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Die Pensionistin bekommt die Härte des Gesetzes zu spüren.

Obwohl sie weder im Besitz eines Rechners noch eines Routers ist, wurde eine deutsche Pensionistin vom Münchner Amtsgericht zu einer Strafzahlung aufgrund einer Raubkopie verdonnert. Wie der Spiegel berichtete, habe sie illegal einen Film über Hooligans über ein Sharing-Portal verbreitet. Die Geldbuße beträgt 651,80 Euro.

"Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist"

Die Nachricht ist inzwischen bis zu den US-Medien durchgesickert. "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist", witzelt Torrentfreak über die deutsche Gesetzeslage. Die vermeintliche Raubkopiererin sei mithilfe der Software File-Watch aufgestöbert worden, die im Auftrag von Rechteinhabern beim Durchkämmen von Filesharing-Seiten zum Einsatz kommt. Dabei werden Zeitpunkt und IP-Adresse der betroffenen Rechner und damit die entsprechenden Nutzer erfasst. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau seit sechs Monaten aber keinen PC mehr, keinen WLAN-Router oder irgendeine anderen Internet-Zugang.

"Ob Router oder nicht, ist nicht entscheidend"

Trotz dieser Bedingungen soll sie auf eDonkey2000 einen Hooligan-Film mit reichlich Gewaltszenen heruntergeladen haben. "Ob die Dame einen Router besitzt, war für das Gericht nicht entscheidend", so der Rechtsbeistand der Frau, Jennifer Hannemann auf der Website wbs-law.de.

Es gilt die "Störerhaftung"

Haftbar gemacht werde grundsätzlich der Anschlussinhaber. Wenn illegale Downloads über den Internetanschluss vonstatten gehen, müssen Kunden belegen, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben. Ansonsten gilt die sogenannte "Störerhaftung", wonach der Anschlussinhaber Mahnkosten oder Schadensersatz bezahlen muss.

Keine genaue Verfolgung des Falls

Zwar glaube das Gericht der Frau, dass sie selbst den Hooligans-Film nicht heruntergeladen hat, aber der Download passierte über ihren Anschluss. Und zwar von jemandem, der sich zum Zeitpunkt des Downloads mit einem internetfähigen Gerät in der Wohnung der Frau befunden haben muss, heißt es vor Gericht. Das war allerdings in der Nacht, die Frau gibt an, alleine gewesen zu sein und geschlafen zu haben. Die Skurrilität erreicht ihren Höhepunkt, da die Dame schuldig gilt, bis ihre Unschuld bewiesen ist. Dass dies eintrifft, ist unwahrscheinlich, da das Gericht eine genauere Ermittlung zur Aufklärung des Filesharing-Falles nicht einleiten möchte. Die Pensionistin muss die Mahnkosten von 651,80 Euro zahlen, ihr bleibt nur das Recht auf Berufung. (ez, derStandard.at, 23.12.2011)