IHS

Sechs Modelle für die Macht- und Geldverteilung

27. Dezember 2011, 18:58

Ideen des IHS zur Finanzierung aus einer Hand

Alle Reden von der Finanzierung aus einer Hand - aber wie könnte diese aussehen? Und vor allem: Wer soll in so einem System die Fäden in der Hand haben? Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat dafür im Auftrag des Hauptverbandes mehrere Modelle erarbeitet.

Ländergesteuertes Gesundheitswesen: Die Krankenversicherungen müssen ihre Beiträge an die Länder überweisen oder werden überhaupt aufgelöst. Die Länder kümmern sich sowohl um den niedergelassenen (extramuralen) Bereich als auch um die Spitäler (intramuraler Bereich), der Bund sorgt für finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern. Der Haken laut IHS: "erhebliche" Umstellungsprobleme.

Landesgesundheitsagenturen als Einkäufer: Alle Mittel für den extra- und intramuralen Bereich werden von den Landesgesundheitsfonds verwaltet, der Bund übernimmt Regulierungsaufgaben.

Bundesmodell: Alle Kompetenzen werden dem Bund übertragen, der über einige regionale Gesundheitsagenturen Ziele mit Ländern und Sozialversicherungen vereinbart. Auf der Negativseite sieht das IHS dabei die "schwierige politische Umsetzung".

Kassenmodell: Die Mittel der Spitalsfinanzierung fließen zu den Kassen, die sich um intra- und extramuralen Bereich kümmern.

Zentralisiertes Sozialversicherungsmodell: Der Hauptverband wird zur zentralen Stelle des Gesundheitssystems - Voraussetzung: ein "Bruch mit der jahrzehntelangen berufsständischen Einteilung der Kassen".

Zentralisiertes Partnermodell: Dieses Modell soll Interessen von Versicherungen und Ländern in Einklang bringen. Der Hauptverband stellt den Ländern Mittel für die Spitäler zur Verfügung, in einer nationalen Gesundheitskonferenz werden Ziele festgelegt. (hei, DER STANDARD, Printausgabe, 28.12.2011)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.