Eine koalitionsübergreifende Steuerreformkommission sollte unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen
Die grundlegenden Weichenstellungen bei der Abgabenstruktur, die ebenso dringend wären wie bei den großen ausgabenseitigen Reformen, werden derzeit durch das Aufeinanderprallen von Listen mit recht unsystematisch zusammengestellten Einzelvorschlägen einerseits mit einer generellen Verweigerung einer Steuerdebatte andererseits blockiert. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer koalitionsübergreifenden Steuerreformkommission, die unverzüglich ihre Arbeit unter den folgenden Zielsetzungen aufnehmen sollte:
Vorrang soll erstens die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der komplizierten und aus wachstums-, beschäftigungs- und verteilungspolitischer Perspektive unbefriedigenden Struktur des österreichischen Abgabensystems haben. Diese Strukturreform soll zweitens insgesamt aufkommensneutral sein - durch einen Abtausch von höheren Steuern mit relativ vorteilhaften Eigenschaften gegen die hohen beschäftigungsfeindlichen Abgaben auf die Arbeit. Drittens sollen Steuererhöhungen zur Erreichung der gesetzten Budgetsanierungsziele nur ergänzende Funktion neben Ausgabensenkungen haben. Dabei sollen viertens Maßnahmen gesetzt werden, die ebenfalls die Struktur des Abgabensystems verbessern und die lahmende Konjunktur nicht weiter belasten. Fünftens sollen auch die Mehreinnahmen aus solchen Steuererhöhungen mittelfristig in die Senkung arbeitsbezogener Abgaben fließen. Zu erarbeiten wären jetzt also die Eckpunkte für eine gesamthafte, zweigleisige Strategie.
Einen zeitlich befristeten Beitrag zur Budgetsanierung könnte insbesondere die schnell umsetzbare Einschränkung steuerlicher Ausnahmen leisten. Und zwar vorrangig jene mit problematischen Lenkungswirkungen: die ökologisch kontraproduktive Steuerbegünstigung von Firmenwagen, Diesel und Kerosin oder die beschäftigungspolitisch fragwürdige Steuerbegünstigung von Überstunden.
Auf den Prüfstand zu stellen wären außerdem antiquierte Regelungen wie die Steuerfreiheit des Haustrunks in Brauereien sowie der sozial wenig treffsichere ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Medikamente. Sollen auch - wie derzeit diskutiert - die oberen Einkommen einen "Solidarbeitrag" leisten, so ist zielgenauer als die Erhöhung des Spitzensteuersatzes, den nur wenige Steuerpflichtige tatsächlich zahlen, der Abbau von Steuerbegünstigungen für hohe Einkommen - etwa für Sparförderung oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Eine Durchforstung und Einschränkung steuerlicher Ausnahmen würde auch das Abgabensystem vereinfachen.
Auf das zweite Gleis wäre der längerfristig anzulegende aufkommensneutrale Umbau des Abgabensystems zu stellen. Grundsätzlich sollten die unteren und mittleren Einkommen von den hohen beschäftigungsfeindlichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungszahlungen entlastet werden.
Die Gegenfinanzierung würde zum einen erfolgen durch den schrittweisen Ausbau von Umweltsteuern. Zum zweiten durch die stärkere Ausschöpfung bestimmter, relativ wachstums- und beschäftigungsverträglicher vermögensbezogener Steuern: nicht durch eine schwer durchsetzbare allgemeine Vermögensteuer, sondern durch die intensivere Nutzung der Grundsteuer ebenso wie von Steuern auf Wertzuwächse bei Grund- und Immobilienvermögen sowie auf hohe Erbschaften. (DER STANDARD; Print-Ausgabe, 24./25.12.2011)
MARGIT SCHRATZENSTALLER ist Referentin für öffentliche Finanzen
beim Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo).