OGH entschied nach Klage der AK Oberösterreich
Linz - 120 Pensionisten bekommen rückwirkend eine
Pensionsanpassung für das Jahr 2008. Statt der damals beschlossenen
1,7 stehen ihnen 2,8 Prozent zu. Das hat der Oberste Gerichtshof
(OGH) nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich
entschieden. Betroffen sind Personen mit einer Pension von unter 747
Euro, in erster Linie Frauen. Das teilte die AK am Freitag in einer
Presseaussendung mit.
Die prozentuelle Anpassung ab 1. Jänner 2008 sank mit der Höhe des
Bezuges - von 2,8 Prozent für Pensionen in Höhe von 747 Euro auf 1,7
Prozent bei 2.161,51 Euro. Die Kleinstpensionen unter dem
Ausgleichszulagen-Richtsatz seien aber behandelt worden wie jene über
2.000 Euro, kritisierte die AK - und klagte in 120 Fällen.
Bei den Betroffenen handelt es sich meist um Frauen, die wegen
Berufsunterbrechungen oder Teilzeitarbeit nur einen geringen eigenen
Pensionsanspruch haben, und aufgrund des Einkommens des Ehegatten
keine Ausgleichszulage erhalten. Ihr eigener Bezug wurde geringer
angehoben als der höhere ihres Mannes. Das sei eine Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts und verstoße gegen das Europarecht,
argumentierte die AK.
Der OGH beauftragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der
Überprüfung des Falls. Dieser bestätigte die Rechtsauffassung der AK
und sah ebenfalls einen Verstoß gegen das Europarecht. Der OGH
entschied nun auf Basis des EuGH-Urteils, dass allen Pensionisten,
die geklagt haben, eine Pensionserhöhung von 2,8 statt der damaligen
1,7 Prozent Prozent gewährt werden muss. (APA)