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Das Ansehen von Streams auf illegalen Film-Seiten ist laut dem deutschen Amtsgericht Leipzig strafbar
Bisher galt das Ansehen von illegal im Web als Stream zur Verfügung gestellten Filmen als rechtliche Grauzone. Im Verfahren gegen das Film-Portal kino.to hat das deutsche Amtsgericht in Leipzig nun jedoch festgestellt, dass sich auch die User strafbar machen, berichtet der Branchendienst Meedia.
Massenhaft Straftaten
Demnach verstoße auch Streaming "dem Grunde nach" gegen das Urheberrecht. Laut Richter Mathias Winderlich würde bei der Nutzung eines Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung der Inhalte stattfinden. Denn dabei würden Inhalte heruntergeladen, wenn auch zeitlich begrenzt. Das ist in Deutschland verboten. Auf Portalen wie kino.to würden somit massenhaft Straftaten begangen. Die rechtliche Verfolgung dürfte aufgrund der zahlreichen User jedoch sehr schwierig sein.
Nicht so in den Niederlanden
In anderen Ländern sieht es mit der Strafbarkeit von Downloads und Streams anders aus. So hat das niederländische Parlament nun gegen einen Gesetzesentwurf gestimmt, nach dem der alleinige Download von Filmen und Musik als illegal gelten sollte. Auch in Österreich ist das Streamen von geschützten Inhalten nicht illegal, sofern Filme nicht heruntergeladen und wieder verbreitet werden.
Haftstrafen
Kino.to ist unter dieser Adresse mittlerweile nicht mehr erreichbar. Vier ehemalige Mitarbeiter sind inzwischen unter anderem zu Haftstrafen verurteilt worden. Am härtesten traf es dabei einen ehemaligen Betreiber der Seite, der kürzlich zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden war (der WebStandard berichtete). (red)
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Runterladen strafbar und Streamen nicht klingt für mich nach reiner Rechtsverdrehung, insofern ein klarstellendes Urteil. Entweder ist runterladen strafbar oder nicht, aber warum zwischen herunterladen und streamen (=Herunterladen zum einmaligen Gebrauch) unterschieden werden sollte, verstehe ich nicht
Echt grandios wenn Personen ohne irgend ein technisches Wissen solche Urteile fällen -.-
"Denn dabei würden Inhalte heruntergeladen, wenn auch zeitlich begrenzt"
Entsprechend ist es auch illegal auf Seiten mit urheberechtlich geschützten Bildern zu surfen, auch wenn die dort legal angeboten werden. Denn auch davon wird zeitlich begrenzt eine Kopie am eigenen Computer erstellt
Wenn du auf Youtube nach einem Musikvideo suchst um es anzusehen, machst du das auch mit Vorsatz - dass dort ein Video nicht legal angebot wird, kannst du aber nicht wissen - und Unwissenheit, eh scho wissen. Nichtmal wenn das Video legal dort liegt, du musst es temporär speichern um es sehen zu können - sei es auf der Festplatte, im RAM oder gar nur im Framebuffer.
So schauts aus - Schorli1 hat schon Recht, Urteil mit 0 Sachverstand.
Mea culpa, ich hab mich beim OP verlesen, ich habe gelesen:
"Entsprechend ist es auch illegal auf Seiten mit urheberechtlich geschützten Bildern zu surfen, auch wenn die dort ILLEGAL angeboten werden."
Wenn die Bilder dort legal angeboten werden, ist es keine illegale Verbreitung und Vervielfältigung, denn die Inhalte werden ja legal genau für diesen Zweck dort angeboten, dass der Besucher sich die Inhalte ansieht und dafür temporär runterlädt.
Wenn man sich hingegen illegale Inhalte ansieht, macht man eine Kopie eines solchen illegalen Inhaltes, was eben auch illegal ist. So ist zumindest mein Verständnis des Urteils.
Na dann ist das neue Geschäftsmodell der Content-Industrie ja klar:
*82 Millionen Deutsche
*jeder wird mindestens einmal im Leben für Urheberrechtsverletzungen auf mindestens 10.000 € abgemahnt
* macht einen Umsatz von 820 Mrd Euro, davon halt die Hälfte an die Anwälte.
*bleibt fast eine halbe billion euro übrig
Davon kann die Industrie lange leben, ist das Geld aufgebraucht, startet man halt eine neue Runde. So wie der Fall der Mindestpensionistin ohne Internet ( http://tinyurl.com/7fean9q ), gilt ab sofort die Schuldsvermutung, irgendwann, irgendwie wird schon jeder mal was gemacht haben (es reicht youtube).
Also spart euch das Kaufen, früher oder später kommt eh eine Rechnung, mit der dann alles wieder ausgeglichen wird.
Ja, so lange Millionen Menschen einen Film sehen möchten, weil dieser Schauspieler eine Rolle verkörpert, können die Produzenten derartige Löhne zahlen. Schauen die Menschen keinen Fußball oder bestimmte Filme nicht mehr an, dann werden wenige Superstars nicht mehr mit einem gigantischen Gehalt bezahlt.
Es geht nicht darum wie gut ein Schauspieler ist sondern wieviele Leute in's Kino gehen weil ein Schauspieler dort mitspielt.
Für die meisten Leute ist es ein sehr großes Entscheidungskriterium für 's Kinogehen, wer in einem Film mitspielt. "Die Schauspieler kenne ich alle nicht, das ist sicher irgend ein Schei..."
Die Problematik liegt bei der Definition von Eigentum, und dem in der Verfassung garantierten Schutz desselben. Und eine Frage ist: Gaebe es noch Kuenstler, wenn Kunst(-produktionen) nicht mehr "Eigentum" waere?
Die (von Ihnen so genannte) "Musik-Mafia" (die ja nicht als solche Einheit auftritt) tritt zum Schutz dieser Eigentumsrechte auf, hat aber wiederrum immer nur die Rechte der *eigenen* Kuenstler im Auge.
Dazu kommen auf beiden Seiten Populisten, die den Streit fuer den eigenen Gewinn nutzen wollen. Und man kann viel Geld mit diesem Streit machen... nicht nur als Anwalt.
Bei all dem handelt es sich auf jeden Fall um eine komplexere Frage als: "Kun I des kostenlos hom?!?"
PeAcE
dass es in keinem (österreichischen) Gesetz den Begriff des "geistigen Eigentums" gibt, und auch keinen Begriff von "Eigentum von Informationsinhalten".
Nach dem österreichischen Gesetz ist Eigentum mit materiellen Gütern verbunden; deshalb gibt es auch keinen "Stromdiebstahl", da Strom kein materielles Gut ist, sondern Energie. "Stromdiebstahl" ist gesetzlich die Erschleichung einer Dienstleistung.
Und Künstler finden immer einen Weg, etwas zu verdienen. Tatsache ist, dass die Einnahmen der Medienindustrie ständig steigen, und - wie unabhängige Studien beweisen - gerade wegen der "illegalen" Downloads!
... natürlich, aber einer dieser Wege ist es auch, dass ein Künstler mit einem "Major" einen Verwertungsvertrag abschließt. Warum bilden sich Menschen wie Sie ein, über die Freiheit, die ein Künstler mit der Verwertung seiner Werke hat, einschränken zu wollen?
Was ist damit?
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... r=10001848
na da ist wohl wieder Geld im Hintergrund geflossen...
derartiges wird konsequenter bestraft als zB illegale Pornos runter zu laden - wohl weil es eine Wirtschaft gibt die dadurch einen (sehr) fiktiven Schaden benennen kann.
die Filmindustrie ist aus meiner Sicht aber sehr bescheuert das zu machen - ich war in den letzten Monaten viel öfter im Kino, weil ich mir zumindest auszugsweise diese Filme auch über diese Plattformen in minderer Qualität aussuchen konnte...
vereinzelt auch Filme runtergeladen habe, die aber nicht mal bei uns ins Kino kommen (so wie zB Starbattleship Yamato ;)
die sträuben sich halt auch gegen den Fortschritt wie die Musikindustrie statt Dinge zu bieten, die dort nicht möglich sind (zB 3D)
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