Grosses Interesse

28.000 Abfragen der Sexualtäterdatei

27. Dezember 2011, 10:12

Fast jede zweite Abfrage wird von einer Schule getätigt

Die Sexualstraftäterdatei verzeichnet einen Abfragerekord, bis jetzt seien mehr als 28.000 Abfragen durchgeführt worden. Fast jede zweite Abfrage werde von einer Schule getätigt, berichtet das Ö1-Morgenjournal. Vor zwei Jahren wurde der Zusatz zum Strafregister eingerichtet, in den Sexualstraftaten eingetragen werden. Abgefragt werden vor allem Bewerbungen als Lehrer, Kindergärtner oder Horterzieher. In der Datei sind alle rechtskräftig verurteilten Täter gespeichert, die seit Errichtung der Datei verurteilt worden sind, das seien rund 1.700 Personen, berichtet Ö1.

Knapp die Hälfte der Abfragen sei durch Landesbehörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Jugendwohlfahrtsträger und Schulbehörden erfolgt, sagt Manfred Luczensky von der Bundespolizeidirektion Wien im Ö1-Morgenjournal. Viele Erziehungseinrichtungen würden routinemäßig eine Auskunft einholen, anders als beim Strafregister, das sich auf Gerichte, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden beschränke.

Mit dem Register soll vermieden werde, dass es zu Wiederholungstaten kommt. Vermerkt ist auch, ob ein Täter bestimmte Auflagen erhalten hat. Auch Berufsverbote für Erzieher wegeb einschlägiger Verurteilungen sind in der Datei eingetragen. (red)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 381
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Saskijan
102
28.12.2011, 18:11
Die Lücken der...

Sextäterdatei BEGINNT schon bei den Kinderschänder-Ring- Beteiligtwen die alle nur mit bedingten Strafen und Geldstrafen belohnt werden und das sind nicht wenige und reale Sexverbrecher der abnormsten Art in unserer Gesellschaft, da sie ihre Verbrechen danach auf Kinderschänderwebseiten vertreiben! Diese Herren scheinen nirgends auf! Bedingte Strafen bei Sexverbrechen auch - der Täter scheint nicht im Strafregister auf! Also die 1700 Sextäter in der Datei sind ein wenig, wenig, da es bis 2009 im April alleine 32.946 verurteilte Kinderschänder gab, die ich aus Zeitungsberichten sammelte! Bitteschön wie seriös sind diese Datenbanken?
www.gegensexuellegewalt.at

(°)(°)
13
32.946

ist exakt die Zahl der veröffentlichten Promotionen und Sponsionen.
Sie müssen da was verwechselt haben.

Saskijan
30
Nein,

@(.)(.)

Exakt sind das die Sexverbrechensfälle- Gerichtsprozesse, die ich aus Zeitungsberichten gesammelt habe, also gibt es hier keine Verwechslung hier und schon gar nicht mit Studienabschlüssen als Mag. oder Dr.. Die Jahre 2009, 2010, 2011 fehlen noch und auch duiese werden noch geliefert!

(°)(°)
12

Wer ist denn @(.)(.) ?

Schaut meinem nick (°)(°) aber ziemlich ähnlich!

LGM
09

Wart noch ein paar Jahre...

JosefGott
03
Wie darf ich mir das vorstellen?

Eine Wand voller Zeitungsausschnitte? Na wenn das mal ein Polizist sieht...

LCD
03

Und seit wann sammeln sie es? Wenn 10 Zeitungen über den Fall berichten, ist es immer noch 1 Fall und keine 10. Und Verhaftung und Prozess sind auch 1 Fall und nicht 2. Daher werden die Zahlen verfälscht sein. Auch sind Leute dabei, die Rechtskräftig freigesprochen wurden.

Vorstadtmama
 
04
Sie sammeln sowas?

Ein seltsames Hobby.

Kremser
10

andere stecken den kopf in den sand! ist auch ein seltsames hobby!

JosefGott
00

Noch andere bewerten Saskijan grün. Das ist das seltsamste Hobby überhaupt.

LCD
16
29.12.2011, 00:47

Wie wäre es wenn sie den Artikel lesen und versuchen das gelesene zu verstehen. Ich weiß wie schwer ihnen sowas fällt.

LCD
04
28.12.2011, 23:03
Der Pisa-Test testet bei Kindern wie ihre Fähigkeit ist das gelesene zu verstehen...

Zitat Artikel:
"Vor zwei Jahren wurde der Zusatz zum Strafregister eingerichtet"
"In der Datei sind alle rechtskräftig verurteilten Täter gespeichert, die seit Errichtung der Datei verurteilt worden sind".
Zitat Saskijan:
"1700 Sextäter in der Datei sind ein wenig, wenig, da es bis 2009 im April alleine 32.946 verurteilte Kinderschänder gab, die ich aus Zeitungsberichten sammelte! Bitteschön wie seriös sind diese Datenbanken?"
Sie schreiben von Seriösität? Da kann ein Blinder genausogut über Farben schreiben.
Und was soll die Lüge dass bedingt verurteilte nicht im Strafregisteer aufscheinen? Informieren sie sich doch mal anstatt immer wieder den gleichen Unsinn zu verbreiten.

Saskijan
30
Nur ein einziges

Beispiel dazu:

1000 Kinderschänder-Ring-Beteiligte wurden 2009 in einem Fall ausgeforscht und wo bleibt der Rest? der täglich passiert?
Ach so diese Herren sind ja nicht vorbestraft da bedingt oder gar nicht verurteilt(624) und fröhnen so ihren Lüsten auf Babys und Kleinkinder weiter, da Politiker, Ministeriumsmitarbeiter Ärzte usw... Akademiker eben, die sich ihre sexuelle Befriedigung an entmenschten auf Kindopfer-Prangern ausgestellten Kindopfern ausstellen und darbietenihre Grausamen Sexverbrechen an diesen Kindern...

www.gegensexuellegewalt.at

JosefGott
11
Mit "Kinderschänderringbeteiligte" meinen Sie wahrscheinlich KiPo-Sammler.

Da muss ich sie wohl aufklären:
1. In Zeitungen wird nicht über jeden langweiligen Prozeß berichtet. Über einige wird aber 4-5 mal berichtet.
2. Dass man KiPo hat, bedeutet nicht automatisch dass man Kinder missbraucht.
3. Die 1000 KiPo-Ring Nutzer waren nicht nur in Österreich sondern PLANETENWEIT ausgeforscht worden. Saskijan: Der Planet besteht nicht nur aus Österreich.
4. Was LCD geschrieben hat, ist logisch und nachvollziehbar, sie hingegen... "Missinterpretieren" alles.
5. Wieso nur Babys und Kleinkinder, nicht aber die etwas größeren Kinder? Es gibt Pädophile die sich für 14-17 Jährige interessieren. Diese sind für sie also nicht schützenswert?

JosefGott
02
28.12.2011, 22:49
"der Täter scheint nicht im Strafregister auf!"

Ahnungslos oder dämlich? Ich vermute mal eine Kombination von beiden.
Selbstverständlich scheinen auch bedingt verurteilte Täter in der Datenbank auf.

yoshi7
02
28.12.2011, 10:43

Können sie sich vorstellen das sich Gesetze auch ändern können?
Morgen sind dumme Postings verboten, dann stehen auch sie noch in der Datenbank

licet bovi
00
28.12.2011, 10:40

sanfte grüße

yoshi7
00
28.12.2011, 10:21

Dann war man aber nicht vorbestraft, sondern hatte eine Anzeige anhängig, die zurückgelegt werden kann oder wird, wenn die Tat nicht so schwerwiegend und einmalig war. Vorstrafe bleibt meines Wissens ewig. Lass mich aber gerne belehren, falls ich Unsinn schreibe.
Allerdings und da bin ich mir ziemlich sicher, kann die Polizei eine gelöschte Anzeige sehr wohl sehen. Was ich auch sicherheitspolitisch ok finde, Off. bekommt man noch eine Chance als sauber aber wenn mal was überprüft wird bei Ermittlungen ist es für die Beamten ersichtlich dass da mal was war.

HotDoc
01
28.12.2011, 10:11

wieviele nachbarn und sonstige, die mit schule und co nichts zu tun haben wurden eigentlich überprüft?

yoshi7
01
28.12.2011, 10:07

Bis sie mitbekommen, dass sie sich entscheiden, stand die Entscheidung schon fest. Soll natürlich kein Freibrief sein aber wir sind öfter Opfer der Umstände und bereits gemachter Erfahrungen als uns lieb ist.

Harry Y.
 
00
28.12.2011, 05:37
"Alle rechtskräftig verurteilten Täter gespeichert, die seit der Errichtung der Datei (sic!) verurteilt worden sind."

LOL!
Ich stoße mich hier an zweierlei. Zum Ersten, an
"ALLE rechtskräftig verurteilten Täter";
zum Zweiten, an
"seit der Errichtung".

JosefGott
00
28.12.2011, 18:23

Bitte um genaue Erklärung was ihnen da aufstößt.

Xardas
42
28.12.2011, 01:56

das leben hat mir zwei sachen beigebracht:

im nachhinein bereut man immer das, was man getan hat. man zieht aber nie eine lehre daraus. man wiederholt den fehler immer wieder, immer wieder...

verurteilt also niemanden wegen seiner vergangenheit. erwartet aber auch nicht, dass er sich aendert.

Charles Duchemin
10
29.12.2011, 09:39
Gratulation... also mir hat "das Leben" beispielsweise schon im Kindesalter beigebracht nicht auf eine heiße Herdplatte zu greifen

tut mir leid, daß das bei Ihnen nicht der Fall ist und sie sich immer wieder verbrennen...

Harry Y.
 
02
28.12.2011, 14:41
Ab in die

Therapie.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 381
1 2 3 4 5 6 7 8 9

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.