Regierung schiebt das Transparenzpaket vor sich her, wichtige Teile weiterhin offen
Wien - Noch in der zweiten Jänner-Woche soll der Bericht der Antikorruptionsgruppe des Europarats (Greco) veröffentlicht werden - und zwar auch in deutscher Übersetzung auf den Homepages des Kanzleramtes und des Justizministeriums. SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer hofft, dass dann im Parlament rasch über die Umsetzung der Empfehlungen beraten werde. Damit könnten die stockenden Verhandlungen über das "Transparenzpaket" ins Rollen gebracht werden.
Justizministerin Beatrix Karl hat in einem Interview bereits berichtet, dass Greco von Österreich eine deutliche Verschärfung des Korruptionsstrafrechts fordere. Die Regierung hatte schon angesichts der Causa Strasser im Juni Maßnahmen für mehr Transparenz und weniger Korruption angekündigt - und dies nach Aufbrechen der Telekom-Affäre immer wieder bekräftigt. Bisher wurde aber nur das neue Medientransparenzgesetz, in dem auch die Vergabe der Regierungsinserate öffentlich gemacht wird, beschlossen. Die restlichen Bausteine des "Transparenzpakets" lassen trotz aller Ankündigungen auf sich warten.
Hearing am 11. Jänner
Für ein neues Lobbyistengesetz gibt es immerhin schon einen begutachteten Entwurf, am 11. Jänner soll im Parlament aber noch ein Hearing stattfinden. Ein Antrag zur Immunität, der von den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, aber auch von den Grünen und der FPÖ unterstützt wird, steht in Verhandlung. Für die Neuregelung der Parteienfinanzierung, der Unvereinbarkeit (Offenlegungspflichten für Funktionsträger über Nebentätigkeiten und Bezüge) und die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts sind noch nicht einmal Vorschläge bekannt. Im Zusammenhang mit dem Korruptionsstrafrecht stehen Forderungen nach einer Whistleblower-Regelung und einem "Anfütterungsverbot" im Raum.
Die Europarats-Experten von Greco hatten das Korruptionsstrafrecht und die Parteienfinanzierung in Österreich im Sommer unter die Lupe genommen und am 9. Dezember einen Bericht verabschiedet. Seit Montag liegt der Endbericht der österreichischen Regierung vor. Sie will aber erst grünes Licht für die Veröffentlichung durch den Europarat geben, wenn die deutsche Übersetzung vorliegt. Diese soll dann auch zeitgleich auf den Homepages der beiden zuständigen Ministerin - Justiz für den Korruptionsteil, Bundeskanzleramt für den Parteienfinanzierungsteil - veröffentlicht werden. (APA)