Filesharing-Urteil

Deutsche Pensionistin ohne PC muss wegen illegalem Download zahlen

Eva Zelechowski, 23. Dezember 2011, 15:25
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    foto: flickr/kitten lulu / roberto lupi

    Die Pensionistin bekommt die Härte des Gesetzes zu spüren.

Ohne Rechner und Router angeblich illegal einen Hooligan-Film heruntergeladen - 650 Euro Mahnstrafe

Obwohl sie weder im Besitz eines Rechners noch eines Routers ist, wurde eine deutsche Pensionistin vom Münchner Amtsgericht zu einer Strafzahlung aufgrund einer Raubkopie verdonnert. Wie der Spiegel berichtete, habe sie illegal einen Film über Hooligans über ein Sharing-Portal verbreitet. Die Geldbuße beträgt 651,80 Euro. 

"Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist"

Die Nachricht ist inzwischen bis zu den US-Medien durchgesickert. "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist", witzelt Torrentfreak über die deutsche Gesetzeslage. Die vermeintliche Raubkopiererin sei mithilfe der Software File-Watch aufgestöbert worden, die im Auftrag von Rechteinhabern beim Durchkämmen von Filesharing-Seiten zum Einsatz kommt. Dabei werden Zeitpunkt und IP-Adresse der betroffenen Rechner und damit die entsprechenden Nutzer erfasst. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau seit sechs Monaten aber keinen PC mehr, keinen WLAN-Router oder irgendeine anderen Internet-Zugang. 

"Ob Router oder nicht, ist nicht entscheidend"

Trotz dieser Bedingungen soll sie auf eDonkey2000 einen Hooligan-Film mit reichlich Gewaltszenen heruntergeladen haben. "Ob die Dame einen Router besitzt, war für das Gericht nicht entscheidend", so der Rechtsbeistand der Frau, Jennifer Hannemann auf der Website wbs-law.de

Es gilt die "Störerhaftung"

Haftbar gemacht werde grundsätzlich der Anschlussinhaber. Wenn illegale Downloads über den Internetanschluss vonstatten gehen, müssen Kunden belegen, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben. Ansonsten gilt die sogenannte "Störerhaftung", wonach der Anschlussinhaber Mahnkosten oder Schadensersatz bezahlen muss. 

Keine genaue Verfolgung des Falls

Zwar glaube das Gericht der Frau, dass sie selbst den Hooligans-Film nicht heruntergeladen hat, aber der Download passierte über ihren Anschluss. Und zwar von jemandem, der sich zum Zeitpunkt des Downloads mit einem internetfähigen Gerät in der Wohnung der Frau befunden haben muss, heißt es vor Gericht. Das war allerdings in der Nacht, die Frau gibt an, alleine gewesen zu sein und geschlafen zu haben.
Die Skurrilität erreicht ihren Höhepunkt, da die Dame schuldig gilt, bis ihre Unschuld bewiesen ist. Dass dies eintrifft, ist unwahrscheinlich, da das Gericht eine genauere Ermittlung zur Aufklärung des Filesharing-Falles nicht einleiten möchte. Die Pensionistin muss die Mahnkosten von 651,80 Euro zahlen, ihr bleibt nur das Recht auf Berufung. (ez, derStandard.at, 23.12.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 260
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Raptor Jesus
00
Gut zu wissen, das unsere Judikative, eines der drei Säulen des Rechtsstaates, voll von kompetenten Leuten ist.

good night austria
00
erinnert mich irgendwie fatal ...

an die rechtssprechungs-"logik" die dieses land vor ca 65-70 jahren - tragischerweise noch dazu in weit folgenreicheren fällen - schon mal hatte.
scheinbar findest du in jeder generation ein paar juristen, die .....-- ich zensiere mich an dieser stelle lieber selber, soll ja ohnehin die phantasie der leser in die gewünschte richtung anregen :-)

gustl
 
01
28.12.2011, 18:38
Ich hoffe eine Organisation unterstützt die Dame damit sie beim Menschenrechtsgerichtshof in Den Haag Recht bekommen kann.

Diese Vorverurteilung (Schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist) ist ja zum speiben.

gustl
 
00
28.12.2011, 18:31
Gut dass in Österreich der Download nicht strafbar ist.

Denn wäre er strafbar, müssten wir bei UNSERER Gefälligkeitsjustiz mit schlimmen Zuständen rechnen (siehe Tierschützerprozess).

TRex30M
00
26.12.2011, 10:07

Das darf ja wohl echt nicht wahr sein. :-O

PepiOnkel
02
26.12.2011, 08:48
viele unehrbare Leute bei den Juristen...

neeeed
01
25.12.2011, 18:37
rechtsanwälte von diesen musik- und film-industrien

sind wohl die modernen geldeintreiber :))

neeeed
00
25.12.2011, 18:33
hooligan-film

...darauf stehen die deutschen pensionistinnen?? ;))

Kottan's Erben
 
03
25.12.2011, 16:04
Deutschlands furchtbare Juristen wieder am Werk

So sah es damals aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Furc... e_Juristen

Und so wird heute am Recht gedreht:
http://www.ngo-online.de/2006/02/3... straffrei/

Rechtsstaat Deutschland!

Joe Z.
06
25.12.2011, 13:55

ach ist das lustig, schuldig bis die unschuld bewiesen ist. Haben sich ein paar millionen menschen vor 70 Jahren auch gedacht, "mei liab, ich muss meine unschuld beweisen". ich könnt kotzen

Taran
01
Da siehst Du mal, Geschichte wiederholt sich, nur das es diesmal keine Nazis sonder Geldgierige Konzerne sind.

Und wenn sie könnten würden sie sogar die Todesstrafe für Leute die ihnenden Profit verweigern, einführen...

atticusbeta
00
25.12.2011, 11:24
Keine Frage der Ehre

Hat nicht jeder Computer eine Kennungs-ID? Kann man im konkreten Fall, wo durchaus von der Unschuld der Beklagten auszugehen ist, nicht zur IP die Computer-ID ermitteln? Sorry - bin kein Fachmann auf dem Gebiet - ich vermute jedoch - würde es sich um ein Verbrechen mit Todesfolge handeln - der Täter könnte schon gefunden werden. Alles eine Frage der Dringlichkeit - der UP-loader (sic!) hat nun mal nichts zur energischen Strafverfolgung ausreichend Böses getan.

motd
00
25.12.2011, 21:21
nein

Pete Peace
00
25.12.2011, 12:34

Es gibt zwar ID's, diese können aber nicht aus dem internet abgerufen werden, können aber beim Internetdienstleister erfragt werden, wenn dieser sie speichert... (Netzwerkkarten ID)

motd
00
27.12.2011, 09:25
Mac Adresse ändern schon Volkschüler

M0ru
00
26.12.2011, 00:05

und diese MAC-Adresse* kann man auch ohne Schwierigkeit beliebig ändern, was sie als gerichtlichen Beweis unbrauchbar machen sollte. Lediglich die IP-Zuordnung kann auf den Anschluss(!), dh. auch nicht auf den Rechner und schon gar nicht auf die Person dahinter zurück geführt werden.
Was wir hier sehen ist ein Ringen von Ansprüchen der Rechteverwerter (aka Content-mafia) gegen die grundlegenden Funktionsweise unserer modernen Technologie. Gewännen erstere, gebe es kein Netz mehr, so wie wir es kennen.
Wir haben heutzutage die Möglichkeit (nach einmaligem Produktionsaufwand) Daten praktisch zu Null-kosten beliebig oft zu kopieren und an alle Menschen zu verteilen. Es wäre komplett unverantwortlich diese Möglichkeit nicht zu nutzen.

BlackAdder
00
26.12.2011, 10:12

Das ist, mit verlaub, eine seltsame sichtweise.

Genauso könnte man argumentieren jetzt, wo das messer erfunden ist, und jemand auf die idee kam damit menschen umzubringen, wäre es komplett unverantwortlich diese gebrauchsmöglichkeit eines messers nicht möglichst umfangreich zu nutzen.

obibiber
18
25.12.2011, 10:04

"Die Skurrilität erreicht ihren Höhepunkt, da die Dame schuldig gilt, bis ihre Unschuld bewiesen ist."

so viel zur demokratie. das volk ist zunächst schuldig, außer es verhält sich unauffällig herrschaftskonform.

das ende ist nah
00

Haha, und ja was passiert wenn wir alle eifrig kaufen und die konzerne kriegen den hals trotzdem nicht voll? Oder ist dem nicht schon so?

Rainer M.
01
25.12.2011, 02:40
Kann jeden passieren

Wir hatten vor Jahren die KriPo im Haus wegen Verdacht auf Kinderpornografie, alles mitgenommen und durchsucht, natürlich nichts gefunden, halbes Jahr später erhalten wir ein schreiben, dass man sich entschuldigt und bei dem Abschreiben der IP Adresse ein Fehler passiert sei und sie nun gegen die falsche IP Adresse ermittelt hätten...

großartig oder ? Es kann jeden passieren, irren ist menschlich, so lange kein Schaden geschieht. Der Richter wird schlussendlich einsehen dass es ein Fehler war ist wohl eher mehr medial aufgebauscht als real so mistig

D.G.1
02
25.12.2011, 09:01
Schon einmal ...

... Terry Gilliams "Brazil" gesehen?

Glück für Sie, dass es gut ausgegangen ist. Aber das muss heute nicht mehr zwangsläufig der Fall sein, gerade auch wenn man gar nichts getan hat und es sich um ein Versehen handelt.

Und gerade bei einem fälschlichen Verdacht auf Kinderpornografie scheint mir eine Reaktion wie "Kann ja mal passieren" schon sehr bizarr. Denn die soziale Stigmatisierung, falls so etwas irgendwie öffentlich wird, kann sich jeder ausmalen. Da hilft's dann auch nichts mehr, wenn man von den Behörden rehabilitiert wird, der Schaden ist angerichtet.

Rainer M.
00
25.12.2011, 10:56

Sie haben natürlich recht, und wir waren auch sauer aber nach na Weile steht man drüber. Worauf ich hinaus wollte ist, dass die Gesellschaft aus Menschen besteht, und Menschen machen Fehler. Man sollte wenn es passiert die Größe haben und es eingestehen. Erinnern sie sich an die 20 jährige Mordserie in Deutschland? DNA-Probe stammte von der Dame die die Sampler einpackt. Soetwas sollte nicht passieren, und dennoch passierts, leider

Don schlau on
00
25.12.2011, 14:49
Aber die Behörde sollte unauaufgefordert eine "entsprechende "

Entschädigung ausspucken.

Nicht das man sich als Oper noch jahrelang mit einer Amtshaftungsklage herumärgern muß!

meinrad
01
25.12.2011, 08:47
"so lange kein schaden geschieht"

sobald einem die polizei die bude einrennt, ist der schaden halt schon angerichtet. weil die leut so ticken, "irgendwas wird schon dran sein, umsonst kommt die polizei ja nicht" - dass das verfahren ein jahr später eingestellt wird, interessiert dann keinen mehr.

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