Zeichen hier gar nicht beschreiben.
Vielleicht betrachten wir mal ausführlich, wie schwer es unseren Kindern gemacht wird bei uns zu studieren. Ich sag nur Voranmeldung und Online-Anmeldungsgeschichten. Wäre fein, wenn wir das hiesige intellektuelle Potential auch nur ansatzweise ausschöpfen könnten, denn dann bräuchten wir keine Ausländer einladen um bei uns zu studieren. Und denen womöglich auch noch das Visum ausfüllen und ihnen die Formalitäten zur Anmeldung an einer Fakultät erledigen.
...was ihr immer habts...das vom russen, ok, das ist ja tortur...aber für inländer? ich selbst habe fürs anmelden genau 5 minuten gebraucht (damals noch ohne voranmeldung)...mein mitbewohner (mit voranmeldung) 5 + 2 (für online voranmeldung) minuten...wer das nicht hinkriegt, der entspricht wohl nicht deiner forderung nach "intellektuellem potential"
Vielleicht betrachten wir mal ausführlich, wie schwer es unseren Kindern gemacht wird bei uns zu studieren. Ich sag nur Voranmeldung und Online-Anmeldungsgeschichten. Wäre fein, wenn wir das hiesige intellektuelle Potential auch nur ansatzweise ausschöpfen könnten, denn dann bräuchten wir keine Ausländer einladen um bei uns zu studieren. Und denen womöglich auch noch das Visum ausfüllen und ihnen die Formalitäten zur Anmeldung an einer Fakultät erledigen.
Offenbar können Russen als Touristen für eine gewisse Zeit nach Österreich reisen.
Sergej hätte sich rechtzeitig per Mail bei der WU über die notwendigen Vorausstezungen erkundigen sollen, die entsprechenden Dokumente beschaffen und vor Ort (als Tourist) klären sollen, ob alles in Ordnung ist. Dann wäre das eigentliche Zulassungsverfahren wohl schneller abgelaufen.
Einem denkender Menschen (und ein potentieller Masterstudent sollte das sein) ist auch klar, dass es zu Verzögerungen bei der Dokumentenbeschaffung kommen kann, wenn man nicht mehr im Land, in dem man studiert hat, lebt.
Übrigens müssen auch Leute mit einem österreichischen Studienabschluss um die Zulassung fürs Masterstudium ansuchen!
Sorry, aber das ist illegal. Wenn das rauskommt, dass er zum Aufsuchen der Uni nach Österreich kommt, kreigt er ein Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum für 10 Jahre. Das heißt nicht, dass es nicht ein paar Leute machen. Aber es ist illegal - und es kann wohl nicht Sinn der Sache sein, die Leute als erstes zum Rechtsbruch anzustiften. Außerdem hat er ja alle Voraussetzungen erfüllt (bis auf den verkehrten Stempel), es ist nur monatelang bei der WU gelegen, unbearbeitet. Und dann: Es ist nicht so einfach, ein Touristenvisum zu bekommen. Außer man ist stinkreich (was in Russland immer an deren Mafia erinnert).
Russen und Ukrainer (momentan hält er sich ja in der UA auf) benötigen ein Visum - das erhält man aber nur, wenn man entweder bereits die Zulassung zum Studium nachweisen kann (da beißt sich die Katze in den Schwanz), eine persönliche Einladung (mit allen Garantien) oder eine all-inclusive-Reise gebucht hat (extrem kostspielig) - für Studierende damit unerreichbar.
Postsowjetische und österreichisch Bürokratie kann nur von jemandem verglichen werden, der noch nie damit zu tun hatte... Und dann auch noch vorschnell die Intelligenz abzuerkennen ("Einem denkender Menschen[...]") beweist nur, dass sie davon wirklich überhaupt keine Ahnung haben!
bissl mehr als 3 Monate nur - vor 10 Jahren hat die WU dafür doppelt so lang gebraucht
Apostille gehört auf's Original, das sollte man schon wissen
Sergej war auch 6 Wochen später dran als möglich gewesen wäre
und:
am Dienstag erfahren, daß er am Montag darauf in Wien anzutreten hat: mehr Zeit hat man an vielen anderen Unis auch nicht
WARUM das alles so lange dauert, ist mir allerdings auch schleierhaft:
Es muß zu jedem Dokument eine beglaubigte Übersetzung beigegeben werden
Die sachgemäße Überprüfung der Studienberechtigung kann, zumindest bei Ländern oder von Unis, aus denen nicht nur ab und zu ein exotischer Gaststudent kommt, nicht länger als 15 Minuten dauern
Offenbar macht das die Studienabteilung "nebenbei" - eine Kostenfrage!
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