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Unter Alkoholeinfluss sitzt die Geldbörse beim Online-Shopping lockerer, darauf haben es einige Händler abgesehen.
In teuren Boutiquen wird zahlungskräftigen Kunden gerne mal ein Gläschen Sekt kredenzt, damit die Geldbörse lockerer sitzt. Bei Online-Shops kann es natürlich noch schneller passieren, dass man beschwipst auf virtuelle Einkaufstour geht. Ob man nun zu Hause eine Flasche Wein köpft und im Dusel Antiquitäten auf eBay ersteigert oder im Bierrausch in einer Bar vom Smartphone aus eine (in dem Moment) unbedingt benötigte Kollektion neuer Handy-Hüllen ordert. Die New York Times will darin gar einen Trend erkannt haben, den Online-Händler ausnutzen.
Sonderangebote nach 18 Uhr
Einer Studie der Preisvergleichsseite Kelkoo zufolge soll fast die Hälfte der Briten nach Alkoholgenuss schon einmal online eingekauft haben. Sicher sein können sich die Anbieter natürlich nicht, ob ihre Kundschaft nun nüchtern oder angeheitert bestellt. Doch es soll Indizien geben - Kundenberichte und Seitenzugriffe zu späteren Uhrzeiten etwa. Und auf diese Kundschaft würden einige Händler nun ihre Promotion abstimmen - beispielsweise Sonderangebote, die nur im Zeitraum zwischen 18 Uhr 21 Uhr gelten und ähnliches.
Händler kennen ihre Kunden
So stimmt etwa der Online-Händler Gilt Groupe sein Angebot auf die höheren Zugriffe ab 21 Uhr ab. Dort hofft man, dass der Alkoholeinfluss zu "gesunden Impuls-Käufen" veranlasse. Auch auf eBay ist zwischen 18.30 und 22.30 die geschäftigste Zeit. In erster Linie freilich, weil die meisten User dann von der Arbeit nach Hause kommen. eBay Mobile Vice President Steve Yankovich ist aber ebenfalls sicher, dass Alkoholgenuss in dieser Zeit auch ein Kauffaktor ist. Generell nehme das nächtliche Online-Shoppen zu, wie man etwa auch beim E-Commerce-Anbieter ChannelAdvisor oder beim Shopping-TV-Sender QVC bemerkt habe.
Problematisch
Dem Thema Alko-Shopping hat sich auch Nancy Puccinelli von der Oxford Saïd Business School gewidmet. Einerseits könne die Kombination Alkohol und Shoppen die Stimmung der Kunden heben und so zur Entspannung beitragen. Andererseits sei das Urteilsvermögen getrübt. Mit gespeicherten Kreditkarteninformationen und Passwörter sei es auch im betrunkenen Zustand leicht, etwas zu kaufen, über das man nüchtern wohl zweimal nachdenken würde. Und bei virtuellen Einkaufswägen verliere man schnell den Überblick und das Gefühl dafür, was man nun tatsächlich einkauft. Man vergesse schnell, dass man tatsächlich Geld ausgibt, warnen auch Psychologen.
Zahlungsdaten nicht speichern
In einem Geschäft werden offensichtlich betrunkene Personen gebeten zu gehen - schließlich wünscht kein Inhaber eventuelle Schäden durch eine torkelnde Kundschaft. Im Online-Shop hingegen können Schnapsnasen nichts ruinieren, abgesehen von ihrer finanziellen Situation. Wer also schon einmal von einer Lieferung nach einer nächtlichen Shopping-Tour (böse) überrascht wurde, sollte vielleicht überlegen, ob es eine gute Idee ist, Zahlungsdaten permanent in diversen Shops zu speichern. (br)
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Die einzige Aktion die Shops da setzen können ist anscheinend eine Vergünstigung wenn die meisten Leute da sind? Bravo, da wären sie ohne Alkohol-Analyse sicher nicht drauf gekommen. Ansonsten würd ich gern wissen wann es im Internet 18-21 Uhr ist, haben ja nicht alle regionale Shops. Sonst Vorschläge? Danke!
der Handel und die Werbung.
Wie kann man einen abendlichen Flashmob zum Impuls-Kauf bewegen?
(In dem man so deppert ist und daran glaubt, dass es funktionieren könnt)
http://youtu.be/Pj0hvaOWmgw
Die Anbieter sollten vor neben dem "Bestellung absenden" Button noch eine Checkbox "Drunk" platzieren, und gegebenenfalls mit der Auslieferung der Ware warten, bzw. sich die Bestellung am nächsten Tag noch einmal bestätigen lassen.
Die Umwelt wird sich freuen, die Paketdienste eher weniger.
.. die ganz Dummen können nichts mehr kaufen weil die Ratenzahlung für den neuen Flatscreen und die Vollautomatische Kaffemaschine, sowie der Handyvertrag der etwas teurer war (aber dafür das neue Smartphone eh nur 200 gekostet hat) und nicht zu vergessen die Leasingrate die Kasse schön langsam doch etwas eng werden lassen
DAHER: Jene ausnehmen, die Ihre Dummheit willentlich und wissentlich herbeiführen.
Ich bin nicht neoliberal aber das fehlt mir das Mitleid mit dem "armen" Konsumvieh das dann für die eigene Dummheit auch noch ein Rückgaberecht hat. Für die Ware nicht für die Dummheit - Entschuldigung mein Fehler..
Ich werde mal den Chef fragen, ob ich VOR 18 Uhr über das Firmenweb auf eBay surfen darf um was zu bestellen.Die gute Begründung innerhalb der Arbeitszeiten einzukaufen: da man mich sonst als alkoholkrank einstufen würde, da nach 18 Uhr alle betrunken sind.
Das wahre Problem ist hier, dass der Verfasser dieses Artikel zu fett zum online shoppen war und nach durchgehen seiner 3 bookmarks festgestellt hat: "Wui ... des is a super Artikel in den NY Times ... den werd i jetzt glei abschreibn und donn auf 'publish' drucken."
Das Verträge, die in betrunkenem Zustand abgeschlossen werden, dazu führen kann das ein Vertrag seine Gültigkeit verliert.
Jedenfalls können sich die besoffenen "Impulskäufer" darauf berufen, und bekämen dann wohl auch Recht, wenn sie tatsächlich unter Alkoholeinfluß standen.
Zur Not, gibt es auch noch andere Wege, in dieser Situation aus Kaufverträgen heraus zu kommen. Dann wird das ganze wenigstens nicht zum völligen Desaster für die Brieftasche, neben dem Kater, der sich bei manchen nach nächtlichen Zechtouren einschleicht.
den vom christkind finanzierten fernseher bestellt. und es kan wie üblich folgende mail:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt..............
ohne Angabe von Gründen in einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden.
Das Problem bei Ebay ist, dass da viele Verkäufer Private sind.
Im übrigen shoppe ich oft in der Nacht, weil das meinem natürlichen Rhythmus entspricht. War aber dabei nie betrunken - finde also diese Vermutung eigentlich eine Zumutung.
... wenn Online-Käufe via Smartphone in einem öffentlich zugänglichen Raum vor (tunlichst nüchternen) Zeugen getätigt werden. Bei der Auflösung von Verträgen, die daheim im stillen Kämmerlein via PC in einsamer Weinseligkeit geschlossen werden, sehe ich das Problem der Nachweisbarkeit der Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
"Wer also schon einmal von einer Lieferung nach einer nächtlichen Shopping-Tour (böse) überrascht wurde, sollte vielleicht überlegen, ob es eine gute Idee ist, Zahlungsdaten permanent in diversen Shops zu speichern."
Interessant, ich hätte gedacht, dass man dann vielleicht mal mit dem Saufen aufhören sollte? Aber NEIN, das ist doch nicht das Problem ...
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