Trotz der politischen Einigung auf weniger Kastenstandtage hat die Volksanwaltschaft die geplante Höchstgerichtsklage eingereicht
Wien - Als die Einigung auf weniger Käfigtage für Sauen feierlich vor Journalisten verkündet wurde, befand sich die Höchstgerichtsklage wegen der - von der Bauernschaft als "Ferkelschutzkorb" bezeichneten - Kastenstände bereits auf dem Postweg. "Wir haben den Brief an den Verfasssungsgerichtshof Mittwochvormittag abgeschickt. Zu Mittag kam dann das Aviso für die Pressekonferenz", erläutert Volksanwalt Peter Kostelka.
Am Nachmittag teilten Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) der Presse mit, dass Muttersauen in den rund 8000 heimischen Zuchtbetrieben spätestens 2033, also in 22 Jahren, ganz ohne körpergroße Käfige in artgerechteren Gruppen leben sollen. In Teilbereichen werde es schon 2013 Verbesserungen geben (der Standard berichtete, siehe "Wissen"). Für Kostelka nur eine Absichtserklärung: "Relevant ist nicht, was geplant ist, sondern was rechtlich gilt. Die Volksanwaltschaft hat 13 Monate gewartet."
Ende September 2010 hatte die Volksanwaltschaft die Sauenhaltung als dem Tierschutzgesetz krass widersprechend kritisiert, dem auch für Tierschutz zuständigen Gesundheitsminister empfohlen, "umgehend" Änderungen zu veranlassen - und eine Verfassungsklage in den Raum gestellt. Laut Gesetz sei es verboten, einem Tier Leid zuzufügen. Die durchgehende Einsperrung der Muttersauen nach dem Ferkeln tue dies jedoch. Im März entwarf Stöger daraufhin eine neue Verordnung.
Bauernbund mauerte
Doch das Landwirtschaftsministerium, das solchen Verordnungen zustimmen muss, schaltete auf stur. Bauernbundpräsident Fritz Grillitsch sprach von einem "Angriff auf heimische Schweinezüchter". Erst Ende November - Grillitsch ging, der Schweinezüchter Jakob Auer folgte ihm als Bauernbundchef nach - kam Bewegung in die Sache. Nach Verhandlungsmarathons auf Ministerebene, am Montag etwa 20 Stunden am Stück, wurden ÖVP und SPÖ am Mittwoch handelseins. "Die Vernunft siegt beim Ferkelschutzkorb", kommentierte Auer.
Am Donnerstag nun ging eine weitere Verordnung in Begutachtung: Eine universitäre Fachstelle soll eingerichtet werden, um neue, kastenstandfreie Ställe zu entwickeln - sowie moderne Haltungssysteme für andere Nutztiere. Dass der Kern der Vereinbarungen, die neuen Regeln für die Schweinehaltung, hingegen unter Verschluss gehalten wird - mit dem Argument, Stögers Verordnung vom März sei bereits begutachtet worden - macht Fach- und Tierschutzexperten skeptisch.
Eine offene Frage sei, ab wann genau der Bau herkömmlicher Ställe untersagt sein werde, meint ein Wiener Nutztierexperte. Ab 2019, versichert man im Büro Stöger. Die VfGH-Klage trotz Politeinigung will man dort nicht kommentieren. "Die Klage ist gegenstandslos", meint hingegen eine Sprecherin Berlakovichs. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 23.12.2011)
Wissen
Laut den Ministern dürfen Sauen im Deckstall ab 2013 statt 124 nur mehr
zehn Tage im Käfig stehen - im Abferkelstall, mit einer Übergangsfrist
bis 2033, 33 statt 35 Tage. Da jedes Tier rund 2,3 Trächtigkeiten pro
Jahr erlebt, verringert sich die Einsperrzeit von 365 auf 99 Tage. (bri)
Kommentar von Irene Brickner
Klage als Korrektiv