Opferfürsorgegesetz

"Synergieeffekte" auf Kosten von NS-Opfern?

Kommentar der anderen | 27. Dezember 2011, 19:41
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    foto: dapd/punz

    Gedenken an die Opfer des Holocaust im historischen Sitzungssaal des Parlaments. - Mangelt es der geplanten legistischen Neuregelung der Opferfürsorge am nötigen Geschichtsbewusstsein?

Der jüngste, vom Spar- und Effizienzdenken geprägte Entwurf zur Novellierung des Opferfürsorgegesetzes erschwert den Leidtragenden von Verfolgung und Widerstand den Zugang zum Recht - Von Brigitte Bailer

Vorbemerkung: Das Opferfürsorgegesetz (OFG) stammt in seinem Kern aus dem Jahr 1947, wurde seither oftmals novelliert, nicht zuletzt, um Probleme des Gesetzestextes, die zu einer zu engen Auslegung des Gesetzes geführt hatten, zu beheben und neuen historischen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Kernelement des Gesetzes war stets die Mitwirkung der drei politischen Opferverbände (Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer, ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, KZ-Verband) sowie der Israelitischen Kultusgemeinde bei Weiterentwicklung, aber auch - ganz wesentlich - in der Vollziehung bzw. Auslegung des Gesetzes und bei der Entscheidung von Zweifelsfällen.

In der Diskussion um die Verfahren nach dem OFG wurde seit vielen Jahren aber immer wieder die lange Abwicklungsdauer beklagt. Diese resultiert allerdings nicht zuletzt aus den Verfahrensregeln des OFG, das die Beweislast den Antragstellern aufbürdet, zusätzlich erschwert aber der besondere historische Hintergrund der Verfolgung durch das NS-Regime die Beibringung von Beweisen.

Genau diese Probleme berücksichtigt der von Überlegungen der Verwaltungsvereinfachung getragene jüngste Entwurf zum OFG, mit dem die Zuständigkeit von der mittelbaren Bundesverwaltung künftig an das Bundessozialamt übertragen werden soll, in keiner Weise. Dazu ist im Einzelnen anzumerken:

Absehbare Missverständnisse

1. Die Schädigungsgeschichte der Verfolgten des NS-Regimes ist in keiner Weise mit jener des durch das Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) betreuten Personenkreises zu vergleichen. Während bei Kriegsverletzungen und deren Folgen relativ einfach lückenlose Befund- und Krankengeschichtenketten beigebracht werden können, gestaltet sich die Situation bei Überlebenden von Konzentrationslagern, Gefängnissen, Gestapofolter oder erzwungener Flucht gänzlich anders. Hier liegen meist keine auf die NS-Zeit zurückreichenden Bestätigungen über Krankenhausaufenthalte, ärztliche Behandlungen etc. vor, sodass vor allem im Bereich der Beurteilung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sehr viel an Fachwissen und Erfahrung mit der Verfolgungsgeschichte der Antragsteller/-innen erforderlich ist.

Eine besondere Rolle spielen bei NS-Verfolgten die jahrzehntelang nachwirkenden posttraumatischen Belastungsstörungen, zu deren wissenschaftlicher und therapeutischer Erfassung Experten wie etwa Primarius Dr. David Vissoky wesentlich beigetragen haben. Das Fachwissen um alle diese Probleme und die spezifische Situation der NS-Überlebenden haben sich die zuständigen Beamten und Beamtinnen in jahrelanger Tätigkeit erworben. Die Fälle nach dem OFG nun nach denselben Kriterien wie nach dem KOVG oder anderen sozialrechtlichen Bestimmungen zu behandeln birgt die Gefahr von Missverständnissen auf beiden Seiten, die die unzureichende Betreuung der Antragsteller/-innen und möglicherweise eine Reihe von nicht gerechtfertigten Ablehnungen nach sich ziehen könnten.

2. Verschärft wird diese Situation durch die vorgesehene Reduzierung der Mitsprachemöglichkeit der Opferverbände, die bestehen bleibt, auch wenn jetzt zusätzlich eine Rentenkommission beim Bundessozialamt eingerichtet werden soll. Denn die Kommissionen in den Bundesländern, also jene mit den regionalen Verhältnissen besonders vertrauen Einrichtungen, sollen trotzdem in Hinkunft wegfallen. Damit wird ein wesentlicher Faktor, der zur zufriedenstellenden Vollziehung des OFG beiträgt, stark beschränkt. Den Antragstellern wird dadurch eine wesentliche Unterstützung ihrer Anliegen genommen.

3. Zusätzlich muss die gesellschaftliche und soziale Situation der NS-Opfer Berücksichtigung finden. Während Kriegsopfer ungefragte gesellschaftliche Anerkennung ihrer Leiden fanden, stießen NS-Opfer Jahre bis sogar Jahrzehnte hindurch auf gesellschaftliches und öffentliches Unverständnis. Vorbehalte gegen Widerstandskämpfer/-innen, nach wie vor vorhandener Antisemitismus, Vorurteile gegen Roma und andere soziale Randgruppen, die im NS-Regime verfolgt wurden, erschwerten den Betroffenen ohnehin den Umgang mit Behörden und erschweren ihn für sie - resultierend aus vergangenen Erfahrungen - bis heute.

Durch die vorgesehenen Änderungen würden sie nicht nur ihrer nun schon vertrauten Ansprechpartner in der Behörde beraubt, sondern sie müssen dieselbe Behörde aufsuchen, die auch von ehemaligen Wehrmachts- und Waffen-SS-Angehörigen aufgesucht wird.

Abgesehen von der Belastung, die dies für die Opfer nach sich zieht, kann auch bezweifelt werden, ob dieselbe Behörde beide Personenkreise gleichermaßen positiv zu betreuen in der Lage sein wird. Insbesondere in Kärnten mit seiner langen Tradition der Anfeindung des Partisanenwiderstandes und nach wie vor bestehender Vorurteile gegen die slowenische Minderheit, der aber die meisten Antragsteller/-innen nach dem OFG zugehören, stellen sich hier besondere Probleme.

Zusätzliche Hürden

4. Für die nun schon sehr betagten NS-Opfer resultieren aus der Zusammenfassung der Agenden bei den Landesstellen des Bundessozialamtes auch organisatorische Probleme:

Die bisher laut Gesetz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden waren in örtlicher Hinsicht für die Betroffenen vergleichsweise einfach erreichbar. Die Landesstellen befinden sich hingegen in den Landeshauptstädten, die in einzelnen Bundesländern schwierig und nur mit längeren Fahrten erreichbar sind, die für Menschen, die meist schon das 80. Lebensjahr überschritten haben, ein schwerwiegendes Hindernis darstellen werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die durch den vorliegenden Entwurf möglichen Einsparungen und Synergieeffekte mit großen zusätzlichen Belastungen der Antragsteller/-innen nach dem OFG verbunden sind, dass für sie der Zugang zum Recht, der im OFG ohnehin schwierig ausgestaltet ist, nochmals erschwert wird.

Der betroffene Personenkreis ist mittlerweile schon sehr klein geworden. Auf Kosten derer, die ihr Leben in Widerstand und Verfolgung riskiert und oft ihre Gesundheit dauerhaft eingebüßt haben, solche Einsparungen vorzunehmen, entspricht nicht jener Wertschätzung, die das wiedererstandene Österreich diesen Menschen schuldet. (Brigitte Bailer, DER STANDARD, Printausgabe, 28.12.2011)

Autorin

Brigitte Bailer ist Verfasserin einer grundlegenden Studie zum Opferfürsorgegesetz ("Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus Wien" [1993]) und war stv. Vorsitzende der Österreichischen Historikerkommission 1998-2003.

Kommentar posten
20 Postings
byron sully
22
28.12.2011, 15:55

der täterkreis hatte es in der zweiten republik eigentlich immer schon besser als der opferkreis. ungeheuerlich, wie mit den opfern umgegangen wurde, und ungeheuerlich, daß jetzt bei ihnen eingespart werden soll. da sollte sich dieses land wirklich schämen.

der.Geheimrat
12
28.12.2011, 16:18
Was wird bei den Opfern eingespart????

Schnurr1
01
28.12.2011, 20:47

Geld, Würde, Achtung, Respekt?

Flugmanagment
00
29.12.2011, 17:10
Posting erscheint nicht, aber wie wäre es mit Sozialstaat, der ist in Ö noch nicht so schlecht

Wenn eine junge Österreicherin wegen einer Erkrankung betteln gehen muss und dafür Strafen bekommt, brauchtes Ihres Erachtes keine soziale Bewegung???
Siehe Video: http://wien.gruene.at/2011/12/2... ttelverbot

So weit haben wir es gebracht!

der.Geheimrat
13
28.12.2011, 12:16
zusätzliche Hürden

In den Bezirkshauptmannschaften kann man bestenfalls den Antrag abgeben. Bearbeitet werden diese Anträge von einem (max. 2) Bearbeiter je Bundesland und diese haben in der Vergangenheit oft den Bereich gewechselt. Von wegen "ihrer nun schon vertrauten Ansprechpartner in der Behörde beraubt"

Bei knapp 1.900 betroffenen Personen zu verlagen dass dies weiterhin 9 Landesbehörden vollziehen sollen ist nicht ganz nachvollziehber. Wenn die Verwaltungsreform schon an solchen Kleinigkeiten scheitert geht in diesem Land gar keine Änderung.

Letzte Klasse
43
28.12.2011, 01:24
Unfassbar!

"Verfahrensregeln des OFG, das die Beweislast den Antragstellern aufbürdet....Durch die vorgesehenen Änderungen würden sie nicht nur ihrer nun schon vertrauten Ansprechpartner in der Behörde beraubt, sondern sie müssen dieselbe Behörde aufsuchen, die auch von ehemaligen Wehrmachts- und Waffen-SS-Angehörigen aufgesucht wird.....

Wem da nicht angst und bange wird, der versteht nichts!

North Ace
610
27.12.2011, 23:28

Mal ehrlich, ganz pragmatisch gesprochen: Wenn in Krisenzeiten wie diesen gespart werden muß, dann besser auf Kosten der Vergangenheit als auf Kosten der Gegenwart und Zukunft.

m0nk
15
28.12.2011, 12:21

Mal ehrlich, ganz pragmatisch gesprochen: Wenn in Krisenzeiten wie diesen gespart werden muß, dann besser auf Kosten der Wohlhabenden und Besitzenden als auf Kosten der Kranken, Ausgegrenzten und sozial Schwachen.

BuchbinderWanninger
 
32
27.12.2011, 22:51
Stimme der anderen: "Eine wohlüberlegte Kürzung: Mehr Gemeinheit lässt sich für diesen niedrigen Betrag schwer kaufen."......

Obwohl nur Themenverwandt: Hier eine ausländische Replik auf die Kürzung des Weihnachtsgeldes für KZ-Überlebende in Kärnten (Schwäbisches Tagblatt/Südwest Presse):

http://www.tagblatt.de/Home/nach... 57676.html

Erwin Wolfram
02
27.12.2011, 22:25
...

man darf aber schon sagen, dass der staat mit allen opfern so umgeht... was strafbar ist, nur nicht fuer beamte und politiker und juristen, wie man sieht, was sich aber aendern wird.

Dr. Fu Man Chu
43
27.12.2011, 21:50
der österreichische naziprotektionismus

hat zeitgerechte finanzielle entschädigung (menschlich wertlos, zeitgeistig opportun) jahrzehntelang verhindert. ein scherbenhaufen in jeder hinsicht.

x-tron
55
27.12.2011, 20:19

Wahr gesprochen, im Artikel. Hinzu kommt, dass die Generation der Altvorderen gerne als Wiederaufbaugeneration (alle haben aufgebaut), niemals aber als die Zerstörergeneration (keiner hat zerstört, höchstens Bomber-Harris) gesehen wird. Wiederständler, Juden, Schwule, Behinderte sind aber seit jeher störend, oder doch mindestens ein bisschen fremd.

Der Kluge
46
27.12.2011, 21:45

Was für eine alberne Phrase.
Die klassische Wiederaufbau-Generation war 1939 minderjährig oder noch gar nicht geboren.

Joe_Chip
10
28.12.2011, 13:31

39 noch nicht geboren und ab 46 dann "aufbaugeneration"? ganz sicher? irgendwie steht die gleichung schief.

Marcel Baum
41
28.12.2011, 06:33
Sie sollten dringend

ihren Nick ändern.

WikiPeda
33
27.12.2011, 23:40
und innerhalb von sechs jahren

war dann die von ihnen angesprochene ganze generation plötzlich erwachsen oder wie?

am wiederaufbau waren alle von 15 - 60 beteiligt. die damals über 25jährigen hatten also genug gelegenheit, durch ihre mitwirkung an wehrmacht/ss und ihrem wahlverhalten ihren anteil beizutragen, ihr eigenes land in schutt und asche zu legen.

Igor Gassner
02
28.12.2011, 08:08
Letzte Generation Wehrmachtssoldaten JG 1927

heute 85 Jahre alt. Fast keines der Opfer kann mehr unter 80 Jahre sein das heißt wir sprechen von ein paar hundert Leuten.

Einer der Mitgewirkt hat ist heute zumindest 90 jahre da gehts in den Bereich von unter Hundert dies noch gibt. Von der SS haben ca 700.000 übrlebt von denen die noch mitgewirkt haben und in Östrreich leben gibt es vieleicht noch 70 Wahrscheinlich weniger.

WikiPeda
00
29.12.2011, 12:21
deswegen sprach ich in meinem post

vom jahrgang 1920 und älter (über 25jährige). das jugendliche kanonenfutter hab ich bewusst ausgeklammert.

Joe_Chip
00
28.12.2011, 13:34

es gibt nur hundert über 90-jährige in Österreich?
schwachsinn? tatsachenverdrehung und geschichtsverfälschung.

ich kenne eine kleinere landapotheke die 22 über 90jährige kunde hat.....

Truth Digger
 
07
28.12.2011, 09:12
Wobei es pervers ist dem JG 1927 Mitverantwortung zu unterstellen

Wir sprechen hier von jenen, die - schlecht ausgebildet - als Kanonenfutter an die Front geschickt wurden. Die waren 16, 17 Jahre damals ...

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