Walter Geyer fordert Wahlkampfkosten-Obergrenze
In einem Interview mit dem Ö1-Morgenjournal kritisiert der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, die bestehenden Gesetze rund um Bestechung von Amtsträgern und Politiker. Geyer fordert, dass Politikerbestechung schärfer geahndet wirdund die Parteispenden einer strengeren Regelung unterworfen werden. "Bei den Parteispenden ist der entscheidende Punkt die Transparenz, die Offenlegung", so Geyer. Erst wenn alles offenliegt, kann man beurteilen, ob für eine Zahlung auch eine heimliche Gegenleistung erfolgte. Wenn die Transparenz verletzt und etwas heimlich gezahlt wurde, müsse es entsprechende Sanktionen geben, sagt Geyer. "Hier hat Österreich auch im internationalen Vergleich einen Nachholbedarf".
Weiters wäre eine Wahlkampfkosten-Obergrenze "für die Verhinderung von Korruption sehr sinnvoll". Mit solch einer Regelung würde ein Motiv wegfallen, möglichst viel Geld für den Wahlkampf zusammenzubekommen.
Derzeit könne sich ein Parlamentarier nur strafbar machen, wenn er sich für Wahlen oder Abstimmungen etwas entgegennimmt. Die Tätigkeit in den Ausschüssen sei jedoch nicht durch das Strafgesetzbuch erfasst. "Hier gibt es auch einen Nachholbedarf", so Geyer. Den Entwurf des Lobbyisten-Register sieht Geyer als nicht streng genug. (red, derStandard.at, 27.12.2011)